Einschreibung
Mit der Zuweisung eines Studienplatzes werden Ihnen die notwendigen Informationen zur Einschreibung gesandt. Die Einschreibung sollte persönlich zu dem genannten Termin vorgenommen werden. In begründeten Fällen kann sie postalisch oder durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen.
Die Einschreibung erfolgt für alle Studiengänge im:
Studierendenbüro,
Reinarzstr. 49,
47805 Krefeld
Die ordnungsgemäße Einschreibung setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und der Semester- und ggf. Studienbeitrag dem Konto der Hochschule Niederrhein gutgeschrieben ist. Eine Überweisung und Gutschrift benötigt drei Werktage.
Der Studierendenausweis und das NRW Ticket werden ausgehändigt oder nach Geldeingang zugesandt.
Einen Internationaler Studentenausweis erhalten Sie bei der Deutschen Angestellten Akademie über den AStA.
Bitte beachten Sie: Termine können nur ausnahmsweise verschoben werden. Ihre begründete Anfrage richten Sie per E-Mail an: info(at)hs-niederrhein.de
Rückmeldung
Jeder Studierende muss sich zur Fortsetzung seines Studiums innerhalb der festgesetzten Rückmeldefristen,
Wintersemester 2010/11: 14.06. - 28.09.2010
zu jedem Semester zurückmelden.
Zu Beginn der Rückmeldezeit erhalten Sie per Post den vorbereiteten Überweisungsträger. Bitte nutzen Sie diesen und überweisen den Beitrag möglichst selbst mit Angabe der genannten Referenznummer.
Nach Eingang des zu entrichtenden Semester- und ggf. Studienbeitrags auf dem Konto der Hochschule erfolgt die Rückmeldung automatisiert. Der neue Studentenausweissatz wird Ihnen per Post spätestens nach 14 Tagen zugesandt.
Versäumte Rückmeldung: Innerhalb der Nachfrist ist eine weitere Gebühr in Höhe von 13 Euro in bar zu entrichten.
Sollten Sie auch diese Frist versäumen oder ungewollt exmatrikuliert werden, klären Sie dies bitte mit Ihrer Sachbearbeiterin am Studierendenbüro.
Weitere Hinweise zur Rückmeldung
Beurlaubung
Ein Studierender kann auf Antrag beurlaubt werden, wenn ein Grund im Sinne von § 65 Abs. 5 Hochschulgesetz (HG) nachgewiesen wird.
Die Gründe für eine Beurlaubung sind dem Antrag zu entnehmen!
Die Möglichkeit einer Beurlaubung besteht nur während der Rückmeldefristen zum Sommersemester und zum Wintersemester.
Vorzulegen sind:
- der ausgefüllte Urlaubsantrag
- begründende Nachweise
- Nachweis der Zahlung des Semesterbeitrags (Entfällt bei Ersatz- oder Wehrdienst, Krankheit und Auslandsstudium)
Hinweise:
Eine Beurlaubung ist für das erste Fachsemester nicht möglich!
Die Beurlaubung erfolgt jeweils nur für ein Semester, bei der Ableistung des Dienstes für dessen Dauer.
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, an der Hochschule Niederrhein Credit Points des laufenden Semesters zu erwerben oder Prüfungen abzulegen. Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen. (siehe auch HG §48 (5) Sätze 2/3/4) und bei Beurlaubung gem. Nr. 6 und 7.

