Zielsetzung und Gegenstand der Förderung: Die Förderung unterstützt die Umsetzung neuer Ideen für das Lehren, Lernen und Prüfen an der Hochschule Niederrhein. Förderfähig sind Vorhaben, die didaktische Herausforderungen adressieren wie z. B.: Selbststudium interaktiv gestalten, große Gruppen aktivieren, kollaboratives Lernen fördern, individuelle Lernpfade unterstützen, kompetenzorientiert prüfen auch bei großen Studierendengruppen, formativ prüfen mit Portfolios oder Lerntagebüchern, bewerten von komplexen Prüfungsaufgaben. Ein didaktisches Begleitprogramm flankiert die Projektlaufzeit. Es fördert den kollegialen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit anderen Innovator:innen.
Antragsberechtigte Personen: Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der HSNR. Dazu zählen Professorinnen und Professoren, lehrende wissenschaftliche Mitarbeitende und Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
Anforderungen an die Umsetzung: Die Projektgeförderten erklären sich zur Teilnahme an einem didaktischen Begleitprogramm und der Dissemination Ihrer Erfahrungen im Rahmen hochschulinterner, kollegialer Angebote bereit.
Anrechnung auf das Lehrdeputat: Das Präsidium und die Fachbereiche unterstützen die Lehrenden bei der Weiterentwicklung ihrer Lehre durch eine zeitlich befristete Anrechnung auf das Lehrdeputat. Alle Geförderten erhalten dazu grundsätzlich die Möglichkeit, den Mehraufwand für die Erstimplementierung des geförderten Lehrprojektes auf das Lehrdeputat im Förderzeitraum anrechnen zu lassen. Die maximale Anrechnung beträgt zwei SWS pro Semester je Antrag (max. 12 Monate).
Auswahlverfahren: Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine vom Vizepräsidenten für Studium und Lehre eingesetzte Jury. Ihr gehören Lehrende, Studierende und in beratender Funktion Personen der Hochschul- und Mediendidaktik an.