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Neue Coronaschutzverordnung NRW zum 1. Februar 2023

Zum 1. Februar 2023 endet die Pflicht, sich im Falle einer Infektion für fünf Tage in eine häusliche Insolation zu begeben bzw. dort zu bleiben. Positiv Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske im ÖPNV entfällt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter : www.land.nrw/corona

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