











Die Hochschule Niederrhein (HN) ist offen für Bewerber ohne Fachhochschulreife mit Berufserfahrung.
Die Art des Zugangs zum Studium ist abhängig von der bereits erworbenen beruflichen Qualifikation.
In Betracht kommt hier zum einen die Zugangsprüfung zum anderen der Zugang als in der beruflichen Bildung Qualifzierte ("Meisterstudium").
Das Angebot der Zugangsprüfung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die
Die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person wird einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Zugangsprüfungsordnung.
Die Bewerbung erfolgt schriftlich unter Angabe des Studiengangs, für den die Zugangsprüfung beantragt wird, sowie einer ausführlichen Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs. Der Bewerbung sind beizufügen:
Antragsschluss ist der 1. Februar.
Bis zu diesem Termin müssen die Unterlagen bei der Hochschule Niederrhein eingegangen sein.
Die Zugangsprüfung wird einmal jährlich durchgeführt.
Nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet eine Kommission über die Zulassung zur Prüfung. Erfüllt der Bewerber/die Bewerberin die Voraussetzungen, erhält er/sie einen Zulassungsbescheid und eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Die Teilnahme an diesem Gespräch, in dem Informationen zu Inhalt und Ablauf der Prüfung gegeben werden, ist verpflichtend.
Nach Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen, erhält der Bewerber/die Bewerberin ein Zeugnis über das Bestehen der Zugangsprüfung mit einer Abschlussnote.
Mit diesem Zeugnis kann man sich nun für einen Studienplatz im gewählten Studiengang an der Hochschule Niederrhein bewerben.
Bei zulassungsfreien Studiengängen wird dem Bewerber ein Studienplatz zum Wintersemester zugewiesen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nimmt der Bewerber am Vergabeverfahren teil. Die Einschreibung kann erst dann erfolgen, wenn ein Studienplatz zugewiesen wurde und mögliche sonstige Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Studierendenbüros.
Letzte Änderung: 29.08.2008, 15:56 Uhr ·
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