Finanzen und KLR
Die Hochschule Niederrhein erhält ihre Haushaltsmittel jährlich durch den Haushaltsplan sowie durch Einzelzuweisungen des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW (MIWF).
Über die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Fachbereiche und Zentralen Einrichtungen beschließt das Präsidium nach Stellungnahme des Senats im Benehmen mit den betroffenen Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen.
Die Fachbereiche verteilen grundsätzlich die ihnen zugewiesenen Mittel innerhalb ihrer Organisationseinheit weiter, z. B. auf Laborbereiche und Lehrgebiete.
Die Mittelzuweisung wird für die gesamte Hochschule von der Leiterin des Dezernates Finanzmanagement überwacht.
Unterstützt wird sie dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Finanzen und KLR. Ihnen obliegen im Rahmen der Mittelbewirtschaftung die Kontenführung, die Wahrnehmung von gebührenrechtlichen Angelegenheiten einschl. Mahnwesen sowie die Rechnungsprüfung- und bearbeitung.
Budgethandbuch 2011 - Stand 18.01.2011
Handbuch Qualitätsverbesserungsmittel - Stand 04.10.2011
Dienstanweisung Finanzbuchhaltung an der Hochschule Niederrhein
Erläuterung des § 5 obiger Dienstanweisung
Dienstanweisung Geldannahmestellen
Dienstanweisung Handvorschusskassen
Dienstanweisung Inventarisierung

