Fragen und Antworten zu Abschlussarbeiten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von immer wieder geäußerten Fragen im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten.

Zeitlicher Ablauf

Frage: Wie ist generell der zeitliche Ablauf einer Abschlussarbeit?

Antwort: Das hängt konkret von Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung, nach der Sie studieren, ab. Prüfen Sie in jedem Fall, welche Voraussetzungen für Sie zutreffen!

Im Allgemeinen ergibt sich folgender Ablauf.

1. Zunächst sollten Sie Ihre Idee einem Lehrenden des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik, der die Betreuung der Arbeit übernehmen soll, vorstellen und klären, ob

  • das Thema geeignet für eine Abschlussarbeit ist
  • der Lehrende bereit ist, die Arbeit zu betreuen
  • ob der Lehrende ein Thema zu vergeben hat, falls Sie keine eigene Idee haben
     

2. Stehen Thema und Betreuung grundsätzlich fest, sollten Sie sich zum Oberseminar anmelden . Dazu gibt es ein Formular auf unserer Internetseite.

3. Wenn Sie die Abschlussarbeit offiziell anmelden, erhalten Sie im Prüfungsamt einen entsprechenden Antrag. In diesen tragen Sie Ihre eigenen Daten, sowie den Namen des Betreuenden und zweiten Betreuenden ein. Anschließend sollten Sie sich per Unterschrift des zweiten Betreuers dessen Bereitschaft bestätigen lassen und den Antrag anschließend bei Ihrem Betreuer abgeben.

4. Der Betreuer der Arbeit ergänzt weitere Angaben im Antragsformular, insbesondere trägt er das Thema der Arbeit ein. Er leitet den Antrag an den Prüfungsauschussvorsitzenden (PAV) weiter.

5. Der PAV prüft den Antrag. Falls er den Voraussetzungen entspricht zeichnet er ihn ab, bestimmt Erst- und Zweitprüfer/in und leitet ihn an das Prüfungsamt weiter.

6. Das Prüfungsamt teilt der Studierenden nun schriftlich das Thema und den spätesten Abgabezeitpunkt der Arbeit mit. Dieser errechnet sich nach dem Tag, an dem die Mitteilung gemacht wird (also nicht dem Tag der Weitergabe des Antrags an die Betreuerin). Die maximale Bearbeitungszeit ist in den Prüfungsordnungen festgelegt. Derzeit gilt:

  • für Bachelorarbeiten 3 Monate
  • für Masterarbeiten 4 Monate

7. Innerhalb von 4 Wochen nach offiziellem Beginn können Studierende das Thema der Abschlussarbeit ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Dies ist allerdings nur einmal möglich.

8. Innerhalb der so gesetzten Frist gibt der Studende die Arbeit im Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung ab. Eine minimale Bearbeitungszeit ist in den aktuellen Prüfungsordnungen nicht vorgesehen.

9. Das Prüfungsamt gibt die entsprechenden Exemplare an den Betreuenden und den zweiten Betreuenden weiter. Diese bewerten den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung. Ist dieser bestanden, laden Sie die Studentin zum Kolloquium ein. Dies soll innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Arbeit erfolgen. Die Einladung zum Kolloquium wird schriftlich zugestellt.

10. Im Beisein von Studierendem, Betreuer und Zweitbetreuer findet das Kolloquium statt. Direkt im Anschluss an das etwa 45-minütige , in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführte Kolloquien, ist dem Studierenden die Bewertung des schriftlichen und mündlichen Teils der Abschlussprüfung mitzuteilen. Die entsprechend ausgefüllten Formulare werden dem Betreueran den PAV weitergegeben.

11. Der PAV reicht die Unterlagen an das Prüfungsamt weiter.

12. Nach einer Frist, die 4 Wochen nicht überschreiten soll, erhält die Studentin gegen Vorlage des ausgefüllten "Laufzettels" im Prüfungsamt das Abschlusszeugnis und die Abschluss-Urkunde. Auf Wunsch können diese auch postalisch zugestellt werden.

Abgabefrist

Frage : Kann ich die Frist für die Abgabe der Arbeit verlängern? Was ist, wenn ich während der Bearbeitungsphase krank werde?

Antwort: Zunächst nochmals der Hinweis: die Fristen gelten ab dem auf der Mitteilung des Prüfungsamts genannten Anmeldezeitpunkt! 

Die Frist kann im Falle eines empirischen, experimentellen oder mathematischen Themas maximal um einen Monat verlängert werden.

Eine einmalige Verlängerung um maximal einen Monat ist ebenfalls möglich, wenn eine nicht durch die Studentin verursachte Verzögerung eingetreten ist. Dies könnte z.B. die verspätete Lieferung einer für Messungen wichtigen Maschine, technische Schwierigkeiten mit einem Gerät, Probleme in der Produktion einer Firma oder Ähnliches sein. Für die Verlängerung ist im Prüfungsamt ein Antrag zu stellen. Dieser muss von dem Betreuer befürwortet und von den Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden.

Im Falle einer Erkrankung verlängert sich der Abgabetermin, wenn per ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass eine Bearbeitung der Abschlussarbeit während der Erkrankung nicht möglich war. Der Antrag auf Verlängerung ist zusammen mit dem ärztlichen Attest fristgerecht im Prüfungsbüro abzugeben. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.

Benotung

Frage: Wer bestimmt die Note der Abschlussarbeit und wie geht diese in die Gesamtnote ein?

Antwort: Die Noten für die Abschlussarbeit und das Kolloquium vergeben der Betreuer und der Zweitbetreuer. Deren Notenvergabe ist unabhängig voneinander, in der Praxis einigen sich beide aber in der Regel auf eine gemeinsame Note.

Differieren die Noten von Betreuer und Zweitbetreuer , so wird das arithmetische Mittel gebildet. Ist die Differenz der beiden Noten 2,0 oder größer, so zieht der Prüfungsausschussvorsitzende einen weiteren Prüfer hinzu. Dieser bewertet die Arbeit ebenfalls unabhängig. Für die Berechnung des Mittelwertes werden dann die beiden besten Noten genommen, allerdings kann die Arbeit nur als "bestanden" gewertet werden, wenn mindestens zwei der drei Noten 4,0 oder besser ausgefallen sind.

In die Gesamtnote gehen die Noten für den schriftlichen Teil und das Kolloquium mit Gewicht ein, je nach Prüfungsordnung und Bachelor- oder Master-Studiengang. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer aktuellen Prüfungsordnung. Derzeit gilt:

  • Bachelor PO 2010/2012: Arbeit 15%, Kolloquium 5% und der Mittelwert aller Fachprüfungen 80%
  • Master PO 2010: Arbeit 25%, Kolloquium 5% und der Mittelwert aller Fachprüfungen 70%
  • Bachelor PO 2017: Arbeit 20%, Kolloquium 5% und der Mittelwert aller Fachprüfungen 75%
  • Master PO 2017: Arbeit 30%, Kolloquium 5% und der Mittelwert aller Fachprüfungen 65%

 

Anmeldung zur Abschlussarbeit

Frage: Kann ich mich zur Abschlussarbeit anmelden, wenn ich noch Prüfungen ausstehen habe? Ist dies auf eine offene Prüfung begrenzt? Was ist, wenn ich mich angemeldet habe, aber durch die noch nicht bestandene Fachprüfung durchfalle?

Antwort: Auch hier gilt: das bestimmt im Detail die Prüfungsordnung.

Für Bachelor-Studierende ist eine Anmeldung möglich, wenn mindestens 175 Kreditpunkte erworben sind. Auf wie viele offene Prüfungen sich die fehlenden KP verteilen ist nicht festgelegt. Insbesondere ist hierbei zu berücksichtigen, dass auch die KP für das Methodenseminar und das Oberseminar vor der Anmeldung schon erworben sein können.

Werden offen stehende Prüfungen nicht bestanden, kann die Abschlussarbeit (fristgerecht) abgegeben werden, jedoch kann das Kolloquium nicht durchgeführt werden. In der Regel ist dann zumindest ein weiteres Studiensemester notwendig. Die Abschlussarbeit verliert dadurch aber nicht ihre Gültigkeit.

Termin Kolloquium

Frage: Kann ich verlangen, sofort nach Abgabe der Abschlussarbeit zum Kolloquium eingeladen zu werden?

Antwort: Nein.

Betreuer und Zweitbetreuer haben für die Korrektur der Arbeit und die Durchführung des Kolloquiums bis zu drei Monate Zeit. In der Praxis wird dieser Zeitraum aber selten ausgenutzt. Gibt es gute Gründe die Frist zu kürzen, hilft in der Regel ein Gespräch mit allen beteiligten Personen. Allerdings muss bei der zeitlichen Planung davon ausgegangen werden, dass eine Zeitspanne von 14 Tagen zwischen Abgabe und Kolloquium mindestens gegeben sein sollte.

Nichtbestehen der Arbeit

Frage: Kann ich durch die Abschlussarbeit "durchfallen"?

Antwort: Ja, natürlich.

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfung. Ist die Note schlechter als 4,0, gilt sie als nicht bestanden (siehe hierzu auch die Ausführungen zur Bestimmung der Note). In diesem Fall kann sie nur einmal, mit einem neuen Thema wiederholt werden.

Abschlussarbeit in einer Firma

Frage: Kann ich die Abschlussarbeit auch bei einer Firma machen? Kann dann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Firma Korreferent/in sein?

Antwort: Ja.

Viele Abschlussarbeiten werden in Zusammenarbeit mit Firmen durchgeführt. Das Thema muss aber von einem Lehrkörper des Fachbereichs gestellt werden. Eventuelle vertragliche Vereinbarungen mit den Firmen (Praktikantenvertrag oder ähnliches) sind unabhängig vom Prüfungsgeschehen und dürfen weder die Hochschule noch die Betreuer einschließen.

Auch ein/e Mitarbeiter/in einer Firma kann als Zweitbetreuer bestimmt werden. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Referent/in ist ein/e Professor/in des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik
  • der/die Mitarbeiter/in der Firma besitzt einen akademischen Abschluss mit mindestens dem Grad des zu erwerbenden Abschlusses
  • der/die Mitarbeiter/in stimmt der unentgeltlichen Übernahme des Korreferats und der Anreise zum Kolloquium nach Mönchengladbach zu
  • ist der/die Mitarbeiter/in ein/e Absolvent/in des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik soll deren Abschluss mindestens drei Jahre zurückliegen

Themenfindung

Frage: Wie komme ich an ein Thema?

Antwort: Hierbei gibt es so viele Möglichkeiten, dass diese Frage hier nicht abschließend beantwortet werden kann. Folgende Varianten sind gebräuchlich :

  • man hat eine Idee für ein Thema und schlägt dieses einem Lehrenden vor
  • man fragt einen Lehrenden, ob dieser ein Thema zu vergeben hat
  • man schaut auf den Internetseiten des Fachbereichs nach
  • Themen werden an den Aushangbrettern der Dozenten angeboten
  • man hat (z.B. im Rahmen eines Praxissemesters) Kontakt zu einer Firma, aus dem sich eine interessante Fragestellung ergibt
  • in der Mitarbeit in Projekten und Forschungsvorhaben ergeben sich zu bearbeitende Fragestellungen

Abbruch / Prüferwechsel

Frage: Kann ich die Arbeit abbrechen? Kann ich Betreuer oder Zweitbetreuer wechseln?

Antwort: Ja und Nein.

Das Thema einer Abschlussarbeit kann innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Dies allerdings nur einmal.

Betreuer und Zweitbetreuer sind Ihnen als Prüfer für die Abschlussarbeit zugewiesen worden. Nach den 4 Wochen käme ein Prüferwechsel durch den Prüfungsausschuss nur in begründeten Ausnahmefällen in Frage.

Sprache

Frage: Darf die Abschlussarbeit auch in einer anderen Sprache als "Deutsch" (für die deutschen Studiengänge) verfasst sein?

Antwort: Ja.
Allerdings nur wenn sowohl Studentin als auch Referentin als auch Korreferentin dem zustimmen. Ein entsprechender Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen.