Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung nochmal genau über Ihren Wunschstudiengang:
- Ist er zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
- Was sind die Bewerbungsfristen?
- Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung nochmal genau über Ihren Wunschstudiengang:
Internationale Bewerber:innen können sich bereits ab dem 01.11.2023 über uni-assist bewerben.
Ab dem 06.12.2023 können sich Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber:innen über das HSNR Online-Portal für das Sommersemester 2024 bewerben.
Hilfestellung zur Registrierung und Bewerbung im HSNR Portal finden Sie auf dieser Website.
Unsere studentischen Mitarbeiter:innen im Studierendenbüro-Callcenter helfen gerne weiter:
Telefon: +49 (0)2151 822 2288
Sprechstunde: Mon. bis Frei. von 9:00 - 16:00 Uhr
Oder senden Sie uns eine E-Mail.
Schritt 1:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.
Schritt 2:
Sie werden im Anschluss direkt zur Online-Einschreibung weitergeleitet und können die erforderlichen Unterlagen hochladen.
Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ist Ihnen ein Studienplatz sicher.
Schritt 1:
Registrieren Sie sich zunächst bei hochschulstart.de.
Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.
Schritt 2:
Registrieren und bewerben Sie sich dann im Online-Portal der HSNR.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach Bewerbungsschluss über hochschulstart.de.
1. Auf der Startseite unseres Online-Portals klicken Sie auf „Bewerber:innen“ und anschließend auf „Jetzt registrieren!“.
2. Bestätigen Sie, dass Sie noch keinen Benutzeraccount haben. Sollten Sie bereits an der Hochschule Niederrhein eingeschrieben sein, brauchen Sie sich nicht neu zu registrieren. In diesem Fall klicken Sie auf der Startseite des Online-Portals auf den Punkt „Studierende“ und melden sich mit Ihrem Studierenden-Account an (Benutzerkennung und Passwort).
3. Jetzt geben Sie die BID und BAN ein (siehe Frage: Wie registriere ich mich bei hochschulstart.de)
4. Bitte ergänzen Sie ihre persönlichen Daten.
5. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben und ein Passwort vergeben haben, beantworten Sie eine Sicherheitsfrage.
6. Dann klicken Sie auf „Registrieren“.
7. In Ihrem E-Mailpostfach (bitte auch Spam Ordner checken) finden Sie eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte bewahren SIe diese sorgfältig auf.
8. In der E-Mail unter der Benutzerkennung finden Sie einen Aktivierungslink. Bitte klicken Sie diesen an. Sie werden wieder in unser Online-Portal weitergeleitet und gebeten, sich erneut anzumelden.
9. Ihr Account ist nun erstellt und freigeschaltet.
10. Jetzt können Sie sich online bewerben. Bitte vergessen Sie zum Schluss nicht, die Bewerbung online "abzugeben".
1. Registrieren Sie sich auf www.hochschulstart.de
2. Notieren Sie sich den selbst gewählten Benutzernamen und das Passwort - siehe unsere Checkliste
3. Nach Abschluss der Registrierung finden Sie unter „meine Daten“ Ihre BID und BAN
Probleme bei der Registrierung? www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/registrierung-konto
1. Nach der Registrierung loggen Sie sich mit Ihrem Account auf "hochschulstart.de" ein.
2. Jetzt können Sie sich hier für Studiengänge der HSNR bewerben.
3. Bitte priorisieren Sie Ihre Studienwünsche und informieren Sie sich über das Verfahren und die zeitlichen Abschnitte nochmal genau:
Erklärvideo: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung
Wichtige Informationen und detailierte Hilfestellung finden Sie unter:
https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung
https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/priorisierung
Die Anzahl der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist begrenzt. Diese Studienplätze werden gemäß der Vergabeverordnung NRW von November 2020 vergeben.
Berücksichtigt werden zunächst:
Die verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben:
20 % nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife)
80 % anhand folgender hochschuleigener Kriterien:
Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Bewerbungsschluss über hochschulstart.de. Bis zum Ende der Koordinierungsphase erhalten zugelassene Bewerber:innen im Online-Portal der HSNR ihren Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen und einer Frist zur Einschreibung.
Nicht angenommene Studienplätze werden nach Abschluss der Koordinierungsphase direkt an der HSNR – im eigenen Nachrückverfahren – ohne erneute Bewerbung vergeben bis alle Plätze belegt sind.
Die HSNR nimmt nicht am koordinierten Nachrücken von hochschulstart.de teil.
Eine Zulassung kann jederzeit automatisiert oder durch Annahme des Zulassungsangebotes während der Koordinierungsphase erfolgen (Terminübersicht).
Wenn Sie über hochschulstart.de ein Zulassungsangebot erhalten und angenommen haben, sind Sie zugelassen.
Bitte loggen Sie sich nun im Portal der HSNR ein und beantragen die Einschreibung.
Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie während der Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.
Ein Sonderantrag ist nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich.
Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.
Folgende Sonderanträge sind möglich:
Weitere Informationen zum Sonderantrag finden Sie im Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von hochschulstart.de.
Minderjährige müssen keinen Sonderantrag stellen
Zwei Prozent der Studienplätze sind für Bewerber:innen vorgesehen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden und deren Hauptwohnsitz bei den Eltern in den der HSNR zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte liegt. Details regelt § 23 der Vergabeverordnung NRW in der derzeit gültigen Fassung. In dieser Quote werden Bewerber:innen nur dann berücksichtigt, wenn in den Standardquoten (Note, Wartezeit und Auswahl) kein Studienplatz zugewiesen werden kann.
Minderjährige werden automatisch anhand ihrer Angaben in der Online-Bewerbung in der Minderjährigen Quote berücksichtigt.
Sie haben die Möglichkeit, während der Online-Bewerbung einen Sonderantrag zu stellen.
Die erforderlichen Nachweise laden Sie direkt im Portal hoch.
Der Sonderantrag muss innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt werden, also
Den Status Ihres Sonderantrages können Sie online nachverfolgen.
Sie erhalten keinen schriftlichen Bescheid.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; das bedeutet, wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Alle im Härtefall dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, da sie sonst bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden können.
Zur Vermeidung von Missbräuchen und ungerechtfertigten Bevorzugungen sind die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise streng.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:
Mit dem Sonderantrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge können Bewerber:innen Umstände geltend machen, die sie gehindert und nicht selbst zu vertreten haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.
Beispiel: Frau Mustermann hat eine Abiturnote von 2,3. Sie erlitt jedoch im Schulverlauf einen Verkehrsunfall, der einen monatelangen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte. Die Zeugnisse vor dem Verkehrsunfall weisen aber eine bessere Durchschnittsnote nach. Aufgrund des Unfalls wurden die Leistungen so beeinträchtigt, dass die Abiturnote schlechter ausfiel, als es ohne den Unfall zu erwarten gewesen wäre.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:
Es muss ein Gutachten der Schule vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Außerdem muss angegeben werden, welche Durchschnittsnote ohne die belastenden Umstände erzielt worden wäre.
Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur/Fachabitur) und dem Beginn des beabsichtigten Studiums vergeht. Ausgehend von der Wartezeit werden sog. Wartesemester berechnet.
Die Anzahl Ihrer Wartesemester ist relevant, wenn Sie sich um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Die Hochschule Niederrhein berücksichtigt maximal sechs Wartesemester. Deshalb ist ein Antrag auf Nachteilsausgleich nicht erforderlich, wenn Sie ohnehin über mehr als 6 Wartesemester verfügen.
Mit dem Sonderantrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge können Sie Umstände geltend machen wie zum Beispiel Krankheit, die Sie gehindert und nicht selbst zu vertreten haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.
In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zu Grunde gelegt. Sie nehmen an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladende Unterlagen:
Bevorzugte Zulassung - Ableistung eines Dienstes
Sofern Sie
haben Sie nach Beendigung des Dienstes aufgrund der früheren Zulassung einen Anspruch auf erneute Auswahl im damals gewählten Studiengang, und zwar vor allen anderen, d. h. bevorzugt.
Dieser Anspruch wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden. Im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung laden Sie daher bitte folgende Unterlagen hoch:
oder
oder
Die erneute (bevorzugte) Zulassung kann jedoch nur für die kommenden beiden Bewerbungssemester beantragt werden, welche auf das Dienstende folgen. Anschließend verfällt der Anspruch auf bevorzugte Zulassung.
Sie können den Anspruch schon dann geltend machen, wenn Sie zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Dienst leisten, diesen jedoch rechtzeitig zum Studienbeginn beenden werden. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens am 31. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester spätestens am 30. September beendet sein.
Was gilt als "Dienst"?
Als Dienst werden folgende Tätigkeiten anerkannt:
ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,
ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
ein freiwilliges soziales Jahr,
ein freiwilliges ökologisches Jahr,
ein europäischer Freiwilligendienst,
ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst,
ein Bundesfreiwilligendienst oder
die Förderprogramme Weltwärts und Kulturweit,
ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer:in,
eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Jeder Dienst muss, außer den beiden letzten Punkten, von mindestens sechsmonatiger Dauer sein.
Spitzensportler:innen können sich im Rahmen dieser Sonderquote in zulassungsbeschränkten Studiengängen um einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben, wenn sie nachweisen, einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2), oder Landeskader (LK) eines Bundesverbandes des Olympischen Sportbundes anzugehören.
Nachweis: Aktuelle Bescheinigung über die Kaderzugehörigkeit des jeweiligen Bundessportfachverbandes, die die Eingliederung in den entsprechenden Kader sowie die Zugehörigkeit zum Deutschen Olympischen Sportbund nachweist.
Schritt 1:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.
Schritt 2:
Sie werden im Anschluss direkt zur Online-Einschreibung weitergeleitet und können die erforderlichen Unterlagen hochladen.
Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ist Ihnen ein Studienplatz sicher.
Schritt 1:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.
Sie nehmen automatisch am Vergabeverfahren der HSNR teil, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Schritt 2:
Bitte schauen Sie ab dem 15.1. (Sommersemester) bzw. ab dem 15.7. (Wintersemester) regelmäßig in das Online-Portal.
Dort wird der Zulasssungsbescheid bzw. der Ablehnungsbescheid hinterlegt.
Sofern Plätze freibleiben, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil.
1. Auf der Startseite unseres Online-Portals klicken Sie auf „Bewerber:innen“ und anschließend auf „Jetzt registrieren!“.
2. Bitte bestätigen Sie, dass Sie noch keinen Benutzeraccount haben. Sollten Sie bereits an der HSNR eingeschrieben sein, brauchen Sie sich nicht neu registrieren. Klicken Sie in diesem Fall auf der Startseite des Online-Portals auf „Studierende“ und melden sich mit Ihrem Studierenden-Account an (Benutzerkennung und Passwort).
3. Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten an.
4. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben und ein Passwort vergeben haben, müssen Sie noch eine Sicherheitsfrage beantworten.
5. Klicken Sie auf „Registrieren“.
6. Bitte schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach (Bitte auch Spam Ordner prüfen). Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf.
7. In der E-Mail unter der Benutzerkennung finden Sie einen Aktivierungslink. Bitte klicken Sie diesen an. Sie werden wieder in unser Online-Portal weitergeleitet und gebeten, sich erneut anzumelden.
8. Ihr Account ist nun erstellt und freigeschaltet.
9. Nun können Sie sich über das Online-Portal bewerben. Bitte vergessen Sie zum Schluss nicht, Ihre Bewerbung online "abzuschicken".
Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen werden Sie von der Bewerbung gleich zur Einschreibung weitergeleitet.
Hier finden Sie alle Bewerbungsfristen differenziert nach Art der Bewerbung und dann nach Winter- bzw. Sommersemester.
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
Frist Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September
Frist Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
06. Dezember - 15. März
Für Bewerbungen aus der EU sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein und Norwegen:
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September
Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
06. Dezember - 15. März
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. August
Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. November – 15. Februar
Bei Deutschen gleichgestellten Bewerber:innen gelten die Fristen wie bei EU-Bewerbungen.
Eine Bewerbung über uni-assist ist nicht erforderlich
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September
Fristen Sommersemster
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
06. Dezember - 15. März
Deutschkurs für Geflüchtete
Wenn Sie an einer anderen Hochschule studiert haben oder an der HSNR den Studiengang wechseln möchten, können Sie sich möglicherweise Studienleistungen anerkennen lassen und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Alle notwendigen Informationen für eine Beantragung zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen finden Sie in diesem Abschnitt.
Schritt 1:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.
Schritt 2:
Bei Studiengängen, die keiner Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, werden Sie im Anschluss direkt zur Online-Einschreibung weitergeleitet. Sie erhalten sicher einen Studienplatz.
ggf. Schritt 3:
Sofern Ihnen bei der Einschreibung der Einstufungsbescheid des Fachbereichs noch nicht vorliegt, senden Sie den Bescheid bitte per E-Mail an das Studierendenbüro.
Schritt 1:
Beantragen Sie frühzeitig einen Einstufungsbescheid, da das Anerkennungsverfahren bis zu drei Monate dauern kann.
Für die Einstufung ist der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs oder des Studiengangs zuständig. Er prüft, in welchem Umfang Leistungen aus bisherigen Hochschulstudien anerkannt werden können und legt auf dieser Grundlage die Einstufung fest. Sie erhalten in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid über das Einstufungsverfahren.
Der Einstufungsbescheid ist Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren.
Schritt 2:
Registrieren und bewerben Sie sich im Online-Portal der HSNR.
Bitte laden Sie im Rahmen der Bewerbung den Einstufungsbescheid aus dem Fachbereich hoch.
Empfehlung:
Solange die Einstufung nicht sicher ist, empfehlen wir Ihnen, sich parallel zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester auch für das erste Fachsemester zu bewerben (sofern eine Aufnahme im ersten Fachsemester nicht turnusbedingt ausgeschlossen ist).
Beantragung des Einstufungsnachweises als PDF oder auf den Webseiten der Fachbereiche:
Fachbereich 03 – Elektrotechnik und Informatik
Fachbereich 04 – Maschinenbau und Verfahrenstechnik
Fachbereich 05 – Oecotrophologie
Fachbereich 06 – Sozialwesen Einreichen der Unterlagen bis zum 15.02. bzw. 15.08
Fachbereich 07 – Textil- und Bekleidungstechnik
Fachbereich 08 – Wirtschaftswissenschaften
Zulassungsbeschränkungen
In den folgenden Bachelorstudiengängen gibt es Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern:
Im folgenden Masterstudiengang gibt es Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern:
Laden Sie bitte bei der Online-Einschreibung ins Höhere Fachsemester folgende Unterlagen hoch:
Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer:innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.
Dabei darf nur einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt sein.
Man unterscheidet zwischen Kleiner und Großer Zweithörerschaft.
Als kleine:r Zweithörer:in sind Sie im gleichen Studiengang eingeschrieben und können Lehrveranstaltungen besuchen sowie Prüfungsleistungen erbringen. Über die Anrechnung der erbrachten Leistungen entscheidet die Ersthochschule.
Sie werden für die Dauer von einem Semester zugelassen und zahlen pro Semester eine Gebühr von 100,00 €.
Bewerbung & Einschreibung
Bitte bewerben Sie sich online für das höhere Fachsemester → Fristen
In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung in den höheren Fachsemestern ist eine Zweithörer:innenschaft nur möglich, wenn freie Studienplätze vorhanden sind.
Bei der Online-Bewerbung laden Sie bitte folgende Unterlagen hoch und klicken an, dass Sie Haupthörer:in an einer anderen Hochschule sind:
Bei der Einschreibung geben Sie bitte bei der Überweisung folgenden Verwendungszweck an: BEW und Bewerbernummer (z.B.: BEW12345)
Bankverbindung:
Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33
Wer bereits an einer Hochschule fortlaufend eingeschrieben ist und an der Hochschule Niederrhein einen anderen zusätzlichen Studiengang absolvieren möchte, kann sich als Große:r Zweithörer:in bewerben.
Dabei kann maximal einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt sein.
Große Zweithörer:innen zahlen eine Gebühr von 100,00 € pro Semester.
Die Bewerbung erfolgt online wie auf einen regulären Studiengang. Es gelten die Fristen für höhere Fachsemester.
Reichen Sie den Bewerbungsantrag bitte mit folgenden Unterlagen ein und vermerken Sie "Große Zweithörer.innenschaft" in Ihren Unterlagen:
Um sich als Große:r Zweithörer:in zurückzumelden, senden Sie bitte die Studienbescheinigung ihrer Ersthochschule ein.
Bankverbindung:
Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33
Bitte geben Sie bei der Überweisung zur Einschreibung folgenden Verwendungszweck an: BEW und Bewerbernummer (z.B.: BEW12345)
Bei einem Parallelstudium streben Sie in zwei verschiedenen Studiengängen an der HSNR einen Abschluss an.
Dabei kann lediglich ein Studiengang zulassungsbeschränkt sein.
Bitte lassen Sie sich im Studierendenbüro beraten, wenn Sie ein Parallelstudium anstreben.
Parallelstudierende zahlen keine zusätzliche Gebühr.
Wenn Sie am Promotionskolleg NRW promovieren und an der HSNR betreut werden, müssen Sie sich an der HSNR einschreiben.
Voraussetzung für die Einschreibung ist, dass Sie als Promovierende:r durch den zuständigen Promotionsausschuss angenommen wurden.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Einschreibung unter Vorbehalt erfolgen, wenn die Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des Promotionskollegs vorliegt.
Die Einschreibung unter Vorbehalt ist für maximal zwei Semester möglich.
Eingeschriebene Promovierende zahlen den normalen Semesterbeitrag.
Promovierende, die für eine kooperative Promotion an einer Universität eingeschrieben sind und an der HSNR im Rahmen dieses Promotionsstudiums betreut werden, werden an der HSNR als Zweithörer:innen erfasst.
Für die Zweithörer:innenschaft fallen keine Beiträge oder Gebühren an.
Eine Einschreibung von kooperativ Promovierenden erfolgt nur auf Wunsch; in diesem Fall ist der Semesterbeitrag zu zahlen.
Sie haben bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen und möchten an der HSNR ein zweites Bachelor-oder Masterstudium aufnehmen?
Dann können Sie sich als Zweithörer:in bei uns bewerben.
Übrigens: Als abgeschlossen gilt ein Studium, wenn die vorgeschriebene Abschlussprüfung zum Bewerbungsschluss erfolgreich absolviert wurde.
Wird das derzeitige Studium erst nach Bewerbungsschluss beendet, bewerben Sie sich wie für ein Erststudium.
Es gelten die Bewerbungsfristen des jeweiligen Studiengangs.
In Fächern ohne Zulassungsbeschränkung werden alle Bewerber:innen aufgenommen.
Bitte laden Sie folgende Dokumente bei der Bewerbung für einen zweiten Bachelor- bzs. Masterstudiengang hoch:
Für Zweitstudienbewerber:innen in zulassungsbeschränktenStudiengängen stehen 3% der Studienplätze zur Verfügung.
Bitte laden Sie folgende Dokumente bei der Bewerbung für einen zweiten Bachelorstudiengang hoch:
Bitte laden Sie folgende Dokumente bei der Bewerbung für einen zweiten Masterstudiengang hoch:
Nach erfolgreicher Online-Bewerbung folgt die Online-Einschreibung.
Bitte schließen Sie die Online-Einschreibung - einschließlich dem Upload aller relevanter Dokumente - innerhalb der Einschreibfrist vollständig ab → Hinweise zur Einschreibung
Sofern Sie minderjährig sind, bedarf es zusätzlich zu den geforderten Einschreibunterlagen der Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten → Formular zur Zustimmung bei Minderjährigkeit
Die ordnungsgemäße Einschreibung (→ Einschreibungsordnung) kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht hochgeladen wurden und die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Zugangsvoraussetzungen können Sie der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen.
Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge gilt:
Die Hochschule behält sich das Recht vor, alle eingereichten Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie zur Prüfung anzufordern.
Die Mitarbeiter:innen des Studierendenbüros prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Ihre Unterlagen, zur Anmeldung als Studierende im HIO-Online-Portal, erhalten Sie in zwei E-Mails.
Nach erfolgreicher Online-Bewerbung werden Sie direkt zur Online-Einschreibung geführt!
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, ist Ihnen der Studienplatz sicher.
Wenn Sie im Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten haben, finden Sie im HSNR Online-Portal einen Zulassungsbescheid als PDF hinterlegt.
Der Bescheid wird nicht postalisch versandt.
Der Zulassungsbescheid weist die Frist aus, innerhalb derer Sie die Online-Einschreibung durchführen müssen.
Erforderliche Unterlagen zur Einschreibung Diese Einschreibunterlagen laden Sie bitte, als PDF-Datei, bis zur Einschreibfrist hoch:
•im Fall der Minderjährigkeit die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten auf dem entsprechenden Formular
•bei allen Bachelorstudiengängen: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
•bei allen Masterstudiengängen: Bachelorzeugnis oder die Notenübersicht mit der Gesamtnote-Hinweis: Absolvent:innen der HSNR melden nur das Datum ihres Abschlusses
•amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
•Nachweise sonstiger Zugangsvoraussetzungen (Praktikum, Berufspraxis, künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung, besondere Sprachkenntnisse, Berechtigung zur Teilzeitvariante, bei dualen Studiengängen: Ausbildungsvertrag).
•Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse - je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an. Hinweis für Studierende, die privat versichert oder über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sind: Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hs-niederrhein.de/studierendenservice/#c302914.
•Informationen zum Semesterbeitrag, zu Gebühren und zur Kontoverbindung finden Sie hier: https://www.hs-niederrhein.de/studierendenservice/#c89625
•Studieninteressierte, die bereits an anderen Hochschulen eingeschrieben sind/waren, laden bitte die Exmatrikulationsbescheinigungen und bei gleichem oder inhaltlich verwandtem Studiengang auch die Leistungsübersichten hoch.
Seite
Seit dem 01.12.2021 nutzt die Hochschule Niederrhein das elektronische Studenten-Meldeverfahren. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab. Daher werden Meldungen in Papierform grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen.
Für die Aufnahme eines Studiums ist eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachzuweisen. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an uns übermittelt. Gemäß § 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen.
Die Krankenkassen melden an die Hochschule den
Die Hochschule meldet an die Krankenkassen
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.
Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln
Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.
Hinweis für Studierende, die privat versichert oder über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sind
Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.
Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungpflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Beginn des Studiums beantragt werden.
Studierende, die über die freie Heilfürsorge versichert sind
Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.
Deutschland hat mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Immatrikulation eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und zeigen dort die EHIC vor. Fordern Sie die Krankenkasse auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 an uns zu melden.
Unsere Absendernummer lautet H 0000 354.
Aktuelle Informationen rund um die Zulassungsvoraussetzungen um den Bewerbungsprozess finden Sie auf unserer Website für internationale Studieninteressierte.
Nutzen Sie bitte das Kontaktformular, wenn Sie sich direkt an die Beraterinnen im International Office wenden möchten.
Wenn Sie weder die Fachhochschulreife noch das Abitur besitzen, jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrungen vorweisen können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung als Beruflich Qualifizierte/Beruflich Qualifizierter.
Grundlage ist hier die von der Landesregierung NRW herausgegebene Verordnung über den "Hochschulzugang in der beruflichen Bildung Qualifizierte" (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung BBHZVO) vom 7. Oktober 2016.
Man unterscheidet drei Gruppen von beruflich qualifizierten Studienbewerber:innen:
Als Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Fachwirt:innen, Fachkaufleute, Techniker:innen) haben Sie eine Zugangsberechtigung zu allen Bachelorstudiengängen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z.B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Folgende Qualifikationen berechtigen zur Aufnahme des Studiums:
Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber:innen finden in einer Vorabquote von 5% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerbungsüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerbung
Sie können sich über das Onlinebewerbungsportal ab dem 1. Mai für das Wintersemester bzw. ab dem 1. Dezember für das Sommersemester für Ihren gewünschten Studiengang bewerben. Im Portal werden Sie dazu aufgefordert, Unterlagen wie einen Lebenslauf, den Abschluss der Realschule, Nachweis der Ausbildung, Berufstätigkeit etc., hochzuladen. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post. Die Bewerbung wird komplett online abgewickelt.
Bewerbungsfristen
Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten.
Bewerbungsportal
Fachtreue Bewerber:innen dürfen einen fachlich einschlägigen Studiengang aufnehmen, der ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z. B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Voraussetzungenfür die Aufnahme eines Studiums:
Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber:innen finden in einer Vorabquote von 5% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerbungsüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerbung
Sie können sich über das Onlinebewerbungsportal ab dem 1. Mai für das Wintersemester bzw. ab dem 1. Dezember für das Sommersemester für Ihren gewünschten Studiengang bewerben. Im Portal werden Sie dazu aufgefordert, Unterlagen wie einen Lebenslauf, den Abschluss der Realschule, Nachweis der Ausbildung, Berufstätigkeit etc., hochzuladen. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post. Die Bewerbung wird komplett online abgewickelt.
Bewerbungsfristen
Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten.
Bewerbungsportal
Als fachfremde Bewerber:innen wählen Sie einen Studiengang, der nicht Ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht.
Voraussetzungen:
Als berufliche Tätigkeiten werden außerdem angerechnet:
Der Zeitpunkt für die Feststellung der ausreichenden beruflichen Tätigkeiten ist der 30. September für das Wintersemester und der 31. März für das Sommersemester.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die fachfremden Bewerber:innen eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können Sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen.
In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen stehen 5 % der Studienplätze für Meister:innen und fachtreue Bewerber:innen zur Verfügung. Wenn die Zahl der Bewerber:innen höher ist als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Ermittlung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Dabei werden wie folgt Punkte vergeben:
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die fachfremden Bewerber:innen eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen.
In der Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die Bewerber:innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium im angestrebten Studiengang erfüllen.
Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Das Englischmodul kann alternativ durch den Nachweis von Sprachtests (z.B.: TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Prüfungsteil im Bereich Mathematik umfasst das Basismodul.
Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile, ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. In diesem letzten Teil der Zugangsprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie sich thematisch mit einem fachbezogenem Thema auseinandersetzen kann und sich über die eigene Motivation für den angestrebten Abschluss bewusst ist.
Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Einzelne Module, die in der Zugangsprüfung nicht bestanden wurden, können mehrfach wiederholt werden.
Der Antrag auf Teilnahme an der Zugangsprüfung oder am Probestudium muss zusammen mit der Einwilligungserklärung
Einwilligungserklärung Datenfreigabe
Informationen zur Zugangsprüfung und Musterklausuren zur Prüfungsvorbereitung
In zulassungsfreien Studiengängen können Sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen. Das Probestudium dauert zwei Semester. In der Zeit besuchen die Studierenden alle regulären Lehrveranstaltungen ihres gewählten Studiengangs. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System erworben wurden. In Ausnahmefällen kann sich das Probestudium verlängern, z.B. aufgrund familiärer Verpflichtungen. In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend dem Verhältnis Ihrer Regelstudienzeit zur Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiums.
Bewerbung
Bewerbungs- und Einschreibfrist für die Teilnahme am Probestudium in einem zulassungsfreien Bachelorstudiengang: 1. Mai – 30. Oktober.
Bei jedem einzelnen Studiengang finden Sie die Angabe, ob Ihr Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Bewerbungsportal
Die Zentrale Studienberatung unterstützt euch mit Workshops zur Studienorientierung/Studienwahl und zum Studieneinstieg.
Die angebotenen Kurse bieten dir die Möglichkeit Fragen zu stellen, dich auszutauschen und viele wichtige Infos zu bekommen.
Jungstudierende sind Schüler:innen auf dem Weg zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 48 Absatz 6 Hochschulgesetz ermöglicht es besonders begabten Schüler:innen der Oberstufe bereits vor Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/Fachabitur) ein Studium aufzunehmen. Im Einzelfall können sie als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule Niederrhein zugelassen werden und somit fachliche wie soziale Einblicke in den Studienalltag gewinnen. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium anerkannt.
Jungstudierende werden nicht eingeschrieben und brauchen daher den Semesterbeitrag nicht zu entrichten. Sie erhalten auch kein Semesterticket.
Betreuung der Jungstudierenden
Jungstudierende sollten während ihres Studiums nicht anders behandelt werden als "reguläre" Studierende. Sie nehmen keinen Sonderstatus ein. Es werden an sie dieselben Anforderungen gestellt wie an alle Studierende.
Bitte füllen Sie das Antragsformular für eine Einschreibung und für jede Rückmeldung in das nächste Semester aus und senden es an studierendenbuero(at)hs-niederrhein.de
Wer an der Hochschule Niederrhein eine Veranstaltung zur persönlichen oder beruflichen Weiterbildung besuchen möchte, kann dies in der Regel im Rahmen einer Gasthörerschaft tun.
Eine besondere Beratung und Betreuung erfahren Gasthörer:innen in unserem FAUST Programm. Es richtet sich an die ältere Generation und fördert den Austausch zwischen Jung und Alt.
Wer eine Zulassung für ein Semester erhält, muss eine Gebühr in Höhe von 125 € entrichten.
In vielen Studiengängen ist die Teilnahme an Vorlesungen für Gasthörer:innen möglich.
Auch in einigen Sprachkursen können bis zu zwei Gasthörer:innen zugelassen werden.
Gasthörer:innen können keine Prüfungen ablegen und keine Zertifikate erwerben.
Übersicht über das Veranstaltungsangebot der Hochschule Niederrhein
Wer eine Zulassung für ein Semester erhält, muss eine Gebühr in Höhe von 125 € entrichten.
Die Mitarbeiter im Studierendenbüro stehen Ihnen gerne für Fragen über zur Verfügung!
Hier finden Sie die Verfahrensergebnisse für die zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengänge:
Bachelorstudiengänge Wintersemester 2021
Masterstudiengänge Wintersemester 2021
Sie möchten Ihr Studium an der Hochschule Niederrhein nicht antreten, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie haben eine Zulassung zum Studium erhalten und sind noch nicht immatrikuliert, dann können Sie den Studienplatz im Online-Bewerbungsportal der Hochschule Niederrhein zurück geben. Klicken Sie dazu bei der entsprechenden Bewerbung auf „Antrag zurückziehen“.
2. Möchten Sie Ihr Studium, für das Sie die Einschreibung beantragt haben, doch nicht antreten, können Sie von der Einschreibung zurücktreten.
Ein Rücktritt von der Einschreibung ist im Sommersemester bis zum 31.03. und im Wintersemester bis zum 30.09. möglich. Danach ist nur noch eine Exmatrikulation ohne Rückerstattung des Semesterbeitrages möglich.
Sie beantragen den Rücktritt von der Einschreibung im Online-Portal für Studierende der Hochschule Niederrhein. Hierfür melden Sie sich im HIO-Online-Portal mit Ihren Zugangsdaten an und gehen über das Menü „Mein Studium →Studierendenservice→ Anträge“.
Unter Anträge „Exmatrikulation“ erfassen Sie einen neuen Antrag mit dem Grund „Exmatrikulation Rücknahme Einschreibung“.
Nach erfolgter Bearbeitung bekommen Sie den Semesterbeitrag zurück. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Sie erhalten keine weitere Mitteilung über den bearbeiteten Rücktritt und keine Unterlagen. Durch den Rücktritt wird die Einschreibung rückgängig gemacht und sämtliche erfasste Daten gelöscht. Ein Rücktritt hat keinerlei negative Auswirkungen auf Einschreibung an einer anderen Hochschule oder eine eventuelle spätere Einschreibung an der Hochschule Niederrhein. Bei einem Rücktritt innerhalb der genannten Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Studierendenbüro unter studierendenbuero(at)hs-niederrhein.de
Wir haben ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie in einem Dokument zusammengeführt.
Sollten doch noch Fragen offen bleiben, finden Sie rechts unsere Kontaktdaten.
Unsere studentischen Mitarbeiter:innen im Studierendenbüro-Callcenter helfen gerne weiter:
Telefon: +49 (0)2151 822 2288
Sprechstunde: Mon. bis Frei. von 9:00 - 16:00 Uhr
Oder senden Sie uns eine E-Mail.
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