Ethikkommission der Hochschule Niederrhein
für die nicht-invasive Forschung am Menschen

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Herzlich willkommen auf der Informationsseite der Ethikkommission für die nicht-invasive Forschung am Menschen an der Hochschule Niederrhein.

Die Ethikkommission wurde eingerichtet, um Forschungsvorhaben, die Menschen und deren personenbezogene Daten betreffen, hinsichtlich ihrer ethischen Vertretbarkeit zu prüfen. Ziel ist es, den Schutz der beteiligten Menschen sicherzustellen und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu wahren.

 

Aufgaben und Zuständigkeit

Die Hauptaufgabe der Ethikkommission liegt in der Prüfung von Forschungsvorhaben aus den Fachbereichen der Hochschule Niederrhein auf ethische Vertretbarkeit. Dies betrifft insbesonderenicht-invasive Studien am Menschen, wie beispielsweise in der Ökonomie, der Psychologie oder den Sozialwissenschaften. Die Prüfung beinhaltet unter anderem, ob:

  • nötige Vorkehrungen zur Minimierung des Probanden-Risikos getroffen wurden.
  • ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht.
  • die Einwilligung der Probanden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter hinreichend belegt ist.
  • die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung trägt.

Zusätzlich unterstützt die Ethikkommission Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Beratung zu ethischen und datenschutzrechtlichen Fragen in Forschungsvorhaben.

 

Zusammensetzung

Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern, die alle Mitglieder der Hochschule Niederrhein sind, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor aus dem medizinischen oder gesundheitswissenschaftlichen Bereich, eine Professorin oder ein Professor aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich, eine Juristin oder ein Jurist, die bzw. der Datenschutzbeauftragte der Hochschule oder eine von ihm benannte Vertretung. Die Mitglieder der Kommission werden vom Präsidium auf Vorschlag aus den Fachbereichen oder dem Senat für eine Amtszeit von vier Jahren berufen. Aktuell setzt sich die Ethikkommssion aus folgenden Mitgliedern zusammen: Prof. Dr. Martin Alfuth, Wiebke Holetzek, Dieter Kraetzig, Prof. Dr. Matthias Mertin, Prof. Dr. Michaela Noreik, Prof. Dr. Bastian Quattelbaum, Prof. Annika Walker sowie Prof. Therese Werner-Bierwisch.

 

Wichtig: Die Ethikkommission nimmt keine Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Ethikkommission nach dem Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Forschungsvorhaben mit medizinischen oder pharmakologischen Fragestellungen oder solche, die dem Medizinproduktegesetz unterliegen, werden nicht begutachtet.

 

Die Ethikkommission können Sie vorerst ausschließlich per E-Mail kontaktieren. 

Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail von allen Mitgliedern der Ethikkommission sowie von der Geschäftsstelle der Ethikkommission gelesen werden kann. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter Downloads.

Antragstellung – So geht’s:

Die Ethikkommission wird auf Antrag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschule Niederrhein tätig. Um eine reibungslose und schnelle Begutachtung Ihres Forschungsvorhabens zu gewährleisten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:

 

1. Zuständigkeit und Ausschlusskriterien prüfen

Bitte vergewissern Sie sich vor der Antragstellung, dass Ihr Vorhaben in den Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission fällt.

  • Die Kommission prüft nicht-invasive Forschung am Menschen (z. B. in Ökonomie, Psychologie oder den Sozialwissenschaften).
  • Die Kommission begutachtet keine Forschungsvorhaben mit medizinischen oder pharmakologischen Fragestellungen oder solche, die einer Prüfung durch das Medizinproduktegesetz unterliegen.
  • Ausschluss: Anträge, deren Forschungsvorhaben bereits begonnen wurden oder die bereits einer anderen Ethikkommission zur Begutachtung vorgelegt wurden, werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine entsprechende Erklärung ist den Unterlagen beizufügen.

     

2. Antragsunterlagen vorbereiten

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das von der Ethikkommission bereitgestellte oder empfohlene Antragsformular, welches Sie unter Downloads finden. Ihr Antrag muss vollständig vorliegen und folgende Angaben enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Forschungsvorhabens,
  • eine Darstellung der ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekte sowie
  • Einverständniserklärungen der Probandinnen und Probanden.
  • Geplante Untersuchungsinstrumente (Fragebögen, Interviewleitfäden, etc.)

Wichtig für Studierende: Anträge von Studierenden dürfen ausschließlich durch die jeweils betreuende Lehrperson gestellt werden.

 

3. Verfahren nach der Einreichung

Die Geschäftsstelle der Ethikkommission ist die zentrale Anlaufstelle für Ihren Antrag.

  • Vollständigkeitsprüfung: Die Geschäftsstelle prüft die eingereichten Anträge auf Vollständigkeit. Unvollständige Anträge werden zur Ergänzung an die Antragstellerinnen und Antragsteller zurückgegeben.
  • Prüfung: Die Kommission prüft die vollständigen Anträge auf ethische Vertretbarkeit und datenschutzrechtliche Einhaltung.
  • Anforderung von Informationen: Die Kommission kann ergänzende Informationen oder eine mündliche Erläuterung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller verlangen.

     

4. Beschluss und Rückmeldung

Die Ethikkommission fasst einen der folgenden Beschlüsse:

  • Zustimmung zum Antrag,
  • Empfehlung von Nacharbeiten oder Änderungen oder aber
  • Ablehnung des Antrags.

Der Beschluss der Kommission wird Ihnen in Textform mitgeteilt.

Bei Ablehnung: Im Falle einer Ablehnung wird der Beschluss begründet, und es kann eine Überarbeitung und erneute Vorlage des Antrags erfolgen.

Antrag auf erneute Prüfung: Gegen einen ablehnenden Beschluss kann die Antragstellerin oder der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung des Beschlusses eine begründete erneute Prüfung des Antrags beantragen. Die Kommission entscheidet dann nach erneuter Beratung über den Antrag. Eine darüberhinausgehende förmliche Widerspruchsmöglichkeit besteht nicht.

Für die Prüfung von Forschungsvorhaben durch die Ethikkommission fallen keine Gebühren an.

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