Liebe Studierende,
mit dieser Nachricht erhalten Sie vom Prüfungsausschuss wichtige Hinweise zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz wie etwa ChatGPT im Rahmen von Prüfungsleistungen wie z.B. Hausarbeiten:
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung generativer KI in Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten grundsätzlich nicht verboten ist. Dabei gilt aber: Sie darf nur unterstützend eingesetzt werden – nicht als Ersatz für Ihre eigene wissenschaftliche Leistung, wie z.B. traditionelle Recherche und kritisches Denken. Sie tragen die volle Verantwortung für alle eingereichten Inhalte!
Konkret bedeutet das:
- Sie dürfen generative KI z. B. als Formulierungshilfe oder zur sprachlichen Überarbeitung nutzen.
- Sie dürfen sich von der KI keine Inhalte vollständig erstellen lassen und diese womöglich ungeprüft zu übernehmen.
- Sie müssen von der KI angegebene Literatur bzw. Quellen selbstständig und kritisch überprüfen, da die KI häufig fehlerhafte oder nicht existente Quellen („Halluzinationen“) nennt.
- Sie müssen korrekt zitieren – denn auch hier können von der KI fehlerhafte Angaben gemacht werden.
- Sie müssen transparent machen, ob und wie Sie KI eingesetzt haben.
Bei jedem Inhalt merken Sie sich also:
Überprüfen, kritisch bewerten und transparent machen!
Mit Ihrer eidesstattlichen Erklärung versichern Sie, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und ausschließlich die angegebenen und korrekt gekennzeichneten Quellen verwendet haben.
Bitte lesen Sie zur Nutzung von KI auch das kleine ABC der Prüfungen des Prüfungsausschusses (s.u.) bei Moodle. Stichwort: Künstliche Intelligenz (S. 13).
Bei weiteren prüfungsrechtlichen Fragen zur Nutzung von KI, schreiben Sie bitte Prof. Dr. Heike Niemeyer (Mitglied des Prüfungsausschusses, Fachbereich 06) an.
Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Prüfungen!
▶ Moodle-Kurs Informationen des Prüfungsausschusses und des Dekanats
▶ Download: Kleines ABC der Prüfungen am Fachbereich Sozialwesen.pdf