In Krefeld und Mönchengladbach wird entweder ein Integrationsrat (MG) oder ein Integrationsausschuss (KR) gewählt. Diese Gremien vertreten die Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und fördern Vielfalt und Mitbestimmung im Stadtleben.
Wer darf wählen?
- In beiden Städten sind alle wahlberechtigt, die eine eigene oder familiäre Migrationsgeschichte haben – das heißt, entweder man selbst oder mindestens ein Elternteil stammt aus einem anderen Land.
- Man muss mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben.
- Zusätzlich gilt: Hauptwohnsitz muss mindestens 16 Tage vor der Wahl in Krefeld oder Mönchengladbach gemeldet sein.
Wie läuft die Wahl ab?
- Wahltag: Sonntag, 14. September 2025
- Uhrzeit: 8:00 bis 18:00 Uhr im eigenen Wahllokal, oft in der Nähe der Wohnung.
- Vorab erhält jede:r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung per Post mit Informationen zu Ort und Zeit.
- Wer am Wahltag nicht kann, kann vorab unkompliziert Briefwahl beantragen – etwa online, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro.
- Wenn Briefwahl nicht mehr möglich ist, man aber am Wahltag verhindert ist, kann man oft im jeweiligen Wahlbüro vor Ort wählen.
Kontakt & Hilfe
- Bei Fragen hilft das Wahlamt vor Ort – für Mönchengladbach: Telefon (02161) 25-53110, E-Mail wahlen(at)moenchengladbach.de. Für Krefeld: briefwahl(at)krefeld.de.
- Sädtische Websites: Mönchengladbach und Krefeld
Warum wählen?
Der Integrationsrat/Integrationsausschuss gibt Studierenden, Freund:innen und Familien mit internationalem Hintergrund eine Stimme in der Stadt. Nur mit eurer Beteiligung kann Vielfalt sichtbar und die Hochschulstadt bunter gestaltet werden.
Geht wählen oder nutzt die Briefwahl! Jede Stimme zählt für ein offenes und mitgestaltbares Zusammenleben