Erklärung zur Barrierefreiheit
Hochschule Niederrhein

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Hochschule Niederrhein, welche unter dem Einstiegslink www.hs-niederrhein.de aufrufbar ist.

Die Hochschule Niederrhein setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Somit ist die Hochschule Niederrhein bemüht, ihre im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher barrierefrei zugänglich zu machen.

Nachfolgende Inhalte sind noch nicht barrierefrei

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Inhalte werden nicht in Gebärdensprache und in Leichter Sprache angeboten
  • Cookie Banner
    • Der Tastaturfokus ist nur schwach gekennzeichnet
    • Detaileinstellungen können nicht mit der Tastatur vorgenommen werden
  • Keine Alternativtexte für
    • Bedienelemente wie z.B. Logos
    • Grafiken und Objekte
  • Einigen Layoutgrafiken fehlt der alt-Attribut
  • Keine Untertitel / Audiodeskription für Video-Dateien
  • Überschriften nicht durchgehend als HTML-Strukturelemente deklariert
  • Semantik der HTML-Tabellen nicht durchgängig korrekt
  • Formularelementen fehlt das label-Element
  • Hochschulkalender als Datentabelle organisieren
  • Eingabefeldern (z.B. E-Mail, Name etc.) fehlt das autocomplete-Attribut
  • Kein ausreichender Kontrast von Texten
  • Bei einem Zoom von 200% kommt es zu Einschränkungen im Template
  • Kontrastverhältnis von Schaltflächen nicht optimal
  • Einige Elemente in der Menüstruktur u. aufklappbare Elemente (z.B. Akkordeons) sind nicht mit der Tastatur bedienbar
  • Einige Linktexte nicht aussagekräftig
  • Tastaturfokus nicht ersichtlich bei allen gängigen Browsern
  • Formularelementen fehlet Beschriftung
  • HTML-Syntax nicht auf allen Seiten nach Empfehlungen des W3C eingesetzt
  • Menüstrukturen und dynamisch eingeblendete Elemente fehlt die ARIA-Semantik.
  • Dokumentation zur Barrierefreiheit erfüllen nicht alle Kriterien der EN 301 549

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Januar 2024 erstellt.

Unsere Webseite wurde via BITV-Test unabhängig durch Dritte von Academic Hero nach WCAG 2.1 geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08. Dezember 2023 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.

Begründung

Die Hochschule Niederrhein verfügt über einen sehr umfangreichen. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Internetseite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Die Hochschule Niederrhein arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Falls

  • Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen
  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind,
  • oder Inhalte, unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
  • oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,

wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an:

Alternativ können Sie uns per Post kontaktieren:

Hochschule Niederrhein
Reinarzstraße 49
47805 Krefeld

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de