Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Die im Folgenden genannten Summen gelten ab der Nutzung des Calls 2021.
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro/Monat beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hierfür muss die Geburtsurkunde beim International Office eingereicht werden sowie nach Ankunft im Gastland ein Nachweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Anmeldung in der Schule). Bei einem Kurzzeitaufenthalt können einmalig 100 Euro gezahlt werden.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder höher erhalten ebenfalls eine Sonderförderung in Höhe von 250 Euro/Monat, bzw. einmalig 150 Euro bei Kurzzeitaufenthalten.
Studierende (und Graduierte), die ein Praktikum absolvieren, erhalten 150 Euro/Monat als Aufschlag zur Länderrate.
Green Travel: Für nachhaltiges Reisen (mit Zug, Schiff o. Ä.) wird ein Top-up von einmalig 50 Euro gezahlt. Außerdem können je nach Dauer der Reise bis zu 4 Tage zum Stipendium als Förderdauer hinzugerechnet werden.
Die Zusatzförderungen sind kombinierbar. Weitere Maßnahmen können im Verlauf der Programmlaufzeit hinzukommen.
Infoblatt Zusatzförderungen