Prüfungsausschuss // FB 06

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Prof.'in Dr. Franziska Hilp-Pompey (Vorsitzende)
E-Mail: franziska.hilp-pompey@hs-niederrhein.de
Tel. 02161 186-5675, Raum R 203

Bitte richten Sie alle allgemeinen Anfragen zu Prüfungsthemen künftig an die E-Mailadresse pruefungen06@hs-niederrhein.de.

  • Prüfungsangelegenheiten der Studierenden und Lehrenden (soweit nicht anderen Mitgliedern des Ausschusses zugeordnet)
  • Grundsatzfragen der Prüfungsorganisation
  • Rechtliche Angelegenheiten
  • Widerspruchsverfahren

 

Prof. Dr. Dieter Wälte (stv. Vorsitzender)
E-Mail: Dieter.Waelte@hs-niederrhein.de
Tel.: 02161-186-5638, Raum: Q 310

  • Vertretung des Prüfungsausschussvorsitzenden bei Abwesenheit
  • Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderungen
  • Beratung von Lehrbeauftragten bei der Gestaltung von Prüfungen und prüfungsbezogenen Fragen

 

Prof.'in Dr. Heike Niemeyer
E-Mail: heike.niemeyer@hs-niederrhein.de
Tel. 02161 186-5619, Raum S 207

  • Anrechnung von Studienleistungen
  • Verfahren nach dem OWiG wegen Täuschung

 

Prof. Dr. Astrid Krus
E-Mail: Astrid.Krus@hs-niederrhein.de
Tel.: 02161-186-5672, Raum S 210

  • Praxissemesterangelegenheiten
     

Dipl.-Sozialpädagogin Martina Göß (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
E-Mail: martina.goess@hs-niederrhein.de
Tel. 02161-186-5680

  • Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase
     

Leah Sturm (Studentische Vertreterin)
leah.sturm@stud.hn.de

 Jan-Michel Rudolph (Studentischer Vertreter)
jan-michel.rudolph@stud.hn.de

 

WEITERE ANSPRECHPARTNER/INNEN

Prof.’in Dr. Sarah Altmann
E-Mail: Sarah.altmann@hs-niederrhein.de
Tel. 02161 186 5641, Raum Q 308

  • Ansprechpartner für das BAFöG-Formblatt 5 nach § 48 BAFöG (Leistungsbescheinigung)
  • Nur für Fachbereich Sozialwesen

Nina Westerholt (Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Prüfungsausschuss )
E-Mail: Nina.Westerholt@hs-niederrhein.de
Raum R 203

  • Anrechnung
  • Unterstützung des Prüfungsausschussvorsitzenden

Bevor Sie einen Antrag auf Anrechnung einer Leistung aus einem Vorstudium oder einer vorangegangenen Berufsausbildung stellen, lesen Sie bitte das "Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen" (hier klicken).

Es gibt zwei verschiedene Fälle für die Anrechnung von Prüfungsleistungen:

 

1. Sie sind bereits in dem Studiengang eingeschrieben, für den sie eine  Anrechnung beantragen möchten

Der Antrag zur Anerkennung soll zeitnah nach Einschreibung erfolgen, d.h. in den ersten Semesterwochen.Sobald Prüfungsleistungen angetreten wurden, ist eine Anerkennung von vorherigen Leistungen nicht mehr möglich.

Das wiederholte Stellen eines Antrags („scheibchenweise“) ist nicht möglich, es sei denn, die anzurechnende Vorleistung ist nach dem letzten Anrechnungsantrag neu hinzugekommen. 

Bitte lesen Sie das "Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen" (s.o.) gründlich und stellen Sie danach den Antrag auf Anrechnung "Fall 1" (hier klicken).

 

Fall 2:  Sie sind noch nicht in dem Studiengang eingeschrieben, für den Sie eine Anrechnung wünschen

Beachten Sie bitte:  Damit Sie die Bewerbungsfrist für Sommer- oder Wintersemester einhalten können (15.3. bzw. 15.9.), muss Ihr Antrag auf „Leistungsanerkennung mit Einstufung in ein höheres Fachsemester“ mit vollständigen Unterlagen bis zum 15.2. bzw. 15.8. im Fachbereich Sozialwesen vorliegen.

Bitte lesen Sie das "Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen" (s.o.) gründlich und stellen Sie danach den Antrag auf Anrechnung "Fall 2" (hier klicken).

Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie auf dieser Webseite (bitte klicken).

Viele wichtige Informationen finden Sie im Moodle-Raum des Prüfungsausschusses (hier klicken).

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