Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein Organ des Fachbereichs, das sich aus Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden unseres Fachbereichs zusammensetzt.
Der Prüfungsausschuss...
- berät in Fragen des Studienverlaufs und des Studienplatzwechsels,
- achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung,
- ist zuständig für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen,
- vermittelt bei Konflikten in Prüfungsverfahren bzw. entscheidet bei Widersprüchen gegen Ablauf oder Ergebnis von Prüfungsverfahren,
- gibt auf der Grundlage von Informationen und Hinweisen aus dem Kontakt mit Lehrenden und Lernenden Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen, der Studienordnungen und der Studienpläne.
Der Prüfungsausschuss wird i.a. vertreten durch seinen Vorsitzenden.
H I N W E I S
Aus technischen und rechtlichen Gründen können Anträge, Einsprüche oder sonstige prüfungsrechliche Erklärungen nicht per Email, sondern nur schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax oder mündlich zu Protokoll vor dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den MitarbeiterInnen des Prüfungsamtes abgegeben werden.
Aktuelle Informationen des Prüfungsausschusses
Allgemeines:
- Zulassung zu Prüfungen/Prüfungsergebnisse
- Anerkennung von Leistungen aus einem früheren Studium
- Rücktritt von Prüfungen
- Vordruck für das ärztliche Attest zum Rücktritt von Prüfungen
- BaFöG: Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Studienverlauf
- Gebrauchsanweisung für das Studium: Information für Erstsemester
- Abschlussarbeit: Titelblatt und Deckblatt für die Abschlussarbeit
- Abschlussarbeit: Allgemeine Informationen zur Durchführung
- Prüfungszeiträume


