Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Für Jugendliche und Auszubildende ist die JAV der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um Arbeit und Ausbildung.
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Gemeinsam mit dem Personalrat vertritt die JAV die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden.
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Die JAV vertritt:
- Auszubildende
- jugendliche ArbeitnehmerInnen (unter 18 Jahren)
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Die Aufgaben sind:
- Vertretung der Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten im Personalrat und gegenüber dem Arbeitgeber
- Fragen zur Ausbildungen zur Lösung von Problemen in Fragen der Ausbildung und Weitergabe von Informationen an die Betroffenen über den Stand der Verhandlung mit der Dienststelle
- Überwachung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Ausbildungsprozess
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Wichtig:
Jugendliche und Auszubildende dürfen auch während ihrer Arbeits- und Ausbildungszeit mit Problemen und Anregungen zu ihrer JAV gehen.
Daher nutzt die Chance und lasst euch helfen, denn dafür gibt es die JAV!
An dieser Stelle wünsche ich Euch weiterhin viel Erfolg, aber auch viel Spass in Eurer Azubi-Zeit!
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