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Stellungnahme des Wissenschaftsrates liegt vor

Wissenschaftsrat empfiehlt Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW

Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Nordrhein-Westfalen dürfen sich freuen. Am vergangenen Freitag hat der Wissenschaftsrat bekannt gegeben, dass er der nordrhein-westfälischen Landesregierung empfehle, dem Promotionskolleg NRW das Promotionsrecht zu verleihen. Dr. Thomas Grünewald, Präsident der Hochschule Niederrhein, begrüßt das Ergebnis der Begutachtung durch den Wissenschaftsrat: "Ein ermutigendes Signal — sowohl für alle Hochschulen für Angewandte Wissenschaften als auch für uns als Hochschule Niederrhein." Professor Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Landesrektor:innenkonferenz der HAWs in NRW zeigt sich ebenfalls begeistert: "Am Promotionskolleg NRW wird in höchster wissenschaftlicher Qualität geforscht. Daran kann nun wirklich niemand mehr zweifeln.“

Kriegesmann erinnert daran, dass auch andere Bundesländer zuletzt deutliche Schritte hin zum Promotionsrecht für HAWs gemacht hätten: „In Hessen ist vor wenigen Wochen die erfolgreiche Evaluation des Promotionsrechts für besonders forschungsstarke Fachbereiche an HAWs vorgestellt worden. In Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg tut sich etwas beim Promotionsrecht für HAWs, ebenso in Berlin. Es ist gut, dass NRW mit dem Promotionskolleg NRW auch ein erfolgreiches eigenes Modell entwickelt hat, das allen Anforderungen des Wissenschaftsrates genügt.“

Das Promotionskolleg NRW war aus dem Graduierteninstitut NRW, einem Zusammenschluss der 21 HAWs in NRW hervorgegangen, das zunächst den Auftrag zur Förderung kooperativer Promotionen hatte. Mit der jüngsten Novelle des NRW-Hochschulgesetzes war die Gründung des Promotionskollegs NRW sowie die Möglichkeit zur Verleihung des Promotionsrechts nach erfolgreicher Begutachtung durch den Wissenschaftsrat ermöglicht worden.

Hier finden Sie die komplette Stellungnahme des Wissenschaftsrates: www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9860-22.html