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Kita-Studie
Jürgen Otto (links) und Prof. Dr. Werner Heister beim Vorstellen der Studie zur Kita-Finanzierung in NRW.

Wissenschaftlerteam der Hochschule Niederrhein kritisiert Kita-Finanzierung

Düsseldorf/Mönchengladbach, 15. November. Ein interdisziplinäres Wissenschaftlerteam der Hochschule Niederrhein hat der Finanzierung von Kindertages-Einrichtungen in NRW ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. „In dem bestehenden System (…) kann die aus fachwissenschaftlicher Sicht notwendige Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder nicht erreicht werden“, heißt es in einem Gutachten, das die Professoren Dr. Christina Jasmund und Dr. Werner Heister vom Fachbereich Sozialwesen für die Arbeiterwohlfahrt NRW (AWO) erstellt haben.

 

Das Gutachten mit dem Titel „Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen in NRW“ überreichte Werner Heister heute Vormittag auf der Landespressekonferenz im Landtag NRW an Jürgen Otto, Geschäftsführer der AWO NRW. „Die Ergebnisse werden uns, sicherlich aber auch die gesamte nordrheinwestfälische Politik, in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen. Denn es werden die Befürchtungen untermauert, die uns ebenso wie die anderen Kita-Träger seit Jahren umtreiben“, sagte Jürgen Otto.

 

Prof. Dr. Werner Heister, der Betriebswirtschaft im Sozialen Sektor lehrt, brachte diese Befürchtungen auf den Punkt: „Die KiTas benötigen dringend mehr Geld von der öffentlichen Hand und die besten Erzieherinnen in optimaler Relation zu betreuenden Kindern. Das Land ist aufgefordert, dies zu ermöglichen.“ Die ersten sechs Lebensjahre eines Kindes seien prägend für das ganze Leben. „Es hat nachhaltige Folgen, wenn Kinder in dieser Zeit nicht die notwendige Bildung und Erziehung erhalten“, mahnte Heister.

 

Der Landesregierung empfahl er, die im Gutachten erläuterten Empfehlungen in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern konsequent auf den Weg zu bringen. „Kleinere Veränderungen der nahen Vergangenheit gehen in die richtige Richtung, aber sie sind nicht konsequent genug. Wir sehen die Notwendigkeit des radikalen Schnitts.“

 

Die Ergebnisse des Gutachtens sind für die Hochschule Niederrhein auch in der Lehre von großer Relevanz. Am Fachbereich Sozialwesen gibt es seit 2012 den Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik. Dort werden die pädagogischen Fachkräfte ausgebildet, deren steigenden Bedarf das Gutachten unterstreicht. Darin ist die Rede von einer praxisnahen, qualitativ hochwertigen hochschulischen Ausbildung in den Wissensgebieten ‘Kindheitspädagogik‘, 'Qualitätsmanagement' und 'Wirtschaftlichkeitsrechnung'. Dieser Bedarf gelte insbesondere in der besonderen Qualifizierung von angehenden Fachberatern und Leitungskräften. Die Landesregierung müsse die Akademisierung im Handlungsfeld weiter vorantreiben.

 

Die Hochschule Niederrhein hat unter der Federführung von Prof. Dr. Christina Jasmund (Kompetenzzentrum Kindheitspädagogik in Bewegung) und Prof. Dr. Werner Heister (SO.CON-Institut) die notwendige personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung der NRW-Kindertagesstätten unter pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten betrachtet.

 

Die wichtigsten Empfehlungen:

-    Es müssen unbedingt mehr Mittel bereitgestellt werden, um die für Kinder in den ersten sechs Entwicklungsjahren dringend erforderliche, qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung anbieten zu können

-    Dabei sind Zeitkontingente für die direkte pädagogische Arbeit und die mittelbare pädagogische Arbeit vorzusehen sowie eine dem Alter und der Lebenssituation des Kindes entsprechende Fachkraft-Kind-Relation.

-    Abrücken von dem bisherigen Finanzierungssystem – Betätigungen der Leistungserbringer sollen als Dienstleistungen gelten. Die Leistungen sind in eine Grundfinanzierung (z.B. Leitung, pädagogische Voraussetzungen, Betrieb, Küche, Immobilie) und weitere zu unterscheiden.

-    Aspekte der Instandhaltung oder gar Erweiterung sollten vom Betrieb getrennt werden. Die derzeitige Vermischung ist unpassend

-    Neben der dazu notwendigen höheren Zahl an Personalkräften sind weitere Aspekte im Personalbereich kostenrelevant und durch die Leistungszahler

zu entgelten: Kosten der Fort- und Weiterbildung, Ausfallzeiten, Höhergruppierungen, Stufenaufstiege, Personalnebenkosten

-    Anfallende Mietkosten sind in angemessener Höhe zu berücksichtigen

-    Alle durch die Kindertageseinrichtung und deren Betrieb verursachten angemessenen sonstigen Sachkosten sind in voller Höhe zu entgelten

-    Alle durch die Kindertageseinrichtung und deren Betrieb verursachten angemessenen Verwaltungskosten sind verursachungsgerecht anzuerkennen

-    Alle anfallenden Selbstkosten, soweit sie angemessen, marktkonform etc. sind, sind zu entgelten

 

Pressekontakt: Dr. Christian Sonntag, Referat Hochschulkommunikation,  Tel.: 02151 822 3610; E-Mail: christian.sonntag@hs-niederrhein.de

 

Autor: Christian Sonntag