Anpassungslehrgang für Hebammen aus Nicht-EU Ländern

Anpassungslehrgang für Hebammen aus Nicht-EU Ländern
Der Anpassungslehrgang erfolgt auf Grundlage der Hebammen-Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) und dient dem Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Nach erfolgreichem Abschluss verfügen die Teilnehmenden über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Hebammenberuf in Deutschland in allen Bereichen sicher und eigenverantwortlich auszuüben und die Berufsanerkennung zu beantragen.
Personen mit einem Hebammenabschluss aus einem Nicht-EU-Land, die ein Anerkennungsverfahren in Deutschland durchlaufen haben und von der zuständigen Anerkennungsstelle einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit ihres Abschlusses erhalten haben.
Der Anpassungslehrgang ist modular und kompetenzorientiert aufgebaut. Grundlage sind die in der Hebammen-Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) definierten Kompetenzen sowie die im individuellen Feststellungsbescheid benannten wesentlichen Unterschiede.
In Einzelfällen ist eine Durchführung nach HebAPrV noch bis Dezember 2027 möglich.
Der Anpassungslehrgang wird in Kooperation mit dem Simulationszentrum und der Akademie für multidisziplinäre Notfalltrainings (SAM) in Mönchengladbach durchgeführt (weitere Informationen).
Theorie:
Die theoretischen Module finden blockweise in Mönchengladbach statt und umfassen u. a.:
Praxis:
Die praktischen Einsätze erfolgen bei geeigneten klinischen und außerklinischen Praxispartnern und orientieren sich am individuellen Feststellungsbescheid.
Die Praxisphasen umfassen – je nach individuellem Bedarf – Einsätze in folgenden Bereichen:
Die Praxisphasen werden fachlich begleitet und mit einem abschließenden Fachgespräch abgeschlossen.
SAM – Simulationszentrum und Akademie für multidisziplinäre Notfalltrainings gGmbH
Hubertusstraße 100, 41239 Mönchengladbach
Jährliche Kursstart ab Januar mit einer Dauer von 18 Monaten
Der Lehrgang ist AZAV-zertifiziert. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Lehrgangskosten über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters fördern zu lassen.
Die Beantragung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber (klinischen Praxispartner).
Die Anmeldung zum Anpassungslehrgang erfolgt über die Hochschule Niederrhein. Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen.

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