Masterstudiengang
Psychosoziale Beratung und Mediation

 

 

Zulassungsbedingungen | Bewerbung | Fristen

 

Numerus Clausus: Es besteht ein lokaler Numerus Clausus. Es werden die 28 notenbesten BewerberInnen in den Studiengang aufgenommen.

 

Zulassungbedingungen: Neben dem Numerus Clausus wird ein abgeschlossenes Studium der "Sozialen Arbeit", "Sozialpädagogik" oder ein vergleichbares Studium vorausgesetzt. Dieses Studium muss die folgenden Lehrveranstaltungen beinhalten:

 

  • Lehrveranstaltungen zu soziologischen bzw. gesellschaftlichen Grundlagen (5 ECTS).
  • Lehrveranstaltungen zu psychologischen Grundlagen (5 ECTS).
  • Lehrveranstaltungen zu rechtlichen Grundlagen (z.B. Familienrecht, Sozialrecht, Bürgerliches Recht) (5 ECTS).
  • Lehrveranstaltungen zu Methoden der Sozialen Arbeit oder verwandter Fächer (5 ECTS).
  • Lehrveranstaltungen zu Forschungsmethoden (5 ECTS).
  • Lehrveranstaltungen zur Selbst- und Fremderfahrung oder vergleichbare Leistung (4 ECTS). Nicht erbrachte Leistungen in der Selbst- und Fremderfahrung können im Rahmen der Ausbildung im BA "Soziale Arbeit" des Fachbereichs Sozialwesen der Hochschule Niederrhein nachgeholt werden.
  • (Das BA-Studum an der Hochschule Niederrhein erfüllt diese Bedingungen)

 

Praxiszeiten: Praxiszeiten müssen nicht nachgewiesen werden.

 

Bewerbungungen: Interessenten bewerben sich vom 1.5. bis 15.7. direkt bei der Hochschule Niederrhein.

- Hier geht es zum Bewerbungsportal -

 

Fehlende Noten: Nach erfolgter Bewerbung bis zum 15.7. besteht die Möglichkeit, fehlende Noten bis zum 31.07. nachzureichen.

 

Wartesemester: Entgegen der Regelung bei Bachelor-Studiengängen lassen die gesetzlichen Regelungen in NRW es nicht zu, dass über Wartesemester der Notenschnitt angehoben werden kann.

 

 



Rechtzeitige Abgabe der BA-Thesis für fristgerechte Bewerbung

 

BA-Studierende die aktuell an ihrer Abschlussarbeit sitzen oder diese planen und beabsichtigen, sich für das kommende Wintersemester für unseren Masterstudiengang "Pschyosoziale Beratung und Mediation" zu bewerben müssen Fristen beachten.

 

Insbesondere muss die BA-Thesis so früh abgegeben werden, dass bei Einhaltung der offiziellen Korrekturfrist für die betreuenden DozentInnen die Note rechtzeitig bis zum Bewerbungsschluss vorliegt.

 

Studierende der alten PO

... müssen, wenn sie im WS den MA Beratung studieren wollen ihre Thesis bis 14.5. abgeben, damit sie am 11.7. ihr BA-Colloquium ablegen können.

 

Studierende nach neuer PO

... müssen, wenn sie im WS den MA Beratung studieren wollen ihre Thesis bis 4.6. abgeben, damit ihre Note spätestens zum 31.7. vorliegt.

 

Spätere Abgabe

Bei späterer Abgabe der Thesis ist eine fristgerechte Bewerbung nur dann möglich, wenn die beiden PrüferInnen gegenüber dem Prüfungsausschuss verbindlich zusichern, die Thesis innerhalb entsprechend verkürzter Zeit zulesen und zu benoten.

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