Mit der Umsetzung wurde Rechtsanwältin Martina Lörsch beauftragt. Zusammen mit ihren Kolleginnen bietet sie eine unabhängige und hochschultypübergreifende rechtliche Erstberatung an und unterstützt Betroffene und hochschulinterne Stellen bei der rechtlichen Einordnung von Vorfällen sowie bei Fragen zu möglichen Melde- und Beschwerdewegen.
Das Angebot richtet sich an:
sämtliche Angehörige öffentlich-rechtlicher Hochschulen (Studierende und Beschäftigte) und Mitarbeitende der Universitätsklinika sowie
hochschulinterne Anlauf- und Beratungsstellen (z. B. Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte, AStA-Beratungsstellen u. a.).
Wesentliche Eckpunkte des Angebots sind:
vertrauliche, unabhängige und, falls gewünscht, anonyme Rechtsberatung (keine Rechtsvertretung, kein Mandatsverhältnis, keine Sachverhaltsaufklärung);
Aufklärung über Rechte, Pflichten, mögliche Beschwerdeverfahren (z. B. AGG- oder Disziplinarbeschwerde) sowie deren Konsequenzen, u. a. im Rahmen von Workshops oder Schulungen;
Orientierung zu weiteren internen und externen Anlaufstellen;
Unterstützung insbesondere dann, wenn interne Beratungsangebote nicht mehr ausreichen oder das Vertrauen in diese fehlt.
Die Anlaufstelle versteht sich somit als ergänzende Instanz, die hochschulinterne Strukturen nicht ersetzt, sondern dort ansetzt, wo diese an ihre Grenzen stoßen.
Die Rechtsanwältinnen sind ab sofort telefonisch unter 0221 973 128-53 und per Mail unter info(at)rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw erreichbar. Zur Information über das Angebot ist eine Micropage (www.rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw) in Arbeit. Diese wird voraussichtlich im Laufe des Monats freigeschaltet.


















