Exmatrikulation

Die Exmatrikulation kann auf eigenen Wunsch oder von Amts wegen erfolgen.

Der Antrag auf Exmatrikulation ist im Studierendenbüro persönlich, auf dem Postweg oder bei Dringlichkeit auch per Fax (02151 - 822 2798) einzureichen. Es gilt das Datum des Eingangs.

Eine Erstattung der entrichteten Beiträge wird abhängig vom Zeitpunkt der Exmatrikulation vorgenommen.

Exmatrikulation

  • zum Ende des Semesters (31.8. oder 28.2.): Ist bereits die Rückmeldung zum Folgesemester erfolgt, so ist der neue Studentenausweissatz zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag im Studierendenbüro einzureichen. Es wird der Semesterbeitrag erstattet.
  • im Falle der Nichtaufnahme des Studiums  (Rücktritt vom Studienplatz) vor dem 01.09. bzw. 01.03.: Es wird der komplette Semesterbeitrag erstattet.
  • nach Semesterbeginn und vor Vorlesungsbeginn: Mit dem Exmatrikulationsantrag ist der Studentenausweis  abzugeben. Das Studierendenbüro erstattet den Sozialbeitrag. Sobald Sie die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten haben, können Sie beim AStA die Erstattung des Semestertickets beantragen .
  • Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ab Vorlesungsbeginn: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung kann jederzeit und unter Beifügung des aktuellen Studierendenausweises gestellt werden. Die Exmatrikulation erfolgt dann an dem Tag, an dem der Antrag im Studierendenbüro eingeht.
  • Exmatrikulation wegen verfristeter, fehlender oder nicht vollständiger Zahlung des Rückmeldebeitrags: Die Exmatrikulation ergeht von Amts wegen, wenn die Rückmeldung nicht oder nicht in der vorgesehenen Frist vorgenommen wurde oder die Zahlung des Rückmeldebeitrags nicht vollständig erfolgt ist. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb der im Exmatrikulationsbescheid angegebenen Frist eine Eingabe an die Hochschule eingereicht werden.



In allen Fällen erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung mit einem Nachweis für die Rentenversicherung.