Jungstudierende
Schülerinnen und Schüler ohne Fachhochschulreife oder Allgemeiner Hochschulreife
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Nach § 48 Abs. 6 Hochschulgesetz können Schülerinnen und Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet.
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Bewerbungsfristen
Gisela Blättermann, Dipl.-Finanzwirtin
Leitung Studierendenservice
Reinarzstr. 49
47805 Krefeld
Telefon: +49 (0)2151 822-2721
Fax: +49 (0)2151 822-2798
Raum: AE 7a
E-Mail: gisela.blaettermann(at)hs-niederrhein.de




