Praxissemester im siebensemestrigen Bachelorstudiengang Catering, Tourismus und Hospitality Services, PO 2009
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Auf Wunsch können Sie während des Studiums ein integriertes Praxissemester oder ein Auslandsstudiensemester an einer ausländischen, fremdsprachigen Hochschule durchführen. Die Regelstudienzeit beträgt dann sieben Semester.
Ziel des Praxissemesters
Das Praxissemester führt Sie durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Betrieben an die Tätigkeiten eines/r Bachelor of Science Catering, Tourismus und Hospitality Services heran und macht Sie mit den entsprechenden Arbeitsgebieten vertraut. Sie wenden die bisher im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten an und nutzen die Erfahrungen aus der praktischen Tätigkeit für die nachfolgende Studienphase. Die Wahl des Praxissemesterplatzes bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. In Frage kommen alle Unternehmen und Institutionen aus dem Berufsfeld Catering, Tourismus und Hospitality Services.
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Diese sind im Einzelnen:
- Haus- und gastwirtschaftliche Betriebe (Kantinen, Mensen, Krankenhäuser, Heime, Hotels und Restaurants)
- Beratungsinstitutionen (Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Umwelt)
- Hausgeräteindustrie
- Behörden und Verbände (Gesundheitsämter, Lebensmitteluntersuchungsämter, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Forschungsinstitute)
- Gewerbliche Dienstleistungsbetriebe mit hauswirtschaftlichem Leistungsprogramm (Wäschereien, Gebäudereinigungsbetriebe, Caterer)
- Institutionen der Medienwirtschaft
- Klinik- und Rehabilitationseinrichtungen
- Reiseveranstalter
- Reisebüros
- Eventagenturen
- Marketingbüros
- Raumplanungsbüros
Zulassungsvorrausetzungen
Studierende, die folgende Voraussetzungen erfüllen, werden auf Antrag zm Praxissemester zugelassen:
- Abschluss des ersten Betriebspraktikums
- 60 Kreditpunkte in den Modulen des Grundstudiums
- 30 Kreditpunkte in den Modulen des Hauptstudiums
Zeitlicher und organisatorischer Ablauf
Das Praxissemester wird frühestens im 5. Semester abgeleistet. Die Dauer beträgt 20 Wochen, diese sind in einem zusammenhängenden Zeitraum zu absolvieren. Wird Urlaub in dieser Zeit gewährt, verlängert sich der Zeitraum um die Dauer des Urlaubs. Auf Antrag kann das Praxissemester auch in Teilzeit abgeleistet werden. Die Dauer verlängert sich dann dementsprechend. Hierzu ist eine besondere Begründung (z.B. Kindererziehung) notwendig.
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Was ist sonst noch wichtig?
Während des Praxissemesters behalten Sie den Status des/der Studierenden,
d.h. Sie
- sind weiter krankenversichert
- erhalten weiterhin BAföG (evt. Vergütungen werden auf BAföG Leistungen voll angerechnet)
- können an Klausuren teilnehmen und müssen dafür vom Betrieb freigestellt werden
- sind von den Studiengebühren während des Praxissemesters befreit
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Die Unfallversicherung erfolgt über den für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger.
Auslandsstudiensemester
Anstelle des Praxissemesters können Sie auch ein Auslandsstudiensemester an einer ausländischen fremdsprachigen Hochschule durchführen. Für die Zulassung zum Auslandssemester gelten die gleichen Bedingungen wie für das Praxissemester.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an den Auslandsbeauftragten des Fachbereichs und/oder an das akademische Auslandsamt der Hochschule Niederrhein.



