Da die Arztpraxen pandemiebedingt nach wie vor extrem belastet sind, haben die Prüfungsausschüsse daher für die kommenden, im Januar, Februar und März stattfindenden Prüfungen einvernehmlich Folgendes beschlossen:
Wenn ihr aus Krankheitsgründen von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten wollt, müsst ihr den Rücktritt ausnahmsweise nicht durch ein ärztliches Attest belegen. Erforderlich ist aber, dass ihr den Rücktritt unter Verweis auf die Erkrankung vor Beginn der Prüfung per E-Mail gegenüber dem Prüfungsbüro erklären (pruefungsamt-kr(at)hs-niederrhein.de oder pruefungsamt-mg(at)hs-niederrhein.de).
Wird die Prüfung nach Beginn aufgrund einer akuten Erkrankung abgebrochen, gelten die Attestregelung der Prüfungsordnung wie auch die ggf. hierzu ergangenen Maßgaben des Prüfungsausschusses unverändert.
Auch bei krankheitsbedingten Anträgen auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Bachelor- oder Masterarbeit gilt die übliche Attestregelung.
Für Fragen hierzu stehen euch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Prüfungsbüros gerne zur Verfügung.