Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen EnSikuMaV (gültig vom 01.09.2022 bis 28.02.2023) und der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen EnSimiMaV (gültig vom 01.10.2022 bis 30.08.2024) hat die Bundesregierung kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zur Energieeinsparung veranlasst, um Versorgungsengpässe in der Winterzeit zu vermeiden. Das betrifft auch die Hochschule Niederrhein.
Nach den Verordnungen verpflichtende und bereits eingeleitete bzw. umgesetzte Maßnahmen sind:
- Die Gemeinschaftsflächen wie Flure, Treppenhäuser und Kommunikationszonen werden nicht mehr beheizt.
- In Arbeitsräumen darf eine Raumtemperatur von 19°C nicht überschritten werden.
- Die Geräte zur dezentralen Trinkwassererwärmung wie Durchlauferhitzer oder Untertischgeräte werden ausgeschaltet.
- Die Außenbeleuchtungen bleiben nur dort, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, eingeschaltet.
Wir gehen davon aus, dass wir trotz der oben beschriebenen Einschränkungen den Vorlesungsbetrieb in Präsenz weiterhin aufrecht erhalten können.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für etwaige Unannehmlichkeiten oder Einschränkungen.