Ethikkommission der Hochschule Niederrhein
für die nicht-invasive Forschung am Menschen

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Herzlich willkommen auf der Informationsseite der Ethikkommission für die nicht-invasive Forschung am Menschen an der Hochschule Niederrhein.

Die Ethikkommission wurde eingerichtet, um Forschungsvorhaben, die Menschen und deren personenbezogene Daten betreffen, hinsichtlich ihrer ethischen Vertretbarkeit zu prüfen. Ziel ist es, den Schutz der beteiligten Menschen sicherzustellen und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu wahren.

 

Aufgabe der Kommission

Die Hauptaufgabe der Ethikkommission liegt in der Prüfung von Forschungsvorhaben aus den Fachbereichen der Hochschule Niederrhein auf ethische Vertretbarkeit. Dies betrifft insbesonderenicht-invasive Studien am Menschen, wie beispielsweise in der Ökonomie, der Psychologie oder den Sozialwissenschaften. Die Prüfung beinhaltet unter anderem, ob:

  • nötige Vorkehrungen zur Minimierung des Probanden-Risikos getroffen wurden.
  • ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht.
  • die Einwilligung der Probanden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter hinreichend belegt ist.
  • die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung trägt.

Zusätzlich unterstützt die Ethikkommission Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Beratung zu ethischen und datenschutzrechtlichen Fragen in Forschungsvorhaben.

Wichtig: Die Ethikkommission nimmt keine Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Ethikkommission nach dem Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Forschungsvorhaben mit medizinischen oder pharmakologischen Fragestellungen oder solche, die dem Medizinproduktegesetz unterliegen, werden nicht begutachtet.

Mitglieder

Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern, die alle Mitglieder der Hochschule Niederrhein sind, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor aus dem medizinischen oder gesundheitswissenschaftlichen Bereich, eine Professorin oder ein Professor aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich, eine Juristin oder ein Jurist, die bzw. der Datenschutzbeauftragte der Hochschule oder eine von ihm benannte Vertretung. Die Mitglieder der Kommission werden vom Präsidium auf Vorschlag aus den Fachbereichen oder dem Senat für eine Amtszeit von vier Jahren berufen. Aktuell setzt sich die Ethikkommission aus folgenden Mitgliedern zusammen: 

 

Prof. Dr. Matthias Mertin (Vorsitzender, FB 10)

Prof. Dr. Martin Alfuth (stellv. Vorsitzender, FB 10)

Prof. Annika Walker (stellv. Vorsitzende, FB 10)

Prof. Dr. Michaela Noreik (FB 05)

Prof. Dr. Bastian Quattelbaum (FB 07)

Prof. Dr. Therese Werner-Bierwisch (FB 10)

Herr Dieter Kraetzig (Dezernent Personal und Recht)

Frau Wiebke Holetzek (Governance, Compliance und Datenschutz Lab) 

So geht's:

1. Zuständigkeit und Ausschlusskriterien

Bitte vergewissern Sie sich vor der Antragstellung, dass Ihr Vorhaben in den Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission fällt.

  • Die Kommission prüft nicht-invasive Forschung am Menschen (z. B. in Ökonomie, Psychologie oder den Sozialwissenschaften).
  • Die Kommission begutachtet keine Forschungsvorhaben mit medizinischen oder pharmakologischen Fragestellungen oder solche, die einer Prüfung durch das Medizinproduktegesetz unterliegen.
  • Ausschluss: Anträge, deren Forschungsvorhaben bereits begonnen wurden oder die bereits einer anderen Ethikkommission zur Begutachtung vorgelegt wurden, werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine entsprechende Erklärung ist den Unterlagen beizufügen.

2. Antragsunterlagen vorbereiten

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das von der Ethikkommission bereitgestellte Antragsformular, welches Sie auch unter ‘Downloads’ finden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag spätestens 15 Tage vor der nächsten Sitzung eingereicht werden muss, um bei dieser berücksichtigt zu werden. Ihr Antrag muss vollständig vorliegen und folgende Angaben enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Forschungsvorhabens,
  • eine Darstellung der ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekte sowie
  • Einverständniserklärungen der Probandinnen und Probanden.
  • Geplante Untersuchungsinstrumente (Fragebögen, Interviewleitfäden, etc.)

Wichtig für Studierende: Anträge von Studierenden dürfen ausschließlich durch die jeweils betreuende Lehrperson gestellt werden.

3. Verfahren nach der Einreichung

Die Geschäftsstelle der Ethikkommission ist die zentrale Anlaufstelle für Ihren Antrag.

  • Vollständigkeitsprüfung: Die Geschäftsstelle prüft die eingereichten Anträge auf Vollständigkeit. Unvollständige Anträge werden zur Ergänzung an die Antragstellerinnen und Antragsteller zurückgegeben.
  • Prüfung: Die Kommission prüft die vollständigen Anträge auf ethische Vertretbarkeit und datenschutzrechtliche Einhaltung.
  • Anforderung von Informationen: Die Kommission kann ergänzende Informationen oder eine mündliche Erläuterung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller verlangen.

4. Beschluss und Rückmeldung

Die Ethikkommission fasst einen der folgenden Beschlüsse:

  • Zustimmung zum Antrag,
  • Empfehlung von Nacharbeiten oder Änderungen oder aber
  • Ablehnung des Antrags.

Der Beschluss der Kommission wird Ihnen in Textform mitgeteilt.

Bei Ablehnung: Im Falle einer Ablehnung wird der Beschluss begründet, und es kann eine Überarbeitung und erneute Vorlage des Antrags erfolgen.

Antrag auf erneute Prüfung: Gegen einen ablehnenden Beschluss kann die Antragstellerin oder der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung des Beschlusses eine begründete erneute Prüfung des Antrags beantragen. Die Kommission entscheidet dann nach erneuter Beratung über den Antrag. Eine darüberhinausgehende förmliche Widerspruchsmöglichkeit besteht nicht.

Für die Prüfung von Forschungsvorhaben durch die Ethikkommission fallen keine Gebühren an.

Datenschutz in der Forschung – Leitfaden für eine erfolgreiche Antragstellung

Ein positives Ethikvotum der Hochschule Niederrhein setzt eine fundierte und rechtskonforme datenschutzrechtliche Dokumentation voraus. Da der Datenschutz ein integraler Bestandteil des Begutachtungsprozesses ist, stellen unvollständige Unterlagen häufig eine Hürde dar, die das Verfahren verzögern kann.

Um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Ethikantrags zu gewährleisten, empfehlen wir das folgende strukturierte Vorgehen:

1. Frühzeitige Planung

Sobald das inhaltliche Konzept Ihres Forschungsvorhabens feststeht, sollte die datenschutzrechtliche Planung beginnen. 

Warten Sie nicht bis zur Einreichung des Ethikantrags, sondern bereiten Sie die Dokumentation parallel zur Versuchsplanung vor.

2. Beratung durch Datenschutzkoordinatoren

Ihr erster Schritt sollte die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Datenschutzkoordinatoren Ihres Fachbereichs oder Ihrer Organisationseinheit sein. Diese unterstützen Sie fachlich bei der Umsetzung der notwendigen Anforderungen, unter anderem bei:

  • der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT),
  • der Gestaltung rechtssicherer Einwilligungserklärungen,
  • der Ausarbeitung der Datenschutzhinweise (Informationspflichten).

Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im internen Bereich:

Ansprechpartner für Datenschutz (interner Bereich)  (https://intern.hs-niederrhein.de/governance-compliance-und-datenschutz-lab/#c23734)

 

Identifikation des Schutzniveaus (Risikomatrix)

Die Hochschule nutzt eine standardisierte Risikoanalyse zur Einordnung von Forschungsprojekten. Diese unterscheidet zwischen vier Schutzstufen (Datenkategorien) und vier Verarbeitungskategorien

(Link für die Risikomatrix einfügen, anbei), sodass Sie statt der Datenschutzkoordinatoren das GCDL direkt unterstützt.

Abhängig vom Ergebnis der Risikoanalyse (Matrix-Wert) ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten für Ihre Beratung:

Standardfälle (Grüner Bereich / Stufe 1-2)

Bei Projekten mit normalem oder niedrigem Schutzniveau (z. B. rein berufliche Kontaktdaten oder anonyme Befragungen) erfolgt die Unterstützung dezentral:

  • Ansprechpartner: Die zuständigen Datenschutzkoordinatoren Ihres Fachbereichs.

 

Erhöhtes Risiko (Oranger Bereich / Stufe 3-3a)

In Fällen, in denen die Risikomatrix einen Wert im Bereich 3 oder 3a ergibt (z. B. bei Gesundheitsdaten oder dem Einsatz neuer Technologien wie KI), ist das GCDL zwingend im Vorfeld einzubinden:

  • Ansprechpartner: Governance, Compliance und Datenschutz Lab (GCDL) 

 

Hinweis: Liegt ein sehr hohes Risiko vor (Stufe 4 / Roter Bereich), hat die Verarbeitung aufgrund der bestehenden Zweifel grundsätzlich zunächst zu unterbleiben, bis eine Klärung durch das GCDL und das Data Board erfolgt ist. Die Datenschutzkoordinatoren kennen die Risikomatrix und helfen Ihnen als auch bei der Einordnung des Schutzniveaus.

 

3. Nutzung von Mustervorlagen

Die Hochschule stellt umfassende Arbeitshilfen und Musterdokumente zur Verfügung, die speziell auf die Anforderungen der Forschung zugeschnitten sind. Die Verwendung dieser Vorlagen wird dringend empfohlen:

Muster und Vorlagen zum Datenschutz (interner Bereich) (https://intern.hs-niederrhein.de/governance-compliance-und-datenschutz-lab/#c23734)

 

 

 

 

4. Unterstützungsangebote und Qualifizierung

Um Forschende aktiv zu unterstützen, bietet die Hochschule verschiedene Ressourcen an, die sowohl Grundwissen vermitteln als auch konkrete Hilfe bei der Dokumentenprüfung bieten:

 

Moodle-Kurs: „Datenschutz für Lehr- und Forschungsprojekte“

In diesem Kurs finden Sie dauerhaft Zugriff auf spezifische Inhalte wie:

  • Leitfäden zur Nutzung von Tools wie SoSci Survey,
  • Checklisten zur Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA),
  • Muster für Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DS-GVO,
  • Vorlagen für Betreuungsvereinbarungen zwischen Lehrenden und Studierenden.

Besonderer Service: Sie können Ihre Dokumente dort zur formalen Datenschutzprüfung für SoSci Survey einreichen und erhalten in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen eine Rückmeldung.

Zum Moodle-Kurs (https://verwaltung.hs-niederrhein.de/ant/datenschutz-und-informationssicherheit/events/121/dates/1346)

 

Jährliche Fortbildung: Forschungsdatenschutzrecht

Einmal jährlich (nächster Termin: 15. April 2026) findet eine spezialisierte Schulung statt. 

Behandelt werden praxisrelevante Themen wie Anonymisierung, Anforderungen an Einwilligungen sowie der Einsatz externer Dienstleister bei der Datenerhebung.

Details und Anmeldung via ANT (https://moodle.hsnr.de/course/section.php?id=127115)

 

Wichtiger Hinweis der Ethikkommission: Eine im Vorfeld durchgeführte fachliche Prüfung Ihrer Unterlagen (z. B. über das Moodle-Angebot oder die Koordinatoren) beschleunigt die finale Begutachtung durch die Ethikkommission erheblich.

Die Ethikkommission tagt an folgenden Terminen: 

27.11.2025

26.02.2026

23.04.2026

11.06.2026

 

Bitte beachten Sie, dass ihr Antrag spätestens 15 Tage vor der nächsten Sitzung eingereicht werden muss, um bei dieser berücksichtigt zu werden.

Die Ethikkommission können Sie vorerst ausschließlich per E-Mail kontaktieren. 

Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail von allen Mitgliedern der Ethikkommission sowie von der Geschäftsstelle der Ethikkommission gelesen werden kann. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter Downloads.

Beratung
Barrierefreiheit