Die Informationen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbei zu schauen!
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Der Prüfungsausschuss ist ein Organ des Fachbereichs, das sich aus Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten des Fachbereichs zusammensetzt.
Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss wird i.a. vertreten durch seinen Vorsitzenden.
Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Prüfungsausschuss, beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Prüfungsamtes per E-Mail Anträge zu stellen, Rechtsbehelfe einzulegen oder sonstige prüfungsrechtliche Erklärungen abzugeben.
Derartige Verfahrenshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg und per Telefax oder mündlich zu Protokoll vor dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Prüfungsamtes vorgenommen werden.
Nach Vereinbarung per E-Mail
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