ERASMUS+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission. Es ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität in Europa.
Neue Erasmus+ Programmgeneration 2021 - 2027
Die Europäische Kommission hat den Startschuss für das neue ERASMUS+ Programm gegeben, mit dem Studierende der Hochschule Niederrhein ab dem SoSe 2022 zum Studium oder Praktikum ins Ausland gehen können.
Der Fokus der neuen Programmgeneration liegt auf sozialer Inklusion, Nachhaltigkeit durch grünes Reisen und Digitalisierung („EWP - Erasmus Without Paper“).
Hier ein Überblick über die neuen Programmkomponenten:
Digitalisierung
Jede teilnehmende Hochschule verpflichtet sich, ein digitales Management für die verschiedenen Fördermaßnahmen einzuführen. Neue Formate wie „blended mobility“ und „Blended Intensive Programmes“ sollen zudem digitale Lern- und Austauschmöglichkeiten unterstützen. Die Administration des Programms wird sukzessive digital erfolgen. Durch die Anbindung an das „Erasmus without Paper Network“ (EWP) werden Dokumente und Daten digital ausgetauscht. Über unser Mobility Online Tool, das bei den jeweiligen Programmen auf unserer Seite verlinkt ist, werden digital Learning Agreements abgestimmt, hier werden Hochschulinformationen (Fact Sheets) hinterlegt und Kooperationsvereinbarungen mit den Partnerhochschulen (Inter-Institutional Agreements) abgeschlossen.
Green Erasmus
Umweltfreundliches Verhalten soll auf allen Ebenen der Hochschule Niederrhein größere Beachtung finden. Themen umfassen Energie- und Ressourceneinsparung, Energieanalyse, Mülltrennung sowie Transport und Mobilität. Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist es, Ressourcen zu schonen und den Klimawandel verlangsamen. Als teilnehmende Hochschule am Erasmus+ Programm unterstützt die Hochschule Niederrhein neben weiteren umweltfreundlichen Maßnahmen „grünes Reisen“ durch finanzielle Zuschüsse aus Programmmitteln.
Inklusion
Die Hochschule Niederrhein setzt sich dafür ein, dass allen Hochschulmitgliedern ein gleichberechtigter Zugang zum Förderprogramm geboten wird. Teilnehmende mit potenziellen Hemmnissen (z.B. Teilnehmende mit Behinderungen, Studierende mit Kindern) sollen bestmöglich unterstützt werden und können finanzielle Zuschüsse aus Programmmitteln erhalten. Auch die neuen Formate der short term und blended mobility können die Inklusionsbemühungen unterstützen, indem Reisehemmnisse durch kürzere Aufenthalte im Ausland und durch travel support gemindert werden, kombiniert mit online Lehr- und Lernformaten.
Civic Engagement
Um die demokratische Teilhabe und das bürgerschaftliche Engagement in der Zivilgesellschaft zu stärken, können bestimmte Aktivitäten zu unterstützt werden, die es Studierenden ermöglichen, sich zivilgesellschaftlich zu engagieren und sich aktiv an der lokalen Gesellschaft zu beteiligen. Im Einzelfall wäre die Förderung diesbezüglich abzuklären.
Anerkennung
Eines der Kernziele des EU-Förderprogramms ist, eine automatische Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen zu gewährleisten. Die Hochschule Niederrhein hat bereits erforderliche Schritte eingeleitet, um dies sicherzustellen und auszuschliessen, dass Studierende ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. Nach vorheriger Vereinbarung im Learning Agreement und auf Nachweis durch das Transcript of Records soll Studierenden gemäß European Credit Transfer eine vollständige Anerkennung ihrer Leistungen ermöglicht werden. Das digitale Learning Agreement wird den Prozess der automatischen Anerkennung unterstützen.
Sonderförderungen/social top-ups
Die im Folgenden genannten Summen gelten ab der Nutzung des Calls 2021.
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro/Monat beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hierfür muss die Geburtsurkunde beim International Office eingereicht werden sowie nach Ankunft im Gastland ein Nachweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Anmeldung in der Schule). Bei einem Kurzzeitaufenthalt können einmalig 100 Euro gezahlt werden.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder höher erhalten ebenfalls eine Sonderförderung in Höhe von 250 Euro/Monat, bzw. einmalig 150 Euro bei Kurzzeitaufenthalten.
Studierende (und Graduierte), die ein Praktikum absolvieren, erhalten 150 Euro/Monat als Aufschlag zur Länderrate.
Green Travel: Für nachhaltiges Reisen (mit Zug, Schiff o. Ä.) wird ein Top-up von einmalig 50 Euro gezahlt. Außerdem können je nach Dauer der Reise bis zu 4 Tage zum Stipendium als Förderdauer hinzugerechnet werden.
Die Sonderförderungen sind kombinierbar. Weitere Maßnahmen können im Verlauf der Programmlaufzeit hinzukommen.
Folgende Mobilitätsmaßnahmen sind im Rahmen von ERASMUS+ förderfähig:
+ Auslandsstudium für Studierende (SMS)
+ Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
+ Mobilität von Lehrenden (STA)
+ Mobilität von Personal (STT)
Mobilität (Studium, Praktikum) ist in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) einmal möglich; sie darf pro Phase 2 bis maximal 12 Monate betragen.
Folgende europäische Länder nehmen an Erasmus+ teil:
Die 27 EU-Länder sowie Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.
Sonderförderung:
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (z.B. Lernende, die alleine mit Kind einen Auslandsaufenthalt absolvieren) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD zum Thema Sonderförderung.