Praxisphase

Im sechsten Semester unserer sechssemestrigen Vollzeit-Bachelor-Studiengänge sieht der Studienverlaufsplan eine Praxisphase vor. Unsere Studierenden absolvieren diese in Unternehmen oder wirtschaftsnahen Institutionen. Dauer und Umfang der Praxisphase betragen in der Regel 10 Wochen oder 400 - 450 Arbeitsstunden. Die Praxisphase kann auch in Teilen absolviert werden. Es ist möglich die Praxisphase ganz oder teilweise in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Dies bietet den Vorteil, dass keine Überschneidungen mit Lehrveranstaltungen auftreten können.

Ziele der Praxisphase

Die Praxisphase führt unsere Studierenden durch praktische Mitarbeit in Unternehmen an berufliche Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder heran. Die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden auf konkrete betriebliche Aufgabenstellungen problemlösungsorientiert angewendet. Der Studierende lernt bestimmte berufliche Tätigkeiten in den organisatorischen und sozialen Zusammenhang eines Unternehmens einzuordnen.

Zulassungsvorraussetzungen

Im 6. Fachsemester sieht der Studienverlaufsplan eine Praxisphase vor. Auf Antrag kann die Praxisphase schon im 4. Fachsemester durchgeführt werden. Vor Antritt der Praxisphase muss der Student 80 ECTS innerhalb seines Studienganges gesammelt haben.

Durchführung

Im Regelfall sollte der Umfang der Praxisphase im Unternehmen 10 Wochen (400-450 Arbeitsstunden) betragen. In Ausnahmefällen ist es möglich anwendungsorientierte Aufgabenstellungen ohne Beteiligung eines Unternehmens zu bearbeiten. Die Praxisphase kann auch in Teilen absolviert werden. In der Summe müssen jedoch 15 ECTS erreicht werden. Es ist zusätzlich möglich sie ganz oder teilweise in der vorlesungsfreien Zeit ab zuleisten. Dies bietet den Vorteil, dass keine Überschneidungen mit Lehrveranstaltungen auftreten können. Über die Praxisphase muss ein Bericht erstellt werden, dessen konkrete Ausgestaltung mit dem betreuenden Professor bzw. Professorin abgestimmen werden muss. In den Studiengängen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik wird eine anerkannte Praxisphase nicht benotet.

Organisation

Im Regelfall sucht sich ein Studierender ein Unternehmen und einen betreuenden Professor bzw. Professorin und spricht anschliessend mit ihnen die Aufgabenstellung ab.

Ebenfalls ist es möglich an einem Praxisprojekt mit zu arbeiten, dass von einem Dozenten angeboten wird. Die Aufgabenstellung kann an einen oder mehrere Studierende vergeben werden, die diese dann in einem Projektteam bearbeiten.

Der Studierende muss im Prüfungsangebot das Formular "Antrag auf Zulassung zur Praxisphase" einreichen. Der betreuende Professor bzw. Professorin stellt die Eignung des Praxisprojektes fest. Das Prüfungsamt prüft die Voraussetzungen gemäß der Prüfungsordnung und anschliessend genehmigt der Prüfungsausschuss die beantragte Praxisphase.

Nach der absolvierten Praxisphase reicht der Studierende/r den Bericht sowie das Arbeitszeugnis beim Betreuungsdozenten ein. Der betreuende Dozent erkennt die erfolgriche Ableistung der Praxisphase durch ein Formular an (erhältlich im Prüfungsbüro) , wenn die absolvierte berufspraktische Tätigkeit dem Zweck der Praxisphase entsprochen und der Studierende die übetragenden Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat.

Übersicht der Organisation

Tätigkeitsnachweis

Das Unternehmen stellt unserer/m Studierenden ein Praktikumszeugnis aus. Dies ist die Basis für die Bescheinigung der Studienleistung durch die Hochschule. Die berufspraktische Tätigkeit und der Bericht müssen dem Zweck der Praxisphase entsprechen.

Das Arbeitszeugnis des Unternehmens ist dabei zu berücksichtigen. Bei weiteren Fragen schicken Sie eine Email an   Praxisphase-08(at)hs-niederrhein.de.