Düsseldorf / Krefeld, 23. Januar. Die Kündigung der Professorin Karin Kaiser durch die Hochschule Niederrhein bleibt unwirksam. Das ist das Ergebnis der heutigen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Dort wies das Gericht die Berufung der Hochschule ab. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
„Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat“, sagte Hochschulpräsident Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg. „Nun gilt es, eine Regelung zu finden, die für alle beteiligten Personen tragbar ist. Dazu wird es eine enge Abstimmung zwischen dem Dekan, Frau Kaiser und mir geben.“ Karin Kaiser, Professorin für Steuerrecht, hatte nach Auffassung der Hochschule wiederholt ihre vertraglich geschuldete Dienstpflicht verletzt.
„Wir stehen als Hochschule in der Pflicht, mit den uns zur Verfügung stehenden Steuergeldern einen reibungslosen Lehrbetrieb zu organisieren. Dieses Organisationsversprechen gilt es einzulösen“, so von Grünberg. Die Hochschule Niederrhein hatte Karin Kaiser am 27. November 2017 fristlos gekündigt. Ein Güterichterverfahren war zuletzt gescheitert, das heute gefällte Urteil ist rechtskräftig.
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