Praxisphase / Praxisbörse

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Sprechstunden Praxisreferat

Beratung zu Arbeitsfeldern, Fragen zu Ablauf des Praktikums oder zur Formulierung der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen?

Offene Sprechstunde
des Praxissemestertutors Daniel Marker
jeden Dienstag von 12.30 bis 13.30 Uhr
im Gebäude Q, Raum QE11
Gerne mit Anmeldung per Mail unter
praxisphase06(at)hs-niederrhein.de

Offene Sprechstunde Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase
Anne Krause-Pogscheba
jeden Donnerstag von 10.00 bis 11.00 Uhr
im Gebäude Q, Raum QE08
Gerne mit Anmeldung per Mail unter
anne-katrin.krause-pogscheba(at)hs-niederrhein.de

Moodle Kurs Praxissemester06

Es gibt einen Moodle Kurs mit allen relevanten Informationen rund um das Praxissemester (Unterlagen, Fristen, AnsprechpartnerInnen usw.)

Kursname: Praxissemester06

Einschreibeschlüssel: EinführungPraxisPO2017

Praxisphase

Die Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik dient dazu, den Arbeitsalltag des jeweiligen Handlungsfeldes sowie konzeptionelle, methodische, aber auch rechtliche, organisatorische und administrative Gegebenheiten einer Einrichtung und ihrer Angebote kennenzulernen.

Die Studierenden wählen ihre Praxisstelle selbstständig aus. Mögliche Praxisstellen finden Sie in der Praxisstellen-Liste im Praxisreferat. Falls Sie eine Adressenweitergabe wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter praxisphase06(at)hs-niederrhein.de. Weitere Stellen finden Sie auf der Stellenbörse der Fachbereichswebseite unter "Stellen/Praktika/Jobs" oder im Auslandsreferat des Fachbereichs 06.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Die aktuellen Vertragsunterlagen sind unter dem jeweiligem Studiengang zu finden. KiP-Studierende, die nach einer älteren Prüfungsordnung die Praxisphase absolvieren müssen, nehmen bitte bzgl. der Vertragsunterlagen Kontakt zur Praxissemester-Tutorin auf.


WICHTIG:

  • Neues prüfungsrechtliches Zulassungsverfahren ab dem WiSe22/23: Die Praxisphase muss zuvor im Prüfungsamt06 beantragt werden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier. Antrag (Beantragung der Praxisphase) UND ausgefüllter Praxisvertrag für den jeweiligen Studiengang UND Ausbildungs- und Zielvereinbarungen werden zuerst an das Prüfungsamt06 gesendet. Das Prüfungsamt06 sendet alle Dokumente dann automatisch an das Praxisreferat, wo die weitere Bearbeitung erfolgt. Sobald alles geprüft und abgeschlossen ist, erhalten Sie den Antrag zur Zulassung der Praxisphase wieder zurück und sind somit offiziell zur Praxisphase zugelassen.

Termine, Fristen und Prüfungsanmeldung

Praxisphase im Sommersemester:

  • Abgabe des Praktikumsvertrages sowie der Ausbildungs- und Zielvereinbarungenspätestens vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres per Mail an das Prüfungsamt(pruefungsamt-06@hs-niederrhein.de)
  • Aufnahme des Praktikums ist erst nach Erhalt der Bestätigung der Praxisstelle durch das Praxisreferat erlaubt; verspätet oder unvollständig eingereichte Unterlagen können zu Verzögerungen beim Beginn der Praxisphase führen
  • Regulärer Zeitraum für die Praxisphase: März – Juli
  • Besuch der Begleitseminare während der Vorlesungszeit  (BA SA und KP donnerstags, BA KiP dienstags)
  • Abgabe der Bestätigung über Ableistung der Praxisphase bis spätestens zum 01.10. im Praxisreferat
  • Abgabe des Praktikumsberichts bis zum 15.10.

Praxisphase im Wintersemester:

  • Abgabe des Praktikumsvertrages sowie der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen spätestensvom 01.06. bis 30.06. des Jahres s per Mail an das Prüfungsamt(pruefungsamt-06@hs-niederrhein.de)
  • Aufnahme des Praktikums ist erst nach Erhalt der Bestätigung der Praxisstelle durch das Praxisreferat erlaubt; verspätet oder unvollständig eingereichte Unterlagen können zu Verzögerungen beim Beginn der Praxisphase führen
  • Es gibt keine Anmeldung für die Begleitseminare im Wintersemester. Informieren Sie sich über Termine und Räume und erscheinen Sie zum 1. Termin der Veranstaltung
  • Regulärer Zeitraum für die Praxisphase: September – Januar
  • Besuch der Begleitseminare während der Vorlesungszeit  (donnerstags)
  • Abgabe der Bestätigung über Ableistung der Praxisphase bis spätestens zum 01.03. im Praxisreferat
  • Abgabe des Praktikumsberichts bis zum 31.03.
     

Prüfungsanmeldungen

Bachelor Soziale Arbeit

  • Modul 12.1 Praxisreflexion
  • Modul 12.2 Methoden der Sozialen Arbeit
  • Modul 12.3 Bescheinigung der Praxisstelle
     

Bachelor Kindheitspädagogik

  • Modul 6.1 Praxisbegleitung
  • Modul 6.2 Praxisbegleitung Methodenkompetenz
  • Modul 6.3 Grundlagen der Projektarbeit
  • Modul 6.4 Bescheinigung der Praxisstelle
     

Bachelor Kulturpädagogik

  • Modul 14.1 Praxisreflexion
  • Modul 14.2 Konzeptionelle und methodische Aspekte kultureller Praxis
  • Modul 14.3 Bescheinigung der Praxisstelle

Ausbildungs- und Zielvereinbarungen

Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen

In den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen wird vor Beginn der Praxisphase eine klare Absprache darüber getroffen, welche konkreten Arbeitsaufgaben die/der Studierende übernehmen soll und welche Ziele bzw. Kompetenzen innerhalb der Praxisphase erreicht werden sollen.

Die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen dienen ebenso als Arbeitsgrundlage für das Reflexionsseminar und der/dem BetreuungsdozentIn als Leitfaden für die gemeinsame Reflexion sowie für den Besuch der Einrichtung während der Praxisphase. Die Praxiseinrichtungen können diese als Gesprächsgrundlage für die Zwischen- und Abschlussreflexionen und ggfs. als Grundgerüst für ein qualifiziertes Zeugnis nutzen.

Organisation:

  • Beide Seiten – Praxisanleitung und Studierende/r – besprechen, welche Aufgaben, Arbeitsbereiche und Kompetenzen in der Praxisphase kennengelernt, selbstständig bearbeitet bzw. erreicht werden sollen.
  • In diesem Gespräch sollen danach gemeinsame Ausbildungs- und Zielvereinbarungen erstellt werden (s. Formblatt)
    • TIPP: Am Besten ist, wenn die/der Studierende bereits gut vorbereitet in das gemeinsame Gespräch geht (Hilfestellungen/Ideen siehe "How-To Ausbildungs und Zielvereinbarungen" im moodle-Kurs Praxissemester06)
  • Beide Seiten unterschreiben die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen
  • Die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen werden gemeinsam mit dem Vertrag im Praxisreferat digital eingereicht

Hinweise zum Erstellen der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen:

  • s. moodle Kurs Praxissemester06
     

Sollten Sie Fragen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabe der Vertragsunterlagen per Email praxisphase06(at)hs-niederrhein.de an das Praxisreferat. Nachfolgend finden Sie den Download für das Formblatt der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen.

Download
Formblatt der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen

Häufige Fragen zur Praxisphase

Meine Praxisanleitung hat kein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit bzw. Kindheitspädagogik bzw. Kulturpädagogik. Kann sie / er trotzdem meine Anleitung übernehmen?
Grundsätzlich muss die Anleitung über einen akademischen Abschluss verfügen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass im BA Kindheitspädagogik auch staatlich anerkannte ErzieherInnen die Anleitung übernehmen können.
Die Praxisanleitung soll die Anleitung aufgrund ihrer/seiner beruflichen Stellung verantwortlich ausüben können. Dies bedeutet, dass sie/er eine fachlich qualitative und regelmäßige Anleitung gewährleisten kann. Dementsprechend können auch Diplom-PädagogInnen oder Diplom-HeilpädagogInnen im jeweiligen Handlungsfeld als Anleitung dienen. Für die KulturpädagogInnen sind je nach Arbeitsfeld auch TheaterpädagogInnen, KunsthistorikerInnen etc. eine mögliche Anleitung. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Praxisstelle mit der Qualifikation der Anleitung anerkannt wird, wenden Sie sich frühzeitig an das Praxisreferat.

Kann ich mein Praxissemester auch früher beginnen, bzw. verlängern?
Das Praxissemester kann frühestens nach der Vorlesungszeit des Wintersemesters, d.h. während der Prüfungsphase begonnen werden und nach Erhalt der Bestätigung der Praxisstelle. Da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unklar ist, wann Ihre Klausuren geschrieben werden, empfiehlt sich der Beginn des Praxissemesters nach der Prüfungsphase. Ggfs. überschneidet sich die Praxistätigkeit dann noch mit der Erstellung von Hausarbeiten. Dies liegt im eigenen Ermessen des/der Studierenden. Die/der Studierende muss jedoch darauf achten, dass die Praxistätigkeit möglichst zusammenhängend abgeleistet wird.

Kann ich mein Praxissemester auch beginnen, wenn ich noch keine schriftliche Genehmigung der Praxisstelle durch die Hochschule erhalten habe?
NEIN! Die Aufnahme der Praxisphase kann erst nach Eingang der Genehmigung durch die Hochschule begonnen werden.

Ich muss das Praxissemester mit Familie, Nebenjob o.ä. übereinbringen. Wie kann ich das schaffen?
Das Praxissemester kann in Absprache mit der Praxisstelle über einen größeren Zeitraum mit einer geringeren Anzahl an wöchentlichen Praxisstunden absolviert werden. Dabei sollte die Praxistätigkeit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche umfassen, um einen zusammenhängenden Einblick in das Arbeitsfeld zu erhalten. Das Praxissemester soll zusammenhängend und innerhalb eines Semester abgeleistet werden.

Müssen Fehlstunden aufgrund von Feiertagen oder Krankheit nachgeholt werden?
Am Ende der Praxisphase muss die Praxisstelle dem Praktikanten/der Praktikantin 660 (BA SA)/ 576 (BA KP/KiP) tatsächlich geleistete Praxisstunden bestätigen. Fehlzeiten, infolge von hochschulischen Veranstaltungen (Selbst- und Fremderfahrung), Urlaub, Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, müssen nachgearbeitet werden.

Muss meine Praxisstelle mich bezahlen?
Die Hochschule kann die Praxisstelle nicht dazu verpflichten eine Vergütung zu zahlen. Sie empfiehlt jedoch eine Aufwandsentschädigung z.B. in Höhe von 150,- Euro monatlich, die die zusätzlichen Kosten der Studierenden deckt, oder eine Anerkennung durch Sachmittel (z.B. kostenlose Mahlzeiten, Teilnahme an Weiterbildungen, Unterbringung). Eine höhere Vergütung ist in anderen Wirtschaftszweigen durchaus üblich und kann Studierenden bei den Verhandlungen mit der Praxisstelle als Orientierung dienen.

Bin ich während des Praxissemesters unfallversichert?
Normalerweise ist ein Praktikant/in über die zuständige Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers unfallversichert. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Einrichtung ab. Während der Begleitseminare an der Hochschule besteht weiterhin der Unfallversicherungsschutz der Hochschule.

Ich habe erhebliche Probleme mit meiner Praxisstelle/meiner Praxisanleitung, was kann ich tun?
Während der Vorlesungszeit ist Ihr erster Ansprechpartner die/der Dozent/In Ihres Reflexionsseminars. Darüberhinaus haben Sie immer die Möglichkeit Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen, um die Vorgehensweise in Ihrer Situation individuell und vertraulich zu besprechen. Nach Rücksprache mit dem Praxisreferat kann ein Abbruch des Praxissemesters vorgenommen werden. Im Regelfall können Sie dann das Praxissemester noch im gleichen Semester in einer neuen Einrichtung beenden.

Kann ich die Begleitveranstaltungen auch an einer anderen Hochschule in der Nähe meiner Praxisstelle absolvieren?
Grundsätzlich können Sie die Begleitveranstaltungen an einer anderen Hochschule in der Nähe des Praxisortes absolvieren. Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Seminare sind die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Studienganges der Hochschule Niederrhein (Reflexion der Praxistätigkeit, methodische Praxisbegleitung) sowie der gleiche zeitliche Umfang (jeweils 2 SWS pro Veranstaltung). Melden Sie sich für die Prüfung einer möglichen Anerkennung frühzeitig im Praxisreferat.

Wie kann ich die Begleitveranstaltungen belegen, wenn ich mein Praxissemester außerhalb Nordrhein-Westfalens / im Ausland absolviere und keine Begleitveranstaltungen an einer anderen Hochschule besuchen kann?
Die Begleitveranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten. Studierende, denen es durch eine Praxisphase außerhalb NRWs nicht möglich ist nach Mönchengladbach zu kommen, müssen die Begleitveranstaltungen im folgenden Semester nachholen. Dadurch können sich die Begleitveranstaltungen mit anderen Seminaren überschneiden, so dass die Studierenden ggfs. in ihren Wahlmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Für Studierende, die ihre Praxisphase im Sommersemester im Ausland oder außerhalb NRWs durchführen, besteht außerdem die Möglichkeit das Reflexionsseminar als E-Learning-Seminar zu belegen.

Ich interessiere mich für ein Praxissemester im Ausland. Wer kann mir da weiterhelfen, wo erhalte ich Informationen?
Spezielle Formulare und Informationen zum Praxissemester im Ausland erhalten Sie auf Nachfrage bei der Auslandsbeauftragten Frau Aida Kopic oder der Auslandstutorin. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Ausland.

Praktikumsbericht

Der Bericht am Ende der Praxisphase soll die Darstellung und Reflexion von Aufgabenstellungen und Problemlagen in der Sozialen Arbeit, der Kulturpädagogik oder der Kindheitspädagogik unter individuellen, institutionellen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten zum Inhalt haben. Dabei sollen dem Bericht die in der jeweiligen Praxisstelle gemachten Erfahrungen zugrunde gelegt werden und so dargestellt werden, dass sie von der/dem BetreuungsdozentIn nachvollzogen und besprochen werden können.

Die äußere Form des Praktikumsberichts ähnelt der einer Hausarbeit und beinhaltet dementsprechend folgende Punkte:

  • Deckblatt mit allen relevanten Angaben (Name, Adresse, Matrikelnummer, Semester, Studiengang, Hochschule, Fachbereich, Praktikumsstelle, Praktikumszeitraum, Titel der Arbeit, Abgabedatum und Name der / des BetreuungsdozentIn)
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • 15 – 20 Seiten Fließtext
  • Literaturverzeichnis
  • Ggfs. Anhang mit Materialien wie z.B. Fotos o.ä.

Inhaltlich sollen in die Darstellung sowohl Sachinformationen sowie persönliche Beobachtungen, Wahrnehmungen und Einschätzungen einfließen. Dabei sollte möglichst zwischen „objektiven“ Fakten und „subjektiven“ Wertungen unterschieden werden. Aus Ihrem Bericht soll für den/die LeserIn ersichtlich werden, wie Sie die Praxisphase unter den gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen erlebt haben, welche Lernerfahrungen Sie gemacht haben und welche Problemsituationen Ihnen dabei begegnet sind. Natürlich soll auch die Bewältigung von Aufgaben- und Problemstellungen dabei deutlich werden.

Der Praktikumsbericht sollte auf jeden Fall die nachfolgenden großen Gliederungspunkte enthalten. In welcher Reihenfolge und Ausführlichkeit dabei die einzelnen inhaltlichen Aspekte behandelt werden, hängt von Ihrem Tätigkeitsfeld ab und davon, welche Gewichtung Sie ihnen aufgrund der in Ihrer Praxisstelle gemachten Erfahrungen beimessen. Entsprechend dienen die im folgenden zu jedem Aspekt genannten Stichpunkte oder Fragen als Anregung und müssen nicht alle und nicht in dieser Reihenfolge bearbeitet werden; ggf. werden sie von Ihnen durch andere Aspekte ergänzt.
 

1. Beschreibung der Institution / Rahmenbedingungen der Arbeit

  • Aufgabenstellung und Aufgabengebiete der Institution
  • Träger
  • Konzeption (Inhalte, Themen, Schwerpunkte, Ziele u. a.)
  • Strukturen (personelle, finanzielle, räumliche u. a.)
  • Organisations- und Leitungsstrukturen
  • Vernetzung/Kooperation mit anderen Institutionen (Verwaltungen, Betrieben, Verbänden u. a.)
  • Wie versteht sich die Institution selbst (Selbstverständnis, Leitbild)?
  • Welche Auswirkung und Bedeutung haben Zielsetzungen, weltanschaulicher Hintergrund, Konzeption u. a. auf die Arbeit?
  • Wie verlaufen in dieser Institution Entscheidungsprozesse und wie wirken sie sich auf die Arbeit aus?
     

2. Klientel / Kunden / Zielgruppen

  • Soziodemografische Daten
  • Problemstellung, Belastungsgrad, Verhaltensauffälligkeit, Interessen u. a.
  • Erwartungen der Klienten/Kunden an die Institutionen
  • Wie war das Problembewusstsein des Klientels/der Kunden?
  • Wie treten sich Institution und Klientel/Kunden wechselseitig gegenüber?
  • Welches Institutionsverständnis brachten das Klientel/die Kunden zum Ausdruck?
  • Fühlten sich die Klienten / Kunden durch die Institution akzeptiert?
     

3. Methodisches Vorgehen

  • Interventionsschritte, Betreuungsverläufe, Fallbeispiele u. a.
  • Planungsverfahren, Problemlösungsstrategien, Kooperationen u. a.
  • Managementaufgaben (Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätssicherung u. a.)
  • Begründung der gewählten Verfahren
  • Effizienz der gewählten Verfahren
  • Reflexion unter den MitarbeiterInnen (Supervision, Teambesprechung u. a.)
  • Art und Weise der Praxisanleitung
  • Eigenes Erleben und Reflektieren der Praxisanleitung
     

4. Eigener Aufgaben- / Tätigkeitsbereich

  • Übernommene Aufgaben, Herausforderungen
  • Eigene Handlungsschritte, Umsetzungen
  • Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, KollegInnen sowie PartnerInnen anderer Institutionen
  • Verhältnis zu Klienten / Kunden
  • Abhängigkeiten und Gestaltungsfreiheiten
  • Umgang mit Macht und Ohnmacht
  • Erfolge und Misserfolge
  • Eigene Stärken und Schwächen
  • Differenzen/Konflikte mit KlientInnen, Vorgesetzten, KollegInnen
     

5. Fachwissen

  • Erforderliche Fachkenntnisse für die Tätigkeit
  • Erforderliche Kompetenzen und Fertigkeiten für die Tätigkeit
  • Welche Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten waren bei Ihnen bereits vorhanden?
  • Welche Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten haben Sie sich in der Praxisphase angeeignet?
  • Welche Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten müssten bzw. möchten Sie im Studium noch erwerben?
     

6. Persönliches Resümee

  • Erkenntnisse und Einsichten aus der Praxisphase, persönlicher Gewinn
  • Umgang mit unterschiedlichen Gefühlssituationen
  • Dinge, die Ihnen leicht oder schwer gefallen sind
  • Perspektiven für das weitere Studium und die Wahl des Arbeitsfeldes im späteren Beruf

Informationen für Praxisstellen

In den drei sechssemestrigen Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Sozialwesen, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik, absolvieren die Studierenden eine studienintegrierte Praxisphase. Die Studierenden sollen in dieser Zeit die Berufspraxis unter Anleitung kennenlernen, erste Aufgaben selbstständig übernehmen und zu einem reflektierten Umgang mit Alltagserfahrungen gelangen. Die hochschulbegleitete Praxisphase ist in §25 der jeweiligen Prüfungsordnung verankert und damit ein Pflichtpraktikum im Studienverlauf.

Ein praktisches Studiensemester ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Insofern geht es für die Studierenden primär darum, sich die konzeptionellen, methodischen, aber auch rechtlichen, organisatorischen und verwaltungsmäßigen Gegebenheiten einer Einrichtung und ihrer Angebote zu erarbeiten. In Absprache mit der Praktikumsstelle werden die Studierenden in die alltäglichen Arbeitsabläufe eingebunden. Daneben können ihnen Aufgaben übertragen werden, die zusätzlich zum Regelangebot sind oder sich mit Sonderaufgaben befassen. Dies können auch Projekte sein, die von den Studierenden selbständig aber unter Anleitung erarbeitet, vorbereitet und durchgeführt werden.

In den Studiengängen Soziale Arbeit und Kulturpädagogik wird das Praxissemester regulär im 4. Semester absolviert, im Studiengang Kindheitspädagogik bereits im 2. Semester. Die Praxisphase im Studiengang Soziale Arbeit umfasst insgesamt 660 Stunden, die innerhalb von mind. 20 Wochen geleistet werden. Im Studiengang Kindheitspädagogik müssen 480 Stunden, in der Kulturpädagogik 576 Stunden Praxiserfahrung innerhalb von mind. 18 Wochen gesammelt werden. Während des Praxissemesters besuchen die Studierenden in der Vorlesungszeit einmal wöchentlich Begleitveranstaltungen, für welche sie freigestellt werden müssen. Außerdem werden die Studierenden im Regelfall auch einmal von der/dem zugewiesenen BetreuungsdozentIn in der Einrichtung besucht.

Die Praxisstelle schließt mit der/dem Studierenden einen Vertrag über die Praxisphase ab und gemeinsam werden die Ausbildungsinhalte und Ziele vereinbart und festgehalten. Für jeden Studiengang hat die Hochschule eine Vorlage für den Praxisvertrag erstellt. Diese finden Sie zum Download bei den Informationen zu den jeweiligen Studiengängen. Sollten Sie/Ihre Institution eigene Verträge für PraktikantInnen vorsehen, müssen folgende Punkte im Praktikumsvertrag benannt werden:

  • Vollständige Daten der/des Studierenden
  • Bezeichnung, Adresse der Institution sowie vorgesehene Abteilung/Arbeitsbereich
  • Beginn und Ende des Praktikums als Datum sowie die wöchentliche Arbeitszeit
  • Name und Qualifikation der Praxisanleitung

Auch für die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen steht eine Vorlage bereit. Weitere Informationen zu den Inhalten und der Verschriftlichung der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie hier. Nach Beendigung der Praxistätigkeit ist eine Bescheinigung über die vereinbarungsgemäße Ableistung des Praktikums auszustellen. Auch hierfür liegt ein Vordruck bereit.

Aus studienrechtlichen Gründen muss der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sozialwesen die Praxisstelle, den Praktikantenvertrag sowie die Ausbildungs- und Zielvereinbarung überprüfen. Eine Genehmigung wird sowohl an die Praxisstelle als auch an die/den PraktikantIn versandt.

Wenn Sie Interesse daran haben Studierenden unseres Fachbereichs die Absolvierung der Praxisphase in Ihrer Institution zu ermöglichen, dürfen Sie uns gerne Praktikumsausschreibungen zukommen lassen praxisphase06(at)hs-niederrhein.de. Da die Praktikumsverträge schon spätestens im Zeitraum vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres eingereicht werden müssen, empfiehlt sich das Zusenden von Ausschreibungen im Zeitraum Mai – Oktober des Vorjahres. Gleichzeitig nehmen wir Sie auch in unsere Praxisstellendatenbank auf, wodurch Studierende Ihre Institution als mögliche Praxisstelle finden können. Dadurch werden Sie auch zu unserer alle zwei Jahre stattfindenden Praxisbörse automatisch eingeladen.

Bei weiteren Fragen oder auch bei möglichen Konfliktfällen mit Studierenden dürfen Sie sich gerne an Frau Dipl.-Sozialpädagogin Martina Göß martina.goess(at)hs-niederrhein.de wenden.

Zeugnis über die Praxistätigkeit

Anleitung zum Erstellen eines Zeugnisses für die Praxistätigkeit

Die Praxisstellen sind von Seiten der Hochschule dazu angehalten ein qualifiziertes Zeugnis über die geleistete Arbeit auszustellen. Für die Studierenden ist dieses der qualifizierte Nachweis über erste berufliche Erfahrungen. Das Zeugnis sollte sich am Rahmen für „normale“ Arbeitszeugnisse der Praxiseinrichtung orientieren. Aufgrund der Kürze der Tätigkeitsdauer während des Praktikums ist es in der Regel wenig umfangreich. Das Zeugnis wird in der Regel von der Praxisanleitung und dem/der nächst höheren Vorgesetzten unterschrieben. Nachfolgende Informationen sollen einen Überblick über mögliche Inhalte und Formulierungen des Zeugnisses geben.

Folgende Punkte sind für das Arbeitszeugnis wünschenswert:

  • Rahmendaten: Name und Geburtsdatum der/des Studierenden, Zeitraum des Praktikums, Name der Einrichtung, ggf. Fachabteilung und Name des Trägers
  • Eine kurze Beschreibung der Praxiseinrichtung und ihrer Tätigkeitsfelder
  • Auflistung der Arbeitsaufgaben der/des Studierenden während der Praxistätigkeit
  • Beschreibung des Arbeitsverhaltens der/des Studierenden: bezogen auf die übertragenen Aufgaben, Selbständigkeit, Engagement, Arbeitsverhalten in Stresssituationen oder bei Konflikten mit Klienten, Flexibilität bei Veränderungen, ggfs. weitere Bemerkungen zum Arbeitsverhalten
  • Verhältnis zu KollegenInnen und Vorgesetzten
  • ggfs. weitere Bemerkungen, z.B. Verweis auf ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Praxisphase oder die Kooperation bei einer Bachelorarbeit
     

Die Bewertungen in einem Zeugnis sollen immer positiv formuliert sein. Hier eine kurze Übersicht, welche Formulierungen in etwa welchen Noten entsprechen können:

  • sehr gut: stets sehr erfolgreich, immer überaus motiviert
  • gut: stets erfolgreich, immer motiviert
  • befriedigend: erfolgreich, motiviert
  • ausreichend: zufrieden stellend, angemessen
  • schlechter: stets bemüht oder Weglassen von Informationen
     

Anhängend finden Sie sowohl eine mögliche Vorlage für ein Zeugnis sowie ein Muster (mit der Note „gut“ -„sehr gut“), wie das Zeugnis aufgebaut sein könnte.

Downloads
Vorlage Zeugnis für die Praxistätigkeit
Musterzeugnis als Beispiel

BA Soziale Arbeit

Die Praxisphase im Studiengang Soziale Arbeit dient dazu, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag von Sozialer Arbeit zu erhalten sowie Organisationsformen sozialer Dienste und Einrichtungen kennen und deren Bedeutung für die zu leistenden Hilfen einschätzen zu lernen. Ein praktische Studienphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Dementsprechend sollen die Studierenden durch ihre Mitarbeit ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben.

Die Studierenden werden in die alltäglichen Arbeitsabläufe der Praktikumsstelle eingebunden. Darüber hinaus können sie Angebote, außerhalb der regulären Arbeitsabläufe, zum Beispiel in Form von Projekten, mit Hilfe der Praxisanleitung selbstständig durchführen. Im Fokus der Tätigkeiten soll die Arbeit mit den Klienten stehen, wobei auch Aufgaben in Bezug auf finanzielle, institutionelle etc. Rahmenbedingungen kennengelernt werden sollen.

Während der Praxisphase muss die/der Studierende durch eine qualifizierte Praxisanleitung betreut werden. Die Praxisanleitung muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom), in der Regel im Fach Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, bestenfalls im jeweiligen Arbeitsfeld, verfügen. 

Die Praxisphase umfasst insgesamt 660 Stunden, die innerhalb von mindestens 20 Wochen abgeleistet werden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 33 Stunden auf vier Werktage verteilt. Während der Vorlesungszeit finden donnerstags Begleitveranstaltungen im Umfang von 4 SWS an der Hochschule statt. Fallen Dienstzeiten, z.B. an Wochenendtagen an, so sollte die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Weitere Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie unter dem entsprechenden Punkt.

Reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Praxisphase gemeinsam mit dem Praxisvertrag und den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen so früh wie möglich, aber spätestens vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres (bzw. spätestens vom 01.06. bis 30.06. des Jahres) im Prüfungsamt06 ein. Alle Dokumente sollten zuvor heruntergeladen und gespeichert werden.

Nach dem Beenden der Praxisphase, spätestens bis zum 01.10. bzw. 01.03. reichen Sie das Bestätigungsschreiben zur Ableistung der Praxisphase per Mail im Praxisreferat (praxisvertraege06@hs-niederrhein.de) ein.

BA Kulturpädagogik

Die Praxisphase im Studiengang Kulturpädagogik dient dazu, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag von kulturpädagogischen und soziokulturellen Einrichtungen kennen zu lernen. Ein praktische Studienphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Dementsprechend sollen die Studierenden durch ihre Mitarbeit ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben. Aus diesem Grunde müssen eindeutig kulturpädagogische Akzente vorhanden sein. Eine rein sozialpädagogische Tätigkeit kommt nicht in Frage.

Die Studierenden werden in die alltäglichen Arbeitsabläufe der Praktikumsstelle eingebunden. Darüber hinaus können sie Angebote, außerhalb der regulären Arbeitsabläufe, zum Beispiel in Form von Projekten, mit Hilfe der Praxisanleitung selbstständig durchführen. Im Fokus der Tätigkeiten soll die Arbeit mit den Klienten stehen, wobei auch Aufgaben in Bezug auf finanzielle, institutionelle etc. Rahmenbedingungen kennengelernt werden sollen.

Während der Praxisphase muss die / der Studierende durch eine qualifizierte Praxisanleitung betreut werden. Die Praxisanleitung muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom), in der Regel im Fach Sozialpädagogik, Kulturwissenschaften oder ähnlichen Fachrichtungen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, bestenfalls im jeweiligen Arbeitsfeld, verfügen. 

Die Praxisphase umfasst insgesamt 576 Stunden, die innerhalb von mindestens 18 Wochen abgeleistet werden Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 32 Stunden auf vier Werktage verteilt. Während der Vorlesungszeit finden donnerstags Begleitveranstaltungen im Umfang von 4 SWS an der Hochschule statt. Fallen Dienstzeiten, z.B. an Wochenendtagen an, so sollte die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Weitere Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie unter dem entsprechenden Punkt.

Reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Praxisphase gemeinsam mit dem Praxisvertrag und den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen so früh wie möglich, aber spätestens vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres (bzw. spätestens vom 01.06. bis 30.06. des Jahres) im Prüfungsamt06 ein. Alle Dokumente sollten zuvor heruntergeladen und gespeichert werden.

Nach dem Beenden der Praxisphase, spätestens bis zum 01.10. bzw. 01.03. reichen Sie das Bestätigungsschreiben zur Ableistung der Praxisphase im Praxisreferat ein.

BA Kindheitspädagogik

Die Praxisphase im Studiengang Kindheitspädagogik dient dazu, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag von Kindheitspädagogik zu erhalten sowie Organisationsformen sozialer Dienste und Einrichtungen kennen und deren Bedeutung für die zu leistenden Hilfen einschätzen zu lernen. Ein praktische Studienphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Dementsprechend sollen die Studierenden durch ihre Mitarbeit ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben. Die Praxisphase muss in einer Einrichtung absolviert werden, die Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahren betreut.

Die Studierenden werden in die alltäglichen Arbeitsabläufe der Praktikumsstelle eingebunden. Darüber hinaus können sie Angebote, außerhalb der regulären Arbeitsabläufe, zum Beispiel in Form von Projekten, mit Hilfe der Praxisanleitung selbstständig durchführen. Im Fokus der Tätigkeiten soll die Arbeit mit den Klienten stehen, wobei auch Aufgaben in Bezug auf finanzielle, institutionelle etc. Rahmenbedingungen kennengelernt werden sollen.

Während der Praxisphase muss die / der Studierende durch eine qualifizierte Praxisanleitung betreut werden. Die Praxisanleitung muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom), im Bereich der Kindheitspädagogik, der Sozialpädagogik oder eine Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten ErzieherIn, sowie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, bestenfalls im jeweiligen Arbeitsfeld, verfügen. 

Die Praxisphase umfasst insgesamt 480 Stunden, die innerhalb von mindestens 18 Wochen abgeleistet werden Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden auf drei Werktage verteilt. Während der Vorlesungszeit finden montags und dienstags Begleitveranstaltungen an der Hochschule statt. Fallen Dienstzeiten, z.B. an Wochenendtagen an, so sollte die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Weitere Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie unter dem entsprechenden Punkt. Die Studierenden haben die Möglichkeit während des 1. Fachsemesters an einem vorbereitenden Tutorium für die Praxisphase teilzunehmen.

Reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Praxisphase gemeinsam mit dem Praxisvertrag und den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen so früh wie möglich, aber spätestens bis 15.12. des Vorjahres (bzw. spätestens vom 01.06. bis 30.06. des Jahres) im Prüfungsamt06 ein. Alle Dokumente sollten zuvor heruntergeladen und gespeichert werden.

Nach dem Beenden der Praxisphase, spätestens bis zum 01.10. bzw. 01.03. reichen Sie das Bestätigungsschreiben zur Ableistung der Praxisphase im Praxisreferat ein.

Bei spezifischen Fragen zur Praxisphase im Studiengang Kindheitspädagogik wenden Sie sich bitte an Frau Ina Haustein unter ina.haustein(at)hs-niederrhein.de.

Praxisphase / Praktikum im Ausland

Wer Interesse daran hat, seine Praxisphase im Ausland zu absolvieren, muss sich als erstes und direkt an das Auslandsreferat des Fachbereiches wenden. Dort gibt es Orientierungs- und Planungshilfe sowie - wenn es konkret wird - die Verträge für ein Auslandspraktikum. Auch die Ausgabe und Unterzeichnung des Vertrags und der Zielvereinbarungen findet durch das Auslandsreferat statt.

Weitere Infos und Kontakte
► Link zum Auslandsreferat

Ansprechpartnerin: Aida Kopic, Mailkontakt

 

AnsprechpartnerInnen

Theresa Welter
Vertragsunterlagen Praxissemester
Noemi Schneider
Vertragsunterlagen Praxissemester
Daniel Marker
Praxissemestertutor
Anne-Katrin Krause-Pogscheba, B.A.
Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase wiss. Mitarbeiterin im Dekanat Koordination und Begleitung der E-Prüfungen
Martina Göß, Dipl.-Soz.Päd.
Methoden der Sozialen Arbeit, insbesondere Systemische Beratung Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase
Prodekanin Studiengangskoordinatorin BA Kindheitspädagogik Ansprechpartnerin des Prüfungsausschusses für die hochschulbegleitete Praxisphase