Auslandsphase

 

 

Ableistung des Auslandsstudiensemesters

Die Ableistung des Auslandsstudiensemesters ist für Studierende der grundständigen Studiengänge im 6. Fachsemester, für Studierende der kooperativen Ingenieurausbildung im 8. Fachsemester vorgesehen. Während des Auslandsaufenthaltes bleibt die/der Studierende immatrikuliert und wird durch einen Professor des Fachbereichs (in der Regel durch den Auslandsbeauftragten) betreut.

 

Voraussetzung für die Zulassung zum Auslandsstudiensemester

Studierende in den grundständigen Studiengängen müssen das 4. Fachsemester, Studierende der kooperativen Ingenieurausbildung das 6. Fachsemester abgeschlossen haben. Außerdem müssen aus den ersten beiden Semestern (grundständiger Studiengang) beziehungsweise aus den ersten vier Semestern (kooperativer Studiengang) mindestens 54 ECTS-Punkte vorliegen. Ausreichende Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes müssen vorhanden sein.

 

Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland

Die Bewerbung um einen Auslandsstudienplatz erfolgt über den Auslandsbeauftragten. Interessenten sollten sich etwa 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit ihm in Verbindung setzen.

 

Anerkennung des Auslandsstudiensemesters

Nach Rückkehr aus dem Ausland muss die/der Studierende einen Bericht über das Auslandsstudiensemester beim Betreuungsprofessor einreichen. Ferner muss sie/er über die im Ausland gewonnenen Erfahrungen in einem kurzen Vortrag (ca. 15 Minuten) berichten. Schließlich ist ein Nachweis über die im Ausland erbrachten Studien- und ggf. Prüfungsleistungen (certificate of attendance) einzureichen.

 

Partnerhochschulen - Maschinenbau

Auslandsbeauftragter

Prof. Dr.-Ing. Conrad Eller

Technische Mechanik

Reinarzstraße 49

47805 Krefeld

Telefon: +49 (0)2151 822-5021

Sprechstunden im Sommersemester 2012
Montag 14 - 15 Uhr
Dienstag 12 - 13 Uhr


Raum: B 422

E-Mail: conrad.eller(at)hs-niederrhein.de
Eller