
Zugangsvoraussetzungen
Qualifikation
Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird
- duch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder
- durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder
- durch eine gleichwertig anerkannte Vorbildung
nachgewiesen.
Das gelenkte Praktikum zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife!
Für das Studium an Fachhochschulen kann in Studiengängen der Fachrichtung Design von der Fachhochschulreife abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische-gestalterische Begabung und eine den Anforderungen der Fachhochschulen entsprechende Allgemeinbildung nachgewiesen werden.
Einschreibvoraussetzungen
Für die Immatrikulation zum Studium kann als weitere Voraussetzung zur Einschreibung - neben der Qualifikation - der Nachweis einer praktischen Tätigkeit und/oder besonderen studiengangbezogenen Eignung gefordert werden. Diese Einschreibvoraussetzungen werden in den jeweiligen Studienordnungen bzw. Prüfungsordnungen (§3) der Studiengänge dokumentiert.
Einschreibvoraussetzungen an der Hochschule Niederrhein:
- Studiengangbezogene Praktika: In einigen Studiengängen werden vor Aufnahme des Studiums studiengangbezogene Praktika gefordert. Je nach Studiengang sind es insgesamt 8 oder 13 Wochen Vollzeitpraktikum, welches man spätestens bei der Einschreibung nachweisen muss. Für diese Studiengänge gilt: Wer im Rahmen der Fachhochschulreife bereits ein gelenktes Praktikum absolviert hat oder eine Berufsausbildung vorweisen kann, und diese praktische Erfahrung studiengangbezogen ist, erfüllt die Praktikumsauflagen als Einschreibvoraussetzung.
- Künstlerische Eignung: Für die Studiengänge im Fachbereich Design sowie für den Studiengang "Design Ingenieur" wird die künstlerische Eignung festgestellt. Anträge zu den Verfahren:
Eignungsprüfung für den Fachbereich Design
Studiengang "Design Ingenieur" für den Fachbereich Textil und Bekleidungstechnik - Sprachqualifikation: Im Studiengang "Business Administration" mit dem Deutsch Französischem Studienprogramm "Internationales Marketing" Französischkenntnisse(§4), im Studiengang "Textile and Clothing Management" Englischkenntnisse (§3 in der Prüfungsordnung)
(Gemäß § 66 Absatz 1-5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW vom 14.03.2000)
Letzte Änderung: 25.03.2009, 10:44 Uhr ·
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