Die Ethikkommission wird auf Antrag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschule Niederrhein tätig. Um eine reibungslose und schnelle Begutachtung Ihres Forschungsvorhabens zu gewährleisten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:
1. Zuständigkeit und Ausschlusskriterien prüfen
Bitte vergewissern Sie sich vor der Antragstellung, dass Ihr Vorhaben in den Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission fällt.
- Die Kommission prüft nicht-invasive Forschung am Menschen (z. B. in Ökonomie, Psychologie oder den Sozialwissenschaften).
- Die Kommission begutachtet keine Forschungsvorhaben mit medizinischen oder pharmakologischen Fragestellungen oder solche, die einer Prüfung durch das Medizinproduktegesetz unterliegen.
Ausschluss: Anträge, deren Forschungsvorhaben bereits begonnen wurden oder die bereits einer anderen Ethikkommission zur Begutachtung vorgelegt wurden, werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine entsprechende Erklärung ist den Unterlagen beizufügen.
2. Antragsunterlagen vorbereiten
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das von der Ethikkommission bereitgestellte oder empfohlene Antragsformular, welches Sie unter Downloads finden. Ihr Antrag muss vollständig vorliegen und folgende Angaben enthalten:
- Eine detaillierte Beschreibung des Forschungsvorhabens,
- eine Darstellung der ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekte sowie
- Einverständniserklärungen der Probandinnen und Probanden.
- Geplante Untersuchungsinstrumente (Fragebögen, Interviewleitfäden, etc.)
Wichtig für Studierende: Anträge von Studierenden dürfen ausschließlich durch die jeweils betreuende Lehrperson gestellt werden.
3. Verfahren nach der Einreichung
Die Geschäftsstelle der Ethikkommission ist die zentrale Anlaufstelle für Ihren Antrag.
4. Beschluss und Rückmeldung
Die Ethikkommission fasst einen der folgenden Beschlüsse:
- Zustimmung zum Antrag,
- Empfehlung von Nacharbeiten oder Änderungen oder aber
- Ablehnung des Antrags.
Der Beschluss der Kommission wird Ihnen in Textform mitgeteilt.
Bei Ablehnung: Im Falle einer Ablehnung wird der Beschluss begründet, und es kann eine Überarbeitung und erneute Vorlage des Antrags erfolgen.
Antrag auf erneute Prüfung: Gegen einen ablehnenden Beschluss kann die Antragstellerin oder der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung des Beschlusses eine begründete erneute Prüfung des Antrags beantragen. Die Kommission entscheidet dann nach erneuter Beratung über den Antrag. Eine darüberhinausgehende förmliche Widerspruchsmöglichkeit besteht nicht.
Für die Prüfung von Forschungsvorhaben durch die Ethikkommission fallen keine Gebühren an.