Jungstudierende

Schülerinnen und Schüler ohne Fachhochschulreife oder Allgemeiner Hochschulreife

 

Nach § 48 Abs. 6 Hochschulgesetz können Schülerinnen und Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet.

 


Bewerbungsfristen


Gisela Blättermann, Dipl.-Finanzwirtin

Leitung Studierendenservice

Reinarzstr. 49

47805 Krefeld

Telefon: +49 (0)2151 822-2721

Fax: +49 (0)2151 822-2798


Raum: AE 7a

E-Mail: gisela.blaettermann(at)hs-niederrhein.de