Bewerbung und Einschreibung
an der Hochschule Niederrhein

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten.

Ihr Weg an die HSNR

 

Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung nochmal genau über Ihren Wunschstudiengang:

 

  • Ist er zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
  • Was sind die Bewerbungsfristen?
  • Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Nächste Bewerbungsphase

 

Internationale Bewerber:innen können sich bereits ab dem 01.11.2023 über uni-assist bewerben.

Ab dem 06.12.2023 können sich Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber:innen über das HSNR Online-Portal für das Sommersemester 2024 bewerben.

Hilfestellung zur Registrierung und Bewerbung im HSNR Portal finden Sie auf dieser Website.

Sprechen Sie uns an!

 

Unsere studentischen Mitarbeiter:innen im Studierendenbüro-Callcenter helfen gerne weiter:

Telefon:  +49 (0)2151 822 2288

Sprechstunde: Mon. bis Frei. von 9:00 - 16:00 Uhr

Oder senden Sie uns eine E-Mail.

 

Zulassungsfreier Studiengang

 

Schritt 1:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.

 

Schritt 2:
Sie werden im Anschluss direkt zur Online-Einschreibung weitergeleitet und können die erforderlichen Unterlagen hochladen.

 

Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ist Ihnen ein Studienplatz sicher.

Zulassungsbeschränkter Studiengang

 

Schritt 1:

Registrieren Sie sich zunächst bei hochschulstart.de.
Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.

 

Schritt 2:

Registrieren und bewerben Sie sich dann im Online-Portal der HSNR.

 

Das Vergabeverfahren erfolgt nach Bewerbungsschluss über hochschulstart.de.

FAQ - Bewerbungsweg (zulassungsfrei & zulassungsbeschränkt)

Wie registriere ich mich im Online-Portal?

1. Auf der Startseite unseres Online-Portals klicken Sie auf „Bewerber:innen“ und anschließend auf „Jetzt registrieren!“.

2. Bestätigen Sie, dass Sie noch keinen Benutzeraccount haben. Sollten Sie bereits an der Hochschule Niederrhein eingeschrieben sein, brauchen Sie sich nicht neu zu registrieren. In diesem Fall klicken Sie auf der Startseite des Online-Portals auf den Punkt „Studierende“ und melden sich mit Ihrem Studierenden-Account an (Benutzerkennung und Passwort).

3. Jetzt geben Sie die BID und BAN ein (siehe Frage: Wie registriere ich mich bei hochschulstart.de)

4. Bitte ergänzen Sie ihre persönlichen Daten.

5. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben und ein Passwort vergeben haben, beantworten Sie eine Sicherheitsfrage.

6. Dann klicken Sie auf „Registrieren“.

7. In Ihrem E-Mailpostfach (bitte auch Spam Ordner checken) finden Sie eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte bewahren SIe diese sorgfältig auf.

8. In der E-Mail unter der Benutzerkennung finden Sie einen Aktivierungslink. Bitte klicken Sie diesen an. Sie werden wieder in unser Online-Portal weitergeleitet und gebeten, sich erneut anzumelden.

9. Ihr Account ist nun erstellt und freigeschaltet.

10. Jetzt können Sie sich online bewerben. Bitte vergessen Sie zum Schluss nicht, die Bewerbung online "abzugeben".

FAQ - Bewerbungsweg (zulassungsbeschränkt)

Hochschulstart.de - wie registriere ich mich?

1. Registrieren Sie sich auf www.hochschulstart.de

2. Notieren Sie sich den selbst gewählten Benutzernamen und das Passwort - siehe unsere Checkliste

3. Nach Abschluss der Registrierung finden Sie unter „meine Daten“ Ihre BID und BAN

Probleme bei der Registrierung?  www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/registrierung-konto

Wie bewerbe ich mich bei hochschulstart.de?

1. Nach der Registrierung loggen Sie sich mit Ihrem Account auf "hochschulstart.de" ein.

2. Jetzt können Sie sich hier für Studiengänge der HSNR bewerben.

3. Bitte priorisieren Sie Ihre Studienwünsche und informieren Sie sich über das Verfahren und die zeitlichen Abschnitte nochmal genau:

Erklärvideo: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung

Wichtige Informationen und detailierte Hilfestellung finden Sie unter:

https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung

https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/priorisierung

 

Wie läuft das Vergabeverfahren ab?

Zulassungsbeschränkte Bachelor

Die Anzahl der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist begrenzt. Diese Studienplätze werden gemäß der Vergabeverordnung NRW von November 2020 vergeben.

Berücksichtigt werden zunächst:

  • 2% für minderjährige Bewerber:innen
  • 3% für die Auswahl für ein Zweitstudium
  • 5 % für Härtefälle (Sonderantrag notwendig)
  • 7 % für ausländische Staatsangehörige, die nicht nach § 1 Absatz 2 Satz 2 Deutschen gleichgestellt sind

Die verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben:

20 % nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife)

80 % anhand folgender hochschuleigener Kriterien:

  • 75 % nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Kombination mit der Wartezeit. Wartezeit ist die Zahl der Halbjahre/Semester, in denen man seit dem Erwerb der HZB an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben war. Es werden maximal 6 Wartesemester angerechnet. Für jedes Wartesemester wird ein Bonus von 0,1 gewährt, der von der Note der HZB abgezogen wird.
  • 20 % nach der Note der HZB.
  • 5 % - Beruflich Qualifizierte Bewerber:innen

Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Bewerbungsschluss über hochschulstart.de. Bis zum Ende der Koordinierungsphase erhalten zugelassene Bewerber:innen im Online-Portal der HSNR ihren Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen und einer Frist zur Einschreibung.

Nicht angenommene Studienplätze werden nach Abschluss der Koordinierungsphase direkt an der HSNR – im eigenen Nachrückverfahren – ohne erneute Bewerbung vergeben bis alle Plätze belegt sind.

Die HSNR nimmt nicht am koordinierten Nachrücken von hochschulstart.de teil.

Wie und wann erfolgt die Zulassung?

Eine Zulassung kann jederzeit automatisiert oder durch Annahme des Zulassungsangebotes während der Koordinierungsphase erfolgen (Terminübersicht).

Wenn Sie über hochschulstart.de ein Zulassungsangebot erhalten und angenommen haben, sind Sie zugelassen.

Bitte loggen Sie sich nun im Portal der HSNR ein und beantragen die Einschreibung.

 

 

Sonderanträge

Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie während der Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.

Ein Sonderantrag ist nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich.

Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.

Folgende Sonderanträge sind möglich:

  • Härtefallantrag
  • Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Durchschnittsnote
  • Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Wartezeit
  • Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes
  • Bevorzugte Zulassung als Spitzensportler:in

 

Weitere Informationen zum Sonderantrag finden Sie im Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von hochschulstart.de.

→ Infos zur Antragsstellung

 

Minderjährige müssen keinen Sonderantrag stellen

Zwei Prozent der Studienplätze sind für Bewerber:innen vorgesehen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden und deren Hauptwohnsitz bei den Eltern in den der HSNR zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte liegt. Details regelt § 23 der Vergabeverordnung NRW in der derzeit gültigen Fassung. In dieser Quote werden Bewerber:innen nur dann berücksichtigt, wenn in den Standardquoten (Note, Wartezeit und Auswahl) kein Studienplatz zugewiesen werden kann.

Minderjährige werden automatisch anhand ihrer Angaben in der Online-Bewerbung in der Minderjährigen Quote berücksichtigt.

Infos zur Antragsstellung

Antragsstellung - allgemein

Sie haben die Möglichkeit, während der Online-Bewerbung einen Sonderantrag zu stellen.

Die erforderlichen Nachweise laden Sie direkt im Portal hoch.

Der Sonderantrag muss innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt werden, also

  • bis zum 15. Januar für das Sommersemester und
  • bis zum 15. Juli für das Wintersemester.

Den Status Ihres Sonderantrages können Sie online nachverfolgen.

Sie erhalten keinen schriftlichen Bescheid.

Härtefall

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; das bedeutet, wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Alle im Härtefall dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, da sie sonst bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden können.

Zur Vermeidung von Missbräuchen und ungerechtfertigten Bevorzugungen sind die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise streng.

Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:

  • Erforderliche Nachweise, wie z.B. ein fachärztliches Attest
  • Schriftliche Begründung

Nachteilsausgleich: Durchschnittsnote

Mit dem Sonderantrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge können Bewerber:innen Umstände geltend machen, die sie gehindert und nicht selbst zu vertreten haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.

Beispiel: Frau Mustermann hat eine Abiturnote von 2,3. Sie erlitt jedoch im Schulverlauf einen Verkehrsunfall, der einen monatelangen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte. Die Zeugnisse vor dem Verkehrsunfall weisen aber eine bessere Durchschnittsnote nach. Aufgrund des Unfalls wurden die Leistungen so beeinträchtigt, dass die Abiturnote schlechter ausfiel, als es ohne den Unfall zu erwarten gewesen wäre.

Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:

  • Schulgutachten 
  • Ausführliche Begründung.

Es muss ein Gutachten der Schule vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Außerdem muss angegeben werden, welche Durchschnittsnote ohne die belastenden Umstände erzielt worden wäre.

Nachteilsausgleich: Wartezeit

Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur/Fachabitur) und dem Beginn des beabsichtigten Studiums vergeht. Ausgehend von der Wartezeit werden sog. Wartesemester berechnet. 

Die Anzahl Ihrer Wartesemester ist relevant, wenn Sie sich um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Die Hochschule Niederrhein berücksichtigt maximal sechs Wartesemester. Deshalb ist ein Antrag auf Nachteilsausgleich nicht erforderlich, wenn Sie ohnehin über mehr als 6 Wartesemester verfügen.

Mit dem Sonderantrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge können Sie Umstände geltend machen wie zum Beispiel Krankheit, die Sie gehindert und nicht selbst zu vertreten haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.

In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zu Grunde gelegt. Sie nehmen an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.

Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladende Unterlagen:

  • eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung  
  • Ärztliche Bescheinigung/Fachärztliches Gutachten
  • Ausführliche Begründung

Bevorzugte Zulassung: Ableistung Dienst

Bevorzugte Zulassung - Ableistung eines Dienstes

Sofern Sie

  • bereits einmal für den gewünschten Studiengang zugelassen waren, diese Zulassung jedoch aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht annehmen konnten oder
  • ein zulassungsfreier Studiengang während Ihres Dienstes mit einer Zulassungsbeschränkung versehen wurde,

haben Sie nach Beendigung des Dienstes aufgrund der früheren Zulassung einen Anspruch auf erneute Auswahl im damals gewählten Studiengang, und zwar vor allen anderen, d. h. bevorzugt.
Dieser Anspruch wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden. Im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung laden Sie daher bitte folgende Unterlagen hoch:

  • Eine Dienstzeitbescheinigung und
  • Kopie des alten Zulassungsbescheides der Hochschule Niederrhein oder den Rückstellungsbescheid

oder

  • Nachweis des Trägers/ggf. Bescheinigung der Europäischen Kommission/ggf. Bescheinigung der Entsendeorganisation, der UNESCO oder des Auswärtigen Amts und
  • Kopie des alten Zulassungsbescheides der Hochschule Niederrhein oder den Rückstellungsbescheid

oder

  • Nachweis, dass die Tätigkeit von Bewerber:in selbst ausgeübt wurde in Vollzeit
  • Geburtsurkunde oder bei Pflege ärztliches Gutachten aus dem Grad und Umfang der Pflege enthalten sind
  • Kopie des alten Zulassungsbescheides der Hochschule Niederrhein oder den Rückstellungsbescheid

Die erneute (bevorzugte) Zulassung kann jedoch nur für die kommenden beiden Bewerbungssemester beantragt werden, welche auf das Dienstende folgen. Anschließend verfällt der Anspruch auf bevorzugte Zulassung.

Sie können den Anspruch schon dann geltend machen, wenn Sie zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Dienst leisten, diesen jedoch rechtzeitig zum Studienbeginn beenden werden. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens am 31. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester spätestens am 30. September beendet sein.

Was gilt als "Dienst"?

Als Dienst werden folgende Tätigkeiten anerkannt:

ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,
ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
ein freiwilliges soziales Jahr,
ein freiwilliges ökologisches Jahr,
ein europäischer Freiwilligendienst,
ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst,
ein Bundesfreiwilligendienst oder
die Förderprogramme Weltwärts und Kulturweit,
ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer:in,
eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.

Jeder Dienst muss, außer den beiden letzten Punkten, von mindestens sechsmonatiger Dauer sein.

Bevorzugte Zulassung: Spitzensportler:in

Spitzensportler:innen können sich im Rahmen dieser Sonderquote in zulassungsbeschränkten Studiengängen um einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben, wenn sie nachweisen, einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2), oder Landeskader (LK) eines Bundesverbandes des Olympischen Sportbundes anzugehören.

Nachweis: Aktuelle Bescheinigung über die Kaderzugehörigkeit des jeweiligen Bundessportfachverbandes, die die Eingliederung in den entsprechenden Kader sowie die Zugehörigkeit zum Deutschen Olympischen Sportbund nachweist.

Zulassungsfreier Studiengang

 

Schritt 1:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.

 

Schritt 2:
Sie werden im Anschluss direkt zur Online-Einschreibung weitergeleitet und können die erforderlichen Unterlagen hochladen.

 

Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ist Ihnen ein Studienplatz sicher.

Zulassungsbeschränkter Studiengang

 

Schritt 1:

Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.

Sie nehmen automatisch am Vergabeverfahren der HSNR teil, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

 

Schritt 2:

Bitte schauen Sie ab dem 15.1. (Sommersemester) bzw. ab dem 15.7. (Wintersemester) regelmäßig in das Online-Portal.

Dort wird der Zulasssungsbescheid bzw. der Ablehnungsbescheid hinterlegt.

Sofern Plätze freibleiben, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil.

Wie registriere ich mich im Online-Portal?

1. Auf der Startseite unseres Online-Portals klicken Sie auf „Bewerber:innen“ und anschließend auf „Jetzt registrieren!“.

2. Bitte bestätigen Sie, dass Sie noch keinen Benutzeraccount haben. Sollten Sie bereits an der HSNR eingeschrieben sein, brauchen Sie sich nicht neu registrieren. Klicken Sie in diesem Fall auf der Startseite des Online-Portals auf „Studierende“ und melden sich mit Ihrem Studierenden-Account an (Benutzerkennung und Passwort).

3. Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten an.

4. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben und ein Passwort vergeben haben, müssen Sie noch eine Sicherheitsfrage beantworten.

5. Klicken Sie auf „Registrieren“.

6. Bitte schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach (Bitte auch Spam Ordner prüfen). Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf.

7. In der E-Mail unter der Benutzerkennung finden Sie einen Aktivierungslink. Bitte klicken Sie diesen an. Sie werden wieder in unser Online-Portal weitergeleitet und gebeten, sich erneut anzumelden.

8. Ihr Account ist nun erstellt und freigeschaltet.

9. Nun können Sie sich über das Online-Portal bewerben. Bitte vergessen Sie zum Schluss nicht, Ihre Bewerbung online "abzuschicken".

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen werden Sie von der Bewerbung gleich zur Einschreibung weitergeleitet.

Hier finden Sie alle Bewerbungsfristen differenziert nach Art der Bewerbung und dann nach Winter- bzw. Sommersemester.

Bewerbungsfristen 1. Fachsemester

Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. September
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 01. Mai - 15. Juli
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. Juli

 

Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 06. Dezember - 15. März
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 06. Dezember - 15. Januar
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 06. Dezember - 15. Januar

Bewerbungsfristen höhere Fachsemester

Frist Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September

 

Frist Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
06. Dezember - 15. März

EU-Bewerbungen sowie IS, FL, N

Für Bewerbungen aus der EU sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein und Norwegen:

Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. September
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 01. Mai - 15. Juli
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. Juli

Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September

 

Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 06. Dezember - 15. März 
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 06. Dezember - 15. Januar
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 06. Dezember - 15. Januar

Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
06. Dezember - 15. März

Non-EU Bewerbungen - über uni-assist

Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. August
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 01. Mai - 15. Juni
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. Juni

Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. August

 

Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. November - 15. Februar
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 01. November - 15. Dezember
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. November – 15. Dezember

Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. November – 15. Februar

Non-EU Bewerbungen - Ausnahmen

Bei Deutschen gleichgestellten Bewerber:innen gelten die Fristen wie bei EU-Bewerbungen.
Eine Bewerbung über uni-assist ist nicht erforderlich

Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. September
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 01. Mai - 15. Juli
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. Juli

Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September

 

Fristen Sommersemster
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester

  • Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: 06. Dezember - 15. März 
  • Master Textile Produkte/Master Management of Textile Trade and Technology: 06. Dezember - 15. Januar
  • Zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 06. Dezember - 15. Januar

Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
06. Dezember - 15. März

Deutschkurs für Geflüchtete

Deutschkurs für Geflüchtete

  • Wintersemester 01. Mai - 15. September
  • Sommersemester 06 Dezember - 15. März

Wenn Sie an einer anderen Hochschule studiert haben oder an der HSNR den Studiengang wechseln möchten, können Sie sich möglicherweise Studienleistungen anerkennen lassen und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Alle notwendigen Informationen für eine Beantragung zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen finden Sie in diesem Abschnitt.

Zulassungsfreie Studiengänge

 

Schritt 1:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.

 

Schritt 2:
Bei Studiengängen, die keiner Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, werden Sie im Anschluss direkt zur Online-Einschreibung weitergeleitet. Sie erhalten sicher einen Studienplatz.

 

ggf. Schritt 3:
Sofern Ihnen bei der Einschreibung der Einstufungsbescheid des Fachbereichs noch nicht vorliegt, senden Sie den Bescheid bitte per E-Mail an das Studierendenbüro.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

 

Schritt 1:
Beantragen Sie frühzeitig einen Einstufungsbescheid, da das Anerkennungsverfahren bis zu drei Monate dauern kann.

Für die Einstufung ist der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs oder des Studiengangs zuständig. Er prüft, in welchem Umfang Leistungen aus bisherigen Hochschulstudien anerkannt werden können und legt auf dieser Grundlage die Einstufung fest. Sie erhalten in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid über das Einstufungsverfahren.

Der Einstufungsbescheid ist Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren.

 

Schritt 2:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.

Bitte laden Sie im Rahmen der Bewerbung den Einstufungsbescheid aus dem Fachbereich hoch.

 

Empfehlung:
Solange die Einstufung nicht sicher ist, empfehlen wir Ihnen, sich parallel zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester auch für das erste Fachsemester zu bewerben (sofern eine Aufnahme im ersten Fachsemester nicht turnusbedingt ausgeschlossen ist).

Informationen zur Anerkennung von Leistungen

Zulassungsbeschränkungen im höheren Semester

Zulassungsbeschränkungen

In den folgenden Bachelorstudiengängen gibt es Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern:

  • Soziale Arbeit: 2. - 5. Fachsemester
  • Kindheitspädagogik: 2. - 5. Fachsemester
  • Kulturpädagogik: 2. - 5. Fachsemester
  • Betriebswirtschaft: 2. - 4. Fachsemester
  • Steuern- und Wirtschaftsprüfung: 2. - 4. Fachsemester
  • Sales and Marketing: 2. - 5. Fachsemester
  • Wirtschaftsinformatik: 2. - 4. Fachsemester
  • Health Care Management: 2. - 4. Fachsemester
  • Ernährungswissenschaften: 2. - 4. Fachsemester
  • Lebensmittelwissenschaften: 2. - 4. Fachsemester

Im folgenden Masterstudiengang gibt es Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern:

  • Soziale Arbeit - Psychosoziale Beratung und Mediation (M.A.): 2. - 3. Fachsemester

Hochzuladende Unterlagen (Einschreibung)

Laden Sie bitte bei der Online-Einschreibung ins Höhere Fachsemester folgende Unterlagen hoch:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. Nachweis weiterer Einschreibungsvoraussetzungen, z. B. eines Praktikums
  • letztgültige Leistungsübersicht mit allen Prüfungsversuchen
  • Einstufungsbescheid des Prüfungsausschusses (Fachbereich)
  • Exmatrikulationsbescheinigung

Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer:innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.

Dabei darf nur einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt sein.

Man unterscheidet zwischen Kleiner und Großer Zweithörerschaft.

Kleine Zweithörer:innen

Als kleine:r Zweithörer:in sind Sie im gleichen Studiengang eingeschrieben und können Lehrveranstaltungen besuchen sowie Prüfungsleistungen erbringen. Über die Anrechnung der erbrachten Leistungen entscheidet die Ersthochschule.

Sie werden für die Dauer von einem Semester zugelassen und zahlen pro Semester eine Gebühr von 100,00 €.

Bewerbung & Einschreibung

Bitte bewerben Sie sich online für das höhere Fachsemester → Fristen

In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung in den höheren Fachsemestern ist eine Zweithörer:innenschaft nur möglich, wenn freie Studienplätze vorhanden sind.

Bei der Online-Bewerbung laden Sie bitte folgende Unterlagen hoch und klicken an, dass Sie Haupthörer:in an einer anderen Hochschule sind:

  • HZB
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Aktueller Statusbogen/Leistungsnachweis
  • Formlose Erklärung zu den gewünschten Lehrveranstaltungen
  • Nachweis Ihrer Krankenkasse, "M10" eine elekronische Meldung

 

Bei der Einschreibung geben Sie bitte bei der Überweisung folgenden Verwendungszweck an: BEW und Bewerbernummer (z.B.: BEW12345)

Bankverbindung:

Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33

Zur Online-Bewerbung

Große Zweithörer:innen

Wie gehe ich vor?

Wer bereits an einer Hochschule fortlaufend eingeschrieben ist und an der Hochschule Niederrhein einen anderen zusätzlichen Studiengang absolvieren möchte, kann sich als Große:r Zweithörer:in bewerben.

Dabei kann maximal einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt sein.

Große Zweithörer:innen zahlen eine Gebühr von 100,00 € pro Semester.

Die Bewerbung erfolgt online wie auf einen regulären Studiengang. Es gelten die Fristen für höhere Fachsemester.

Reichen Sie den Bewerbungsantrag bitte mit folgenden Unterlagen ein und vermerken Sie "Große Zweithörer.innenschaft" in Ihren Unterlagen:

  • HZB
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Aktueller Statusbogen/Leistungsnachweis
  • Nachweis Ihrer Krankenkasse, "M10" eine elektronische Meldung

Um sich als Große:r Zweithörer:in zurückzumelden, senden Sie bitte die Studienbescheinigung ihrer Ersthochschule ein.

 

Bankverbindung:

Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33

Bitte geben Sie bei der Überweisung zur Einschreibung folgenden Verwendungszweck an: BEW und Bewerbernummer (z.B.: BEW12345)

 

Zur Online-Bewerbung

Parallelstudierende

Bei einem Parallelstudium streben Sie in zwei verschiedenen Studiengängen an der HSNR einen Abschluss an.  

Dabei kann lediglich ein Studiengang zulassungsbeschränkt sein.

Bitte lassen Sie sich im Studierendenbüro beraten, wenn Sie ein Parallelstudium anstreben.

Parallelstudierende zahlen keine zusätzliche Gebühr.

Zur Online-Bewerbung

Sie haben bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen und möchten an der HSNR ein zweites Bachelor-oder Masterstudium aufnehmen?

Dann können Sie sich als Zweithörer:in bei uns bewerben.

Übrigens: Als abgeschlossen gilt ein Studium, wenn die vorgeschriebene Abschlussprüfung zum Bewerbungsschluss erfolgreich absolviert wurde.

Wird das derzeitige Studium erst nach Bewerbungsschluss beendet, bewerben Sie sich wie für ein Erststudium.

Es gelten die Bewerbungsfristen des jeweiligen Studiengangs.

Nach erfolgreicher Online-Bewerbung folgt die Online-Einschreibung.

Bitte schließen Sie die Online-Einschreibung - einschließlich dem Upload aller relevanter Dokumente - innerhalb der Einschreibfrist vollständig ab → Hinweise zur Einschreibung

Sofern Sie minderjährig sind, bedarf es zusätzlich zu den geforderten Einschreibunterlagen der Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten → Formular zur Zustimmung bei Minderjährigkeit

Die ordnungsgemäße Einschreibung (→  Einschreibungsordnung) kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht hochgeladen wurden und die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Zugangsvoraussetzungen können Sie der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen.

 

Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge gilt:

Die Hochschule behält sich das Recht vor, alle eingereichten Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie zur Prüfung anzufordern.

Die Mitarbeiter:innen des Studierendenbüros prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Ihre Unterlagen, zur Anmeldung als Studierende im HIO-Online-Portal, erhalten Sie in zwei E-Mails.

 

Einschreibungsunterlagen Bachelor und Master

Erforderliche Unterlagen zur Einschreibung Diese Einschreibunterlagen laden Sie bitte, als PDF-Datei, bis zur Einschreibfrist hoch:

•im Fall der Minderjährigkeit die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten auf dem entsprechenden Formular

•bei allen Bachelorstudiengängen: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

•bei allen Masterstudiengängen: Bachelorzeugnis oder die Notenübersicht mit der Gesamtnote-Hinweis: Absolvent:innen der HSNR melden nur das Datum ihres Abschlusses

•amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

•Nachweise sonstiger Zugangsvoraussetzungen (Praktikum, Berufspraxis, künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung, besondere Sprachkenntnisse, Berechtigung zur Teilzeitvariante, bei dualen Studiengängen: Ausbildungsvertrag).

•Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse - je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an. Hinweis für Studierende, die privat versichert oder über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sind: Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hs-niederrhein.de/studierendenservice/#c302914.

•Informationen zum Semesterbeitrag, zu Gebühren und zur Kontoverbindung finden Sie hier: https://www.hs-niederrhein.de/studierendenservice/#c89625

•Studieninteressierte, die bereits an anderen Hochschulen eingeschrieben sind/waren, laden bitte die Exmatrikulationsbescheinigungen und bei gleichem oder inhaltlich verwandtem Studiengang auch die Leistungsübersichten hoch.
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    Elektronisches Studierenden-Meldeverfahren (SMV) ab 01.2022

    Seit dem 01.12.2021 nutzt die Hochschule Niederrhein das elektronische Studenten-Meldeverfahren. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab. Daher werden Meldungen in Papierform grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen.

    Für die Aufnahme eines Studiums ist eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachzuweisen. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an uns übermittelt. Gemäß § 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen.

    Die Krankenkassen melden an die Hochschule den

    • Versicherungsstatus (M10)
    • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
    • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
    • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

     

    Die Hochschule meldet an die Krankenkassen

    • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
    • Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte (M30)

    Bewerber:innen

    Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.

    Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.

    Studierende

    Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.

    Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln

    Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).
    Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.

    Hinweis für Studierende, die privat versichert oder über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sind

    Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.

    Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungpflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Beginn des Studiums beantragt werden.

    Studierende, die über die freie Heilfürsorge versichert sind

    Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.

    Hinweise für internationale Studierende

    Deutschland hat mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Immatrikulation eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und zeigen dort die EHIC vor. Fordern Sie die Krankenkasse auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 an uns zu melden.

    Unsere Absendernummer lautet H 0000 354.

    Aktuelle Informationen rund um die Zulassungsvoraussetzungen um den Bewerbungsprozess finden Sie auf unserer Website für internationale Studieninteressierte.

    Nutzen Sie bitte das Kontaktformular, wenn Sie sich direkt an die Beraterinnen im International Office wenden möchten.

     

    Beruflich Qualifizierte

    Ansprechpartnerin:

    Kathrin Großimlinghaus
    Beruflich Qualifizierte

    Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife

    Wenn Sie weder die Fachhochschulreife noch das Abitur besitzen, jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrungen vorweisen können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung als Beruflich Qualifizierte/Beruflich Qualifizierter.

    Grundlage ist hier die von der Landesregierung NRW herausgegebene Verordnung über den "Hochschulzugang in der beruflichen Bildung Qualifizierte" (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung BBHZVO) vom 7. Oktober 2016.

    Man unterscheidet drei Gruppen von beruflich qualifizierten Studienbewerber:innen:

    Meister:innen, vergleichbar Qualifiziert

    Als Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Fachwirt:innen, Fachkaufleute, Techniker:innen) haben Sie eine Zugangsberechtigung zu allen Bachelorstudiengängen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z.B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.

    Folgende Qualifikationen berechtigen zur Aufnahme des Studiums:

    • Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a der Handwerksordnung
    • gleichwertiger Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53, 53e oder 54 Absatz 1 und 2 des Berufsbildungsgesetzes oder nach §§ 42, 42e oder 42f Absatz 1 und 2 der Handwerksordnung bestehen
    • Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, die auf der Internetseite kmk.org veröffentlicht ist
    • Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
    • Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung

    Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber:innen finden in einer Vorabquote von 5% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerbungsüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.

    Bewerbung

    Sie können sich über das Onlinebewerbungsportal ab dem 1. Mai für das Wintersemester bzw. ab dem 1. Dezember für das Sommersemester für Ihren gewünschten Studiengang bewerben. Im Portal werden Sie dazu aufgefordert, Unterlagen wie einen Lebenslauf, den Abschluss der Realschule, Nachweis der Ausbildung, Berufstätigkeit etc., hochzuladen. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post. Die Bewerbung wird komplett online abgewickelt.

    Bewerbungsfristen

    Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten.

    Bewerbungsportal

    Hier geht es zum Onlinebewerbungsportal der HSNR

    Fachtreue Bewerber:innen

    Ohne Meisterprüfung

    Fachtreue Bewerber:innen dürfen einen fachlich einschlägigen Studiengang aufnehmen, der ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z. B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.

    Voraussetzungenfür die Aufnahme eines Studiums:

    • abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung
    • mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf in Vollzeit. Eine weitere fachlich verwandte Berufsausbildung kann als berufliche Tätigkeit anerkannt werden
    • für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre in Vollzeit ausreichend
    • bei einer mindestens hälftigen Teilzeitbeschäftigung wird die Berufstätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet. Dadurch kann sich die nachzuweisende Berufstätigkeit auf bis zu sechs Jahre verlängern
    • der Zeitpunkt für die Feststellung der ausreichenden beruflichen Tätigkeiten ist der 30. September für das Wintersemester und der 31. März für das Sommersemester

    Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber:innen finden in einer Vorabquote von 5% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerbungsüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.

    Bewerbung

    Sie können sich über das Onlinebewerbungsportal ab dem 1. Mai für das Wintersemester bzw. ab dem 1. Dezember für das Sommersemester für Ihren gewünschten Studiengang bewerben. Im Portal werden Sie dazu aufgefordert, Unterlagen wie einen Lebenslauf, den Abschluss der Realschule, Nachweis der Ausbildung, Berufstätigkeit etc., hochzuladen. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post. Die Bewerbung wird komplett online abgewickelt.

    Bewerbungsfristen

    Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten.

    Bewerbungsportal

    Hier geht es zum Onlinebewerbungsportal der HSNR

    Fachfremde Bewerber:innen

    Als fachfremde Bewerber:innen wählen Sie einen Studiengang, der nicht Ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht.

    Voraussetzungen:

    • abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung
    • mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf in Vollzeit
    • eine weitere fachlich verwandte Berufsausbildung kann als berufliche Tätigkeit anerkannt werden
    • der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist eine hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushaltes und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder die Pflege eines Angehörigen/einer Angehörigen im Sinne des § 16 Abs.5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Nachzuweisen durch Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes bzw. Bescheid der Pflegeversicherung)

    Als berufliche Tätigkeiten werden außerdem angerechnet:

    • der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730) in der jeweils geltenden Fassung,
    • der Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung,
    • das freiwillige soziale Jahr,
    • das freiwillige ökologische Jahr,
    • die Tätigkeit als Entwicklungshelfer:in im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes vom 18. Juni 1969 (BGBl. I S. 549) in der jeweils geltenden Fassung oder
    • für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre in Vollzeit ausreichend

    Der Zeitpunkt für die Feststellung der ausreichenden beruflichen Tätigkeiten ist der 30. September für das Wintersemester und der 31. März für das Sommersemester.

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die fachfremden Bewerber:innen eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können Sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen.

    Auswahlverfahren bei Beruflich Qualifizierten

    In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen stehen 5 % der Studienplätze für Meister:innen und fachtreue Bewerber:innen zur Verfügung. Wenn die Zahl der Bewerber:innen höher ist als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt.

    Die Ermittlung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen.

    Dabei werden wie folgt Punkte vergeben:

    • bis zu drei Punkte für die Note des berufsqualifizierenden Abschlusses
    • bis zu drei Punkte für die Jahre der Berufstätigkeit
    • bis zu zwei Punkte für berufliche Erfahrungen/besondere Fortbildungen, die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang besonders bedeutsam sind,
    • bis zu zwei Punkte, wenn sonstige besondere Gründe für die Aufnahme des Studiums sprechen (z.B. Extrapunkte für Meister:innen)

    Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

    Zugangsprüfung für fachfremde Bewerber:innen

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die fachfremden Bewerber:innen eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen.

    In der Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die Bewerber:innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium im angestrebten Studiengang erfüllen.
    Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Das Englischmodul kann alternativ durch den Nachweis von Sprachtests (z.B.: TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Prüfungsteil im Bereich Mathematik umfasst das Basismodul.
    Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile, ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. In diesem letzten Teil der Zugangsprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie sich thematisch mit einem fachbezogenem Thema auseinandersetzen kann und sich über die eigene Motivation für den angestrebten Abschluss bewusst ist.
    Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Einzelne Module, die in der Zugangsprüfung nicht bestanden wurden, können mehrfach wiederholt werden.

    Der Antrag auf Teilnahme an der Zugangsprüfung oder am Probestudium muss zusammen mit der Einwilligungserklärung

    • zum Wintersemester bis zum 1. April
    • zum Sommersemester bis zum 1. Oktober vorliegen.

     

    Antrag Zugangsprüfung

    Einwilligungserklärung Datenfreigabe

    Informationen zur Zugangsprüfung und Musterklausuren zur Prüfungsvorbereitung

    Probestudium für fachfremde Bewerber:innen

    In zulassungsfreien Studiengängen können Sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen. Das Probestudium dauert zwei Semester. In der Zeit besuchen die Studierenden alle regulären Lehrveranstaltungen ihres gewählten Studiengangs. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System erworben wurden. In Ausnahmefällen kann sich das Probestudium verlängern, z.B. aufgrund familiärer Verpflichtungen. In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend dem Verhältnis Ihrer Regelstudienzeit zur Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiums.

    Bewerbung

    Bewerbungs- und Einschreibfrist für die Teilnahme am Probestudium in einem zulassungsfreien Bachelorstudiengang: 1. Mai – 30. Oktober.

    Bei jedem einzelnen Studiengang finden Sie die Angabe, ob Ihr Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.

    Bewerbungsportal

    Hier geht es zum Onlinebewerbungsportal der HSNR

    Workshop "Neuland Studium"

    Die Zentrale Studienberatung unterstützt euch mit Workshops zur Studienorientierung/Studienwahl und zum Studieneinstieg.
    Die angebotenen Kurse bieten dir die Möglichkeit Fragen zu stellen, dich auszutauschen und viele wichtige Infos zu bekommen.

    Neuland Studium

    Jungstudierende sind Schüler:innen auf dem Weg zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife.

    Rechtliche Grundlagen

    Nach § 48 Absatz 6 Hochschulgesetz ermöglicht es besonders begabten Schüler:innen der Oberstufe bereits vor Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/Fachabitur) ein Studium aufzunehmen. Im Einzelfall können sie als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule Niederrhein zugelassen werden und somit fachliche wie soziale Einblicke in den Studienalltag gewinnen. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium anerkannt.
    Jungstudierende werden nicht eingeschrieben und brauchen daher den Semesterbeitrag nicht zu entrichten. Sie erhalten auch kein Semesterticket.

    Betreuung der Jungstudierenden

    Jungstudierende sollten während ihres Studiums nicht anders behandelt werden als "reguläre" Studierende. Sie nehmen keinen Sonderstatus ein. Es werden an sie dieselben Anforderungen gestellt wie an alle Studierende.

     

    Bitte füllen Sie das Antragsformular für eine Einschreibung und für jede Rückmeldung in das nächste Semester aus und senden es an studierendenbuero(at)hs-niederrhein.de

    Persönliche und berufliche Weiterbildung

    Wer an der Hochschule Niederrhein eine Veranstaltung zur persönlichen oder beruflichen Weiterbildung besuchen möchte, kann dies in der Regel im Rahmen einer Gasthörerschaft tun.

    Gasthörer:innen im Faust Programm

    Eine besondere Beratung und Betreuung erfahren Gasthörer:innen in unserem FAUST Programm. Es richtet sich an die ältere Generation und fördert den Austausch zwischen Jung und Alt.

    Wer eine Zulassung für ein Semester erhält, muss eine Gebühr in Höhe von 125 € entrichten.

    Gasthörer:innen in Fachveranstaltungen

    In vielen Studiengängen ist die Teilnahme an Vorlesungen für Gasthörer:innen möglich.

    Auch in einigen Sprachkursen können bis zu zwei Gasthörer:innen zugelassen werden.

    Gasthörer:innen können keine Prüfungen ablegen und keine Zertifikate erwerben.

    Übersicht über das Veranstaltungsangebot der Hochschule Niederrhein

    Wer eine Zulassung für ein Semester erhält, muss eine Gebühr in Höhe von 125 € entrichten.

    Antrag auf Informationen

    Weitere Bildungsangebote

    Kontakt

    Die Mitarbeiter im Studierendenbüro stehen Ihnen gerne für Fragen über zur Verfügung!

    Das Team im Studierendenbuero

    Vergangene NC Werte

    Hier finden Sie die Verfahrensergebnisse für die zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengänge:

    Bachelorstudiengänge Wintersemester 2021

    Masterstudiengänge Wintersemester 2021

    Bachelorstudiengänge Wintersemester 2022

    Masterstudiengänge Wintersemester 2022

    Wie gehe ich vor?

    Verzicht auf einen Studienplatz -  Rücktritt von der Einschreibung / Immatrikulation

    Sie möchten Ihr Studium an der Hochschule Niederrhein nicht antreten, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Sie haben eine Zulassung zum Studium erhalten und sind noch nicht immatrikuliert, dann können Sie den Studienplatz im Online-Bewerbungsportal der Hochschule Niederrhein zurück geben. Klicken Sie dazu bei der entsprechenden Bewerbung auf „Antrag zurückziehen“.

    2. Möchten Sie Ihr Studium, für das Sie die Einschreibung beantragt haben, doch nicht antreten, können Sie von der Einschreibung zurücktreten.

    Ein Rücktritt von der Einschreibung ist im Sommersemester bis zum 31.03. und im Wintersemester bis zum 30.09. möglich. Danach ist nur noch eine Exmatrikulation ohne Rückerstattung des Semesterbeitrages möglich.

    Sie beantragen den Rücktritt von der Einschreibung im Online-Portal für Studierende der Hochschule Niederrhein. Hierfür melden Sie sich im HIO-Online-Portal mit Ihren Zugangsdaten an und gehen über das Menü  „Mein Studium →Studierendenservice→ Anträge“.

    Unter Anträge „Exmatrikulation“  erfassen Sie einen neuen Antrag mit dem Grund „Exmatrikulation Rücknahme Einschreibung“.

    Nach erfolgter Bearbeitung bekommen Sie den Semesterbeitrag zurück. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen kann.

    Sie erhalten keine weitere Mitteilung über den bearbeiteten Rücktritt und keine Unterlagen. Durch den Rücktritt wird die Einschreibung rückgängig gemacht und sämtliche erfasste Daten gelöscht. Ein Rücktritt hat keinerlei negative Auswirkungen auf Einschreibung an einer anderen Hochschule oder eine eventuelle spätere Einschreibung an der Hochschule Niederrhein. Bei einem Rücktritt innerhalb der genannten Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben.

    Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Studierendenbüro unter studierendenbuero(at)hs-niederrhein.de

    Frequently Asked Questions

     

    Wir haben ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie in einem Dokument zusammengeführt.

     

    Sollten doch noch Fragen offen bleiben, finden Sie rechts unsere Kontaktdaten.

     

     

     

    FAQs

    Sprechen Sie uns an!

     

    Unsere studentischen Mitarbeiter:innen im Studierendenbüro-Callcenter helfen gerne weiter:

    Telefon:  +49 (0)2151 822 2288

    Sprechstunde: Mon. bis Frei. von 9:00 - 16:00 Uhr

    Oder senden Sie uns eine E-Mail.