Das Deutschlandstipendium
Informationen für Studierende

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.
Warum sollte ich mich bewerben?


Das Deutschlandstipendium fördert Studierende sowie Studienanfänger:innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Du erhältst 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern.
Unsere Förderer lernen zudem ihre Stipendiat:innen persönlich kennen und bieten über die finanzielle Unterstützung hinaus, eine ideelle Förderung z.B. durch Mentoring Gespräche, Betriebsbesichtigung, Inhouse-Schulungen, Praktikum, Abschlussarbeit etc.

Bewerbungsablauf

Ihre Bewerbung reichen Sie über das Online-Bewerbungsformular (Freischaltung zum 01.04.2026) ein. Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist (1. bis 30. April 2026) berücksichtigt.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Interesse an einer ideellen Förderung. (Bsp. Praktika, Betriebsbesichtigungen, Mentoring beim Förderdernden)
  • Mindestnote von 2,29. (Als Bewertungsgrundlage gilt der vorläufige Notendurchschnitt bzw. die Note der Hochschulzugangsberechtigung)
  • Studienfortschritt von mindestens 70% der nach der Regelstudienzeit erreichbaren ECTS-Punkte.
    Beispiel: Sie haben exakt die Hälfte Ihres Bachelor-Studiums (insg. 180 ECTS) absolviert. Nach Regelstudienzeit sollten Sie 90 ECTS-Punkte erreicht haben. Für eine Bewerbung benötigen Sie 70% der erreichbaren Punkte, also mindestens 63 ECTS-Punkte.
  • Die Regelstudienzeit darf nicht überschritten worden sein.
  • Immatrikuliert an der Hochschule Niederrhein (Die Nichteinhaltung, z.B. eine verspätete Rückmeldung zum Stichtag, führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren!)
  • Bewerbung ab dem 1. Semester möglich. Für den zu erreichenden Notenschnitt wird dann das letzte Zeugnis verwendet.
  • Förderung zusätzlich zum BAföG möglich.
Fristen und Stichtage

12.02.2026 Stichtag für die Überprüfung der Immatrikulation SoSe26

01.04.2026 Start der Bewerbungsphase 26/27

30.04.2026 Ende der Bewerbungsphase 26/27

28.05.2026 Stichtag für die Überprüfung Note, ECTS und Gesamt ECTS 

03.08.2026 Stichtag für die Überprüfung der Immatrikulation, Fachsemester und Regelstudienzeit

 

 

 

 

Wann findet die Bewerbungsrunde statt?

Die Bewerbungsrunde findet jährlich vom 01.04. bis 30.04. für das darauffolgende Wintersemester statt. 

Darunter gehört das Interesse an ideeller Förderung, ein Notendurchschnitt von mind. 2,29 und 70% der zu erreichbaren ECTS Punkte zum Stichtag. Hinweis: Es gilt bei der Berechnung der gesamten ECTS Punkte nicht die vollständige Studienlaufzeit oder Regelstudienzeit.  Es müssen bei der Berechnung  70% der Punkte vorliegen, die zum Zeitpunkt des Studiums hätten erreicht werden können.

Gerne können Sie uns bei Fragen kontaktieren stipendium(at)hs-niederrhein.de

 

 

 

Wer kann sich bewerben?

Es können sich Studierende und Schülerinnen und Schüler bewerben, die zum Wintersemester an unserer Hochschule Niederrhein immatrikuliert sind und die Voraussetzungen erfüllen. Diese sind: Ein Notendurchschnitt von mindestens 2,29, wenigstens 70% der zum Stichtag erreichbaren ECTS Punkte und Interesse an der ideellen Förderung. Alle Studiengänge sind förderfähig.

Dazu gehören auch Neustudierende, Studierende eines Zweitstudiums und Dual-Studierende, die Interesse an der ideellen Förderung haben und bei denen der Arbeitgeber seine Zustimmung gibt.

Es können sich auch Studierende mit nur einem Semester Reststudienzeit bewerben. Auch bei einem Wechsel von Bachelor in den Master können sich alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Niederrhein bewerben. Beginnt der Master zum kommenden Wintersemester, so spielt die Regelstudienzeit des Bachelors keine Rolle mehr.

Wichtig dabei ist immer, dass die Regelstudienzeit zum kommenden Wintersemester (Beginn einer eventuellen Förderung) nicht überschritten wird.

Wie lange läuft die (Weiter-)Förderung?

Die Förderdauer ist abhängig von der Regelstudienzeit und eines eventuellen Studienendes zum Sommersemester. Im Regelfall also 1-2 Semester. Danach gibt es keinen  Anspruch auf eine automatische Weiterförderung. Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen sich immer jeweils zum WS neu bewerben.

Die Förderdauer einer Bewerbungsrunde wird nicht länger als 2 Semester geplant. Jedes Jahr findet ein neues Bewerbungsverfahren statt in der alle Studierende eine Komplettbewerbung einreichen. Dort kann über eine Weiterförderung neu entschieden werden. Die Weiterförderung ist nicht zeitlich begrenzt.

Wie errechnen sich Noten und ECTS Punkte?

Die Durchschnittsnoten erhalten wir zum Stichtag aus dem Prüfungsbüro Krefeld und Mönchengladbach anhand Ihres Leistungsnachweises. Sollten Sie zum Wintersemester in den Master wechseln, so gilt die Durchschnittsnote des Bachelorzeugnisses.

Schülerinnen und Schüler können sich anhand Ihres Abiturzeugnisses (Nachreichung bei Aushändigung) und der jeweiligen Durchschnittsnote bewerben.

Die ECTS Punkte richten sich nach dem Studienverlauf. Zum Stichtag müssen Sie mind. 70% Ihrer ECTS Punkte erreichen. Dies bezieht sich nicht auf die ECTS Gesamtanzahl des kompletten Studiums, sondern nur der Punkte, die sie bis dato erreichen können.

D.h. Wenn Sie sich zum Stichtag im 3. Semester befinden und insgesamt 24 ECTS erreichen können, benötigen Sie mindestens 17 (16,8) ECTS Punkte.

Sollte es Probleme z.B. bei der Eintragung Ihrer Noten geben, so kontaktieren Sie bitte Ihre/n Professor/in und/ oder das jeweilige Prüfungsbüro. Die Auswahlkommission des Deutschlandstipendiums hat keinen Zugriff auf Noten und ECTS Punkte und berücksichtigt daher die Informationen aus dem Prüfungsbüro zum Stichtag.

Wechsel von Bachelor in den Master zum SoSe

Wir werden bei einer Förderung ab dem Wintersemester (Bspw. WiSe 2024/25) den Bachelor in Regelstudienzeit mit einem Semester berücksichtigen. Zum nächsten Stichtag prüfen wir, ob ein Wechsel in den Master zum Sommersemester (in diesem Beispiel SoSe 2025) stattfindet und ob Sie die Voraussetzungen weiter erfüllen. Sollte dies der Fall sein, so läuft die Förderung für das weitere Semester.

Dazu teilen Sie uns bitte zeitnah nach Bekanntgabe folgender Informationen/ Unterlagen mit:

  • Einreichung Ihrer Masterbewerbung (Kopie)
  • Termin Ihres Kolloquiums
  • Einreichung Ihrer Masterimmatrikulation (Kopie)

 

Bei einem Wechsel in den Master zum Wintersemester wird die Bachelornote berücksichtigt. Dazu reichen Sie uns bitte eine Kopie Ihres Zeugnisses ein.

Wie groß sind meine Chancen?

Es haben alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Chance auf das Deutschlandstipendium. Das gesamte Auswahlverfahren, das Ranking und Matching sind sehr aufwendig. Selbstverständlich können wir nicht voraussagen, welche Anzahl an Bewerbungen in unseren jeweiligen Fachbereichen eingehen. Außerdem stehen im Bewerbungszeitraum in der Regel noch nicht alle Förderer final fest und wir hoffen, weitere Unternehmen und Stiftungen gewinnen zu können.

Daher freuen wir uns über jede Bewerbung und helfen gerne bei Fragen rund um das Deutschlandstipendium weiter.

Ellen Gerarts
Deutschlandstipendium Ansprechpartnerin Studierende
Damla Kvitko, M.A.
Koordination Deutschlandstipendien Dezernat IV – Studierendenservice und akademische Angelegenheiten
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