











Die Einschreibung in ein höheres Semester setzt die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem bisherigen Studiengang im Umfang von mindestens einem Semester voraus.
Die Entscheidung über die Anrechnung von Prüfungsleistungen trifft der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches.
Bei einer Bewerbung wird die Weiterleitung der Unterlagen über den bisherigen Studienverlauf an den Prüfungsausschussvorsitzenden vom Sachbearbeiter des jeweiligen Fachbereichs im Studierendenbüro veranlasst.
Einige Studiengänge sind auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt!
Die Unterlagen für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester müssen bis spätestens 15.09. für das Wintersemester sowie bis zum 15.03. für das Sommersemester eines jeden Jahres der Hochschule vorliegen!
Unterlagen:
Bewerbungsadresse:
Hochschule Niederrhein
Studierendenbüro
Reinarzstr. 49
47805 Krefeld
Letzte Änderung: 27.03.2009, 08:22 Uhr ·
Zuständig für diese Webseite: Studienberatung
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
...keine Zulassungsbeschränkung
![]()
...mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
![]()
![]()
...für einen Masterstudiengang
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
Examination & Study regulations
![]()
![]()
![]()
![]()
