Unsere Aufgaben
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Hochschulgesetz und dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ergeben sich für die Gleichstellungsbeauftragte und die Gleichstellungskommission Aufgaben, die wahrzunehmen sind. Diese sind im Folgenden kurz dargestellt:
Aufgaben, die sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch die Gleichstellungskommission wahrnehmen:
- AnsprechpartnerInnen für alle Belange der Gleichstellung
- Hilfestellung und sofortige AnsprechpartenerInnen bei sexueller Belästigung und Benachteilung aufgrund des Geschlechts
Aufgaben, die die Gleichstellungsbeauftragte wahrnimmt:
- Überwachung der Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne
- Wahrnehmung der Belange aller Frauen an der Hochschule Niederrhein (Professorinnen, Mitarbeiterinnen, Studentinnen, Bewerberinnen)
- Überwachung der Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen Arbeit
- Überwachung der Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Entwicklungsplanung
- Überwachung der Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der leistungsorientierten Mittelvergabe
- Teilnahme an den Sitzungen des Senats, des Präsidiums, der Berufungskommissionen und anderer Gremien
Aufgaben, die die Gleichstellungskommission wahrnimmt:
- Beratung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bei der Überwachung der Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne
- Überwachung der Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Mittelvergabe
- Information der Frauen über aktuelle frauenrelevante Themen
Kontakt: Mailen Sie uns!

