Folgende Noten werden im deutschen Hochschulsystem vergeben:
1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung
2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt
Zur weiteren Differenzierung der Bewertung können um 0,3 verminderte oder erhöhte Notenziffern verwendet werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.
Bei der Bildung von Noten aus Zwischenwerten ergibt ein rechnerischer Wert
bis 1,5 die Note „sehr gut“
über 1,5 bis 2,5 die Note „gut“
über 2,5 bis 3,5 die Note „befriedigend“
über 3,5 bis 4,0 die Note „ausreichend“
über 4,0 die Note „nicht ausreichend“
Hierbei werden Zwischenwerte nur mit der ersten Dezimalstelle berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen.
Eine benotete Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mindestens als „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist.
Eine unbenotete Prüfung wird als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
„Bestanden“ ist die Prüfung, wenn die erbrachte Leistung den Anforderungen genügt oder trotz ihrer Mängel noch genügt.
„Nichtbestanden“ ist die Prüfung, wenn die erbrachte Leistung den Anforderungen wegen erheblicher Mängel nicht mehr genügt.