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Nachteilsausgleich in Klausuren

Drei-Wochen-Frist für die Anmeldung zu Klausuren

Studierende, denen aufgrund eines Nachteilsausgleichs eine längere Bearbeitungszeit in Klausuren bewilligt wurde, sind verpflichtet die jeweiligen Prüfer sowie den Fachbereich 10 (E-Mail: sekretariat-10@hs-niederrhein.de) und den Prüfungsausschussvorsitzenden (letztgenannte jeweils in cc.) spätestens 3 Wochen vor den jeweiligen Prüfungen über den Nachteilsausgleich (diesbzgl. E-Mail des Prüfungsausschussvorsitzenden immer anhängen) und die damit verbundene Verlängerung der Bearbeitungszeit zu informieren.  Mit dieser Regelung sollen unmittelbar an die Prüfung anschließende Folgetermine der Prüfer vermieden werden. Eine spätere Information (als o.a. 3 Wochen vorher) der Prüfer kann dazu führen, dass eine längere Bearbeitungszeit nicht möglich ist.

Gez. Prof. Dr. Hubert Otten (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)