Für die Zulassung zum Studienschwerpunkt Gesundheitswissenschaften ist der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudiengangs auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaften oder einem vergleichbaren Fach nachzuweisen.
Folgendes muss der Studiengang beinhalten:
- 20 ECTS-Punkte aus den Bereichen Humanbiologie bzw. -medizin und
- 20 ECTS-Punkte aus dem Bereich empirisch-methodische Grundlagen (Statistik, Biostatistik, Epidemiologie, Gesundheitsökonomie, Datenbankmanagement)
Für die Zulassung zum Studienschwerpunkt Management ist der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudiengangs (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Volks- bzw. Betriebswirtschaftslehre oder Gesundheitsmanagement) nachzuweisen.
Folgendes muss der Studiengang beinhalten:
- mindestens 30 ECTS-Punkte im Bereich Betriebswirtschaft
- mindestens 10 ECTS-Punkte im Bereich Statistik, Volkswirtschaftslehre oder Gesundheitswesen
Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss nach Vorlage geeigneter Unterlagen und eventuell nach einem persönlichen Fachgespräch.