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Benutzerkennung für Beschäftigte

Beschäftigte der Hochschule Niederrhein erhalten bei Dienstantritt ihre Benutzerkennung sowie die Daten der damit verknüpften E-Mail-Adresse.

Beschäftigte, deren Dienstbeginn vor dem 1.9.2011 lag, müssen jedoch gegebenfalls noch eine Benutzerkennung schriftlich beantragen. Nutzen Sie dazu bitte das unten stehende Formular.

Die Benutzerkennung ist für die Dauer der Beschäftigung an der Hochschule Niederrhein gültig. Sie haben auch die Möglichkeit, weitere Dienste wie VPN und WLAN zu nutzen.

 

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