Ihr Weg zu uns
Der Personalrat der wissenschaftlichen und künstlerisch Beschäftigten
der Hochschule Niederrhein
Vorsitzender Dipl.-Ing. Arne Sprick
Reinarzstr. 50Â Â (Postanschrift: Reinarzstr. 49)
47805 Krefeld
Telefon: +49 (0)2151 822-3630
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Wir sind jederzeit für Sie da!
Unsere Aufgaben
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Der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten
- wacht darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (keine unterschiedliche Behandlung wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen und gewerkschaftlichen Betätigungen oder Einstellung oder ihres Geschlechts)
- wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden (z.B. TV-L, Datenschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Mutterschutzgesetz)
- vertritt die Anregungen und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter
- kümmert sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige
- achtet auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung
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Der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen u.a.:
- Arbeitszeitregelungen
- Überstundenanordnung oder Mehrarbeit
- Aufstellung des Urlaubsplans
- Arbeitsplatzgestaltung
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle
- Beurteilungsrichtlinien, Fort- und Weiterbildung
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Mitbestimmung des Personalrats im Technologiebereich bei:
- automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten
- Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten durch technische Einrichtungen
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung oder zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Einrichtung von Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle
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Mitbestimmung und Mitwirkung in Angelegenheiten, die Sie als einzelne/n Beschäftigte/n betreffen:
- Einstellung
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
- wesentliche Änderung von Arbeitsverträgen
- Probezeitverlängerung
- Beförderung, Laufbahnwechsel
- Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
- Stufenzuordnung sowie Verkürzung und Verlängerung der Stufenlaufzeit
- Versetzung, Abordnung, Umsetzung innerhalb der Dienststelle für mehr als 3 Monate
- Entlassung, ordentliche Kündigung, Zwangspensionierung
- Versagen einer Nebentätigkeit
- Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung, Urlaub, Einrichtung eines Arbeitsplatzes außerhalb der Dienststelle
- Ersatzforderungen (wie z.B. Schlüsselverlust)
etc.
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Der Personalrat ist anzuhören:
- vor Abmahnungen
- bei Kündigungen in der Probezeit
- bei außerordentlichen Kündigungen
- vor Abschluss von Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen
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Der Personalrat vertritt Sie seit der am 16.07.2011 in Kraft getretenen LPVG-Novelle auch bei Personalmaßnahmen immer automatisch.
Wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu können.
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Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
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