Voraussetzungen zur Zulassung:
Die Praxisstelle bzw. die Hochschule im Ausland wird von Ihnen selbstständig ausgewählt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht. Das Praxis-/ Auslandsstudiensemester muss im Prüfungsamt schriftlich beantragt und genehmigt werden. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zum Praxis-/ Auslandsstudiensemester wird auf Antrag zugelassen, wer mindestens 89 Kreditpunkte erworben hat.
Während des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters werden Sie von einer Professorin/ einem Professor seitens des Fachbereichs betreut. Diese/r beurteilt die Eignung der Praktikumsstelle bzw. spricht mit Ihnen die im Auslandsstudiensemester zu belegenden Veranstaltungen ab.
Den/die betreuende/n Professor/in können Sie selbst aussuchen und zu Ihrem Vorhaben ansprechen.
Ablauf:
Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Praxisstelle Ihrer Wahl gefunden haben, sollten Sie sich um die Anmeldung des Praxissemesters am Fachbereich kümmern. Der „Antrag auf Zulassung zum Praxissemester" muss von Ihnen und Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer unterschrieben werden und wird anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Sollten Sie ein Praktikum ableisten, leiten Sie bitte auch den abgeschlossenen Praktikantenvertrag (in Kopie) an Ihre Betreuerin/ Ihren Betreuer weiter, dieser muss mit dem „Antrag auf Zulassung" im Prüfungsamt eingehen. Mit der Abgabe der Unterlagen im Prüfungsamt wird über die Zulassung zum Praxissemester entschieden.
Nach Abschluss des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters ist ein ca. 20-seitiger Bericht zu erstellen und der Betreuerin/ dem Betreuer vorzulegen. Zusätzlich muss ein Praktikumszeugnis/ -bestätigung bzw. ein Prüfungsnachweis der Gasthochschule vorliegen. Diese Dokumente, sowie der ausgefüllte „Belegbogen zum Praxis-/ Auslandsstudiensemester" sind über die Betreuerin/ den Betreuer an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Dort kann das Praxis-/ Auslandsstudiensemester verbucht werden.
Für die erfolgreiche Ableistung des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters werden 30 Kreditpunkte zuerkannt.
Empfehlung:
Im Studienverlaufsplan der Bachelorstudiengänge ist das Praxis-/ Auslandsstudiensemester für das sechste Fachsemester vorgesehen, es kann aber auch in einem anderen Semester absolviert werden. Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Partnerhochschule bzw. des Praktikumszeitraums die Semester- bzw. Prüfungszeiträume. Hier kann es zu Überschneidungen kommen. Für einen Auslandsaufenthalt sind Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 der Arbeitssprache erforderlich. Informieren Sie sich hierzu auch über mögliche Vorgaben oder Voraussetzungen der Partnerhochschule/ des Praktikumsbetriebs. Für Sprachzertifikate sprechen Sie bitte das Sprachenzentrum der Hochschule Niederrhein an.