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Ja zu generativer KI – aber wie?

Wie ist das Positionspapier zu generativer KI in Studium und Lehre an der Hochschule Niederrhein entstanden und welche Idee steckt dahinter? Der Beitrag blickt auf den Entstehungsprozess, die zentralen Inhalte und die bewusste Entscheidung für Orientierung und Freiräume statt detaillierter Vorgaben.

Auch an der Hochschule Niederrhein eröffnen sich durch generative KI neue Möglichkeiten für Lehre, Lernen, Forschung, Service und Verwaltung. Im Bereich Studium und Lehre entstanden bereits zahlreiche Initiativen, in denen der Einsatz generativer KI erprobt und erste Erfahrungen gesammelt wurden. Darauf aufbauend stellte sich zunehmend die Frage nach einer gemeinsamen hochschulweiten Orientierung: Wo liegen Chancen und Grenzen generativer KI in Studium und Lehre? Welche Kompetenzen brauchen Studierende und Lehrende? Was darf man und was nicht? Und vor allem: Wie möchte die Hochschule Niederrhein mit generativer KI umgehen?

Mit der Einführung von KI:connect, einer landesweiten, datenschutzkonformen Plattform mit Zugang zu modernen KI-Anwendungen, wurde zu Beginn des Jahres bereits ein wichtiger Schritt hin zu einer stärker institutionell verankerten Nutzung generativer KI gegangen. Mit dem nun im September veröffentlichten Positionspapier zum Einsatz generativer KI in Studium und Lehre folgt ein weiterer: Die Hochschule formuliert eine gemeinsame Position zum Umgang mit generativer KI in Studium und Lehre und schafft damit einen offiziellen Ausgangspunkt für die weitere hochschulweite Gestaltung. Das Positionspapier kann also als Startschuss verstanden werden: für mehr Orientierung, für gemeinsame Entwicklung und dafür, den Einsatz generativer KI als hochschulweite, kreative Gestaltungsaufgabe zu verstehen.

Am Anfang stand die Frage nach einer gemeinsamen Richtung

Die Idee für das Positionspapier entstand im Kontext des hochschulinternen Think Tanks „Generative KI in Studium und Lehre“, der sich von März 2025 bis April 2026 intensiv mit grundlegenden Fragen zum Einsatz generativer KI in Studium und Lehre beschäftigte. In den gemeinsamen Diskussionen wurde schnell deutlich, dass sich alles rund um generative KI derzeit so dynamisch entwickelt, dass detaillierte Vorgaben schnell überholt sein können. Der Think Tank empfahl daher, zunächst eine gemeinsame Richtung zu entwickeln.

Daher wurde das Projekt „KI in Lehren, Lernen und Prüfen“ mit der Ausarbeitung eines Positionspapiers beauftragt, das eine grundsätzliche, technologieoffene Positionierung der Hochschule formulieren sollte.

Das Projektteam gestaltete die Entwicklung des Positionspapiers partizipativ: Erste Entwürfe wurden mit unterschiedlichen Bereichen der Hochschule diskutiert (u. a. mit dem Think Tank, dem eLearning, der Hochschuldidaktik und dem Governance, Compliance und Datenschutz Lab). Perspektiven aus verschiedenen Bereichen flossen immer wieder ein, Formulierungen wurden in Gesprächen hinterfragt, geschärft und erneut abgestimmt. Das Positionspapier wurde schließlich vom Senat der Hochschule Niederrhein verabschiedet.

Orientierung und Freiheit statt Verbote

Das Papier soll weder Handbuch noch Regelwerk sein. Daher beantwortet es z. B. nicht im Detail, welche Tools generativer KI sich für welche Szenarien eignen, wie KI-gestützte Lehrveranstaltungen konkret gestaltet werden können oder wie der Einsatz generativer KI in Prüfungen aussehen kann. Für diese konkreten Fragen steht Lehrenden das in Moodle verfügbare „FAQ zu generativer KI in Studium und Lehre“ zur Verfügung. Dieses FAQ wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert. Darüber hinaus bietet das Le/Ni-Programm Lehrenden in regelmäßig stattfindenden Workshops die Möglichkeit, sich zum Einsatz generativer KI weiterzubilden und auszutauschen.

Die zentrale Botschaft des Positionspapiers lautet: Die Hochschule Niederrhein befürwortet ausdrücklich den Einsatz generativer KI in Lehren, Lernen und Prüfen im Rahmen des Wertekompasses der Hochschule. 

Das Positionspapier formuliert damit eine gemeinsame Richtung für die Hochschule und lässt dabei bewusst Freiräume für eine Technologie und eine Hochschulpraxis, die sich sehr dynamisch entwickeln. Es soll Hochschulangehörige darin bestärken, die Möglichkeiten generativer KI aktiv und kreativ auszuprobieren, ohne dabei Risiken und Grenzen aus dem Blick zu verlieren. Studierende sollen lernen, generative KI kompetent, kritisch, verantwortungsvoll und zugleich kreativ einzusetzen. Lehrende sollen neue Formen des Lehrens, Lernens und Prüfens entwickeln und erproben können. Gleichzeitig bleiben wissenschaftliche Standards, Transparenz, Eigenverantwortung und rechtliche Rahmenbedingungen zentrale Bezugspunkte.

Ein Startschuss

Das Papier versteht sich als Startschuss für einen gemeinsamen Entwicklungsprozess.

Dazu gehören der hochschulweite Zugang zu KI-Werkzeugen über KI:connect, die Erprobung neuer Lehr-, Lern- und Prüfungsszenarien sowie ein Austausch innerhalb der Hochschule über Chancen, Risiken und sinnvolle Einsatzmöglichkeiten. Unterstützt wird dieser Prozess durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des FAQ sowie durch Qualifizierungs- und Austauschformate.

Die Hochschule möchte generative KI nicht einfach geschehen lassen, sondern den Weg gemeinsam gestalten und generative KI verantwortungsvoll, reflektiert und kreativ nutzen. Das Positionspapier hält eine gemeinsame Haltung fest, von der aus Neues ausprobiert, kritisch reflektiert und weiterentwickelt werden kann.

 

Link zum Positionspapier für generative KI in Studium und Lehre: https://doi.org/10.82523/HSNR-695

Link zum FAQ für generative KI in Studium und Lehre – für Lehrende: https://moodle.hsnr.de/course/view.php?id=12378

Link zum Le/Ni: Programm: https://www.hs-niederrhein.de/angebote-fuer-lehrende/ 

Link zu KI:connect: https://chat.kiconnect.nrw/

Am 15. Oktober 2026 von 12 bis 13 Uhr findet der Le/Ni: Talk „Ja zu generativer KI – aber wie? Das Positionspapier zum Einsatz generativer KI in Studium und Lehre“ statt. Dort stellen Prof. Dr.-Ing. Michael Heber, Vizepräsident für Studium und Lehre, Prof. Dr. Michael Gref als Vertreter des Think Tanks „Generative KI in Studium und Lehre“ sowie Lea-Sophie Natter aus dem Projekt „KI in Lehren, Lernen und Prüfen“ das Positionspapier vor, geben Einblicke in dessen Entstehung und stehen für Fragen und gemeinsamen Austausch zur Verfügung. Hier können Sie sich für den Le/Ni: Talk anmelden: https://verwaltung.hs-niederrhein.de/ant/hochschul-und-mediendidaktik/events/42/dates/1725

 

Autor:in: 

Lea-Sophie Natter ist Projektleitung im Projekt „KI in Lehren, Lernen und Prüfen“ an der Hochschule Niederrhein. Sie hat die Entwicklung und Umsetzung des Positionspapiers maßgeblich mitgestaltet und verantwortet.

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Entdecken Sie die Open Library am Campusbibliothek Krefeld Süd! Montags bis freitags von 16:00 bis 20:00 Uhr haben Sie die Gelegenheit, die Bibliothek in der Open Library zu nutzen – ganz nach Ihrem Zeitplan!

Einfach Ihren Bibliotheksausweis an der Säule vor dem Eingang scannen und schon können Sie die Bibliothek nutzen. Bitte beachten Sie, dass während Ihres Besuchs eine Videoüberwachung stattfindet.

In dieser Zeit ist kein Bibliothekspersonal anwesend. Nutzen Sie die erweiterten Öffnungszeiten mit der Open Library zum lernen und recherchieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Anschaffungsformular für Studierende

Anschaffungsvorschlag für Studierende

Alle Studierenden der Hochschule Niederrhein können maximal 10 Anschaffungswünsche pro Kalenderjahr an die Bibliothek senden. Die Medien werden bevorzugt als E-Book beschafft. Über die Bereitstellung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung. Kann das gewünschte Medium nicht als E-Book beschafft werden, erfolgt die Bestellung als Print-Buch. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald der Titel für Sie abholbereit ist. Sollte ein Anschaffungswunsch nicht realisiert werden können, werden Sie umgehend informiert. 
 

Nicht angeschafft werden:

  • Medien, die bereits als E-Book oder gedruckt in neuester Auflage zur Verfügung stehen oder innerhalb von 14 Tagen wieder zugänglich sind.
  • Medien aus Print-on-Demand-Verlagen
  • Medien, die mehr als 150,00 Euro kosten
  • Medien, die vor mehr als 10 Jahren letztmalig erschienen sind
  • Zeitschriften, einzelne Artikel oder Loseblattausgaben

E-Book FAQ

Was unterscheidet E-Books der Hochschule von privaten E-Books?
Einzellizenzen werden in der Regel für einzelne Endgeräte von den Verlagen vertrieben, sie werden von der Hochschulbibliothek nicht erworben. E-Books der Hochschule werden für den gesamten Campus lizensiert, auf sie kann also von jedem Endgerät im IP-Bereich der Hochschule Niederrhein zugegriffen werden. Der Fernzugriff wird durch ein zentrales Anmeldeverfahren realisiert.

Kann ich E-Books auch von zu Hause nutzen?
Ja. Beschäftigte sowie Studierende der Hochschule Niederrhein benötigen für den externen Zugriff auf E-Books, etwa vom heimischen Rechner aus, ihre Hochschulkennung.
Alle E-Books sind innerhalb der Hochschule über die IP-Adressen freigeschaltet.

Wird ein Print-Titel erworben, sofern kein E-Book beschaffbar ist?
Ja. Ist keine Campuslizenz beschaffbar, wird das gewünschte Exemplar in gedruckter Form bestellt. 

Darf ich komplette E-Books herunterladen?
Jeder Verlag legt für sein Angebot fest, welche Nutzungsmöglichkeiten verfügbar sind. Das Lizenzrecht regelt dabei den Umgang mit E-Books: Es entscheidet darüber, ob (Teil-)Inhalte heruntergeladen, kopiert oder ausgedruckt werden dürfen. Nur wenn der Verlag einen Link zum kompletten Download anbietet (wie z. B. SpringerLink), darf ein E-Book auch komplett heruntergeladen werden. Zum persönlichen Gebrauch sowie zu Forschungszwecken können einzelne Seiten bzw. Kapitel gespeichert, kopiert oder ausgedruckt werden. E-Books dürfen weder elektronisch noch ausgedruckt an Dritte weitergegeben werden. Ist ein E-Book mit einem sogenannten Digitalen Rechte-Management (DRM) versehen, darf dieser Schutzmechanismus nicht umgangen werden. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Verlage oder Anbieter sind zu beachten.

Warum kann ich nicht immer alle Seiten ausdrucken oder abspeichern?
Viele E-Book-Anbieter wie z. B. Springer oder de Gruyter stellen ihre E-Books ohne Einschränkungen ins Internet. Einige Anbieter setzen aber ein Digitales Rechte-Management (DRM) ein, um die Anzahl der Seiten zu begrenzen, die man kopieren, ausdrucken oder abspeichern kann. Die Hochschulbibliothek bemüht sich, wo immer möglich, E-Books ohne DRM zu erwerben. Auch E-Books mit einem DRM können vollständig online gelesen werden.

Benötige ich einen E-Book-Reader?
Nein. Erforderlich ist lediglich ein Computer (Desktop, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Browser, Internetzugang und PDF-Reader (exemplarisch Adobe Digital Edition, Acrobat Reader).

Verleiht die Hochschulbibliothek auch E-Books?
Nein. Die von der Hochschulbibliothek gekauften und lizenzierten E-Books sind immer verfügbar, somit ist eine Ausleihe nicht erforderlich. Es kann allerdings vorkommen, dass ein E-Book, für das nur eine Lizenz für einen simultanen Zugriff erworben wurde, gerade von anderen Nutzenden "belegt" ist. In diesem Fall gilt es abzuwarten, bis die Lizenz wieder freigegeben wird.

Sind alle gedruckten Titel auch als E-Book bestellbar?
Den gesamten Text als PDF, komfortabel als Download mit einem Klick? 
Jeden Buchtitel im Volltext sofort nach Erscheinen?
Leider ist dies nicht in allen Fällen möglich, da die Anbieter unserer kommerziell eingekauften E-Books sehr unterschiedliche Formate und Lizenzbedingungen zugrunde legen.

Wie erfahre ich, ob mein E-Book erworben wurde?
Nach erfolgreicher Anschaffung der elektronischen Ressource erhalten Sie einen Link zum bestellten Medium.

Hinweise zu Print-on-Demand-Verlagen

Die Verlage GRIN, Diplomica, FastBook Publishing, VdM und AV Akademikerverlag und weitere veröffentlichen Seminar- und Abschlussarbeiten im "Print-on-Demand"-Verfahren. Das bedeutet, dass die Autorinnen und Autoren ihre Arbeiten auf eigenen Wunsch zur Veröffentlichung freigeben und der Verlag sie ungeprüft und unverändert druckt. Eine Qualitätskontrolle im Sinne eines Lektorates ist nicht gegeben. Eine Arbeit mit der Note 1 kann genauso veröffentlicht werden wie eine Arbeit mit der Note 6. Kaufende erfahren nicht, wie die Arbeit bewertet wurde und ob sie eine eigene wissenschaftliche Leistung oder ein Plagiat darstellt.

Da die Inhalte der veröffentlichten Arbeiten in der Regel den wissenschaftlichen Standards nicht genügen, hat sich die Bibliothek entschieden, Veröffentlichungen dieser Verlage nicht in ihren Bestand aufzunehmen. Wir bitten Sie um Verständnis. 

Anschaffungen für Beschäftigte

Das Formular für Anschaffungen für Beschäftigte finden Sie im Intranet der Hochschule Niederrhein.

Zum Intranet

Datenschutzhinweise

Sie haben Fragen? Wir geben Antworten!

Egal ob Sie eine kurze Auskunft benötigen oder Unterstützung bei einer umfangreicheren Arbeit brauchen, wir sind für Sie da.

Bitte beachten Sie dabei, dass wir keine medizinischen, Rechts-, Steuer- und Patentauskünfte erteilen und alle Auskünfte ohne Gewähr erfolgen. Literaturlisten werden von uns nicht erstellt. Verlängerungen von Medien nehmen Sie bitte in der DigiBib nach der Anmeldung unter Bibliothekskonto oder an den Selbstverbuchern eigenständig vor.

 

Sprechen Sie uns persönlich an: 
Kommen Sie einfach an unsere Servicetheken.

  • Campus Mönchengladbach, Gebäude N, Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr
  • Campus Krefeld Süd, Gebäude G, Mo-Fr 08:00-16:00 Uhr
  • Campus Krefeld West, Gebäude N, Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder rufen Sie an:
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Auskunft Bibliothek

Ausleihe und Nutzung

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Ausleihe und Bibliotheksnutzung zusammengestellt.

Wer kann ausleihen?

  • Angehörige der Hochschule Niederrhein (Studierende, Mitarbeitende, Lehrende) finden ihren digitalen Bibliotheksausweis in der Hochschul-App iHN.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW und Studierende deutscher Hochschulen können online einen Antrag auf Zulassung stellen (s. Anmeldung im A-Z).
  • Zur Ausleihe ist eine gültige Bibliotheksnummer erforderlich.

Leihfrist / Verlängerung

  • Die reguläre Leihfrist beträgt 28 Tage. Es gibt eine maximale Leihdauer von 140 Tagen. Die Leihfrist kann bereits am Folgetag der Ausleihe verlängert werden. Sie verlängert sich um maximal 28 Tage. Vorgemerkte Medien und Fernleihen sind von einer Verlängerung ausgeschlossen.
  • Bei Auslands- und Praxissemestern sowie Abschlussarbeiten können längere Leihfristen (s. Längere Leihfrist im A-Z) beantragt werden.

Gebühren und Fristüberschreitung

Folgende Überziehungsgebühren entstehen je nach Dauer der verspäteten Rückgabe oder verspäteten Verlängerung:

1-10 Kalendertage: 2,00 Euro pro Medium
11-20 Kalendertage: 5,00 Euro pro Medium
21-30 Kalendertage: 10,00 Euro pro Medium
31-40 Kalendertage: 20,00 Euro pro Medium
ab 41 Kalendertagen: 20,00 Euro + 25,00 Euro Verwaltungsgebühr + Wertersatz pro Medium bei endgültigem Verlust

Kontoangaben und Überweisung

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Überweisung mit folgenden Angaben: 

   Empfänger: Hochschule Niederrhein
   Institut: Stadtsparkasse Mönchengladbach
   Betreff: Säumnisgeb. MG/KR / Benutzernummer
   IBAN: DE55 31050000 000 3425451
   BIC/Swift-Code: MGLSDE33

 

Was ist nicht ausleihbar?

  • Medien mit gelber Markierung
  • Zeitschriftenbände und Zeitschriftenhefte
  • Loseblattausgaben
  • Medien aus den Semesterapparaten

Weitere Informationen ...

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Ausleihe Bibliothek
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Wie funktioniert die Bibliothek?

Wir wollen besser werden!

Wenn Sie Anregungen haben, auf einen dringenden Handlungsbedarf hinweisen wollen oder unzufrieden sind, geben Sie uns bitte Feedback. So sind wir in der Lage, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Unser Ziel lautet: Ständige Verbesserung!

Für Ihr Feedback können Sie das unten stehende Formular verwenden. Sie können es anonym ausfüllen oder Kontaktangaben machen. Wenn Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Feedback wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Ihre Angaben werden verschlüsselt versendet und vertraulich behandelt.

Ihre Angelegenheit wird innerhalb von 20 Arbeitstagen abschließend bearbeitet.

Gerne können Sie sich auch jederzeit an unser Personal an den Servicetheken wenden.

Ihr Feedback

Literatur, die nicht im Katalog der Hochschule Niederrhein verzeichnet ist, kann per Fernleihe aus anderen Bibliotheken in Ihre Bibliothek vor Ort bestellt werden.

 

Abholung & Rückgabe

Fernleihmedien können während der gesamten Öffnungszeiten der Bibliothek abgeholt und zurückgegeben werden. Sie benötigen hierfür Ihren digitalen Bibliotheksausweis in der iHN-App. Sollten Sie keinen digitalen Ausweis besitzen, können Sie sich einen gedruckten Ausweis mit Barcode an der Theke ausstellen lassen.
 

Abholung
Ihre bestellten Medien liegen in unserer Abholstation für Sie bereit. Bitte bewahren Sie das Begleitschreiben unbedingt zusammen mit dem Medium auf.
 

Rückgabe
Für die Rückgabe gibt es zwei Möglichkeiten:

  • An der Abholstation: Hier können Sie die Medien durch scannen des Begleitschreibens selbständig zurückgeben.
  • An der Theke: Geben Sie das Medium ebenfalls zusammen mit dem Begleitschreiben direkt beim Personal ab. 

Eine Rückgabe beim Wachdienst ist nicht gestattet.
 

Sonderfall: Medien nur für die Lesesaalnutzung
Einige seltene oder wertvolle Medien dürfen die Bibliothek nicht verlassen und können nur vor Ort in der Bibliothek genutzt werden. Diese Medien können Sie zu folgenden Zeiten einsehen:

  • Bibliothek Mönchengladbach: Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr
  • Bibliothek Krefeld Süd: Mo.-Fr. 08:00-16:00 Uhr
  • Bibliothek Krefeld West: Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr

Bestellvorgang

Die Bestellung können Sie über die Digitale Bibliothek (DigiBib) unter der Rubrik "Fernleihe" aufgeben.

Detaillierte Informationen zum Bestellvorgang entnehmen Sie bitte den Hilfetexten innerhalb der Downloads oder Infos.

Bestellbar

In der Regel sind Medientypen wie Bücher, Abschnitte aus Büchern, Zeitschriftenartikel, CDs, CD-ROMs, Blu-rays, DVDs u. v. m. bestellbar.

Nicht bestellbar

Folgende Medien sind über die Fernleihe nicht bestellbar:

  • Medien, die sich im lokalen Bestand der Hochschulbibliothek befinden, auch wenn diese ausgeliehen und vorgemerkt sind
  • E-Books, E-Journals, Volltextdatenbanken
  • Abschlussarbeiten (Diplom- oder Bachelorarbeiten, etc.)
  • Werke, die im Buchhandel bis zu einem Preis von 15,00 Euro erhältlich sind
  • Zeitungs- und Zeitschriftenbände werden aus konservatorischen Gründen nur selten verschickt
  • Loseblattausgaben und ungebundene Zeitschriften (Kopien möglich)
  • Werke von besonderem Wert, insbesondere des 16. bis 18. Jahrhunderts
  • Normen und Patente
  • Für Medien, die im laufenden Jahr erschienen sind (Neuerscheinungen), empfehlen wir einen Anschaffungsvorschlag, da die aktuelle Literatur stark gefragt und selten verfügbar ist

Kosten

Pro Fernleihbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn das gewünschte Medium nicht geliefert werden kann. Die Abrechnung der Gebühr erfolgt automatisch über das Bibliothekskonto. Mehrere aufeinanderfolgende Aufsätze müssen als Einzelbestellungen aufgegeben werden.

Lieferung

Für die Lieferung von Buchbestellungen müssen Sie im Durchschnitt mit 10 Werktagen rechnen. 

Für Aufsätze erhalten Sie eine E-Mail mit einem Download-Link zu einer PDF-Datei, die Sie innerhalb von 30 Tagen abrufen können. In Ausnahmefällen werden weiterhin Papierkopien geliefert, die für Sie am gewählten Abholort am Service bereitgestellt werden. Rechnen Sie bei Aufsatzbestellungen mit einer durchschnittlichen Lieferzeit von 5 Werktagen.

Leihfrist

Die Leihfrist richtet sich nach den Vorgaben der gebenden Bibliothek und kann variieren. Verlängerungen sind nicht möglich. Bei Fragen zur Leihfrist wenden Sie sich bitte an fernleihe(at)hs-niederrhein.de.

Fernleihe
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Bitte beachten Sie vor der Buchung eines Gruppenraumes eventuell geänderte Öffnungszeiten.

Nutzungsregeln Gruppenräume

  • Bitte vermeiden Sie im Interesse aller unnötigen Lärm und unterhalten Sie sich auch in den Gruppenräumen angemessen.
  • Essen und Trinken (abgesehen von Getränken in fest verschließbaren Flaschen) ist nicht gestattet.
  • Bitte hinterlassen Sie den Raum sauber und aufgeräumt.
  • Materialien für das Whiteboard finden Sie zur Ausleihe im Bereitstellungsregal unter "Bibliothek der Dinge". Bitte leihen Sie diese am Selbstverbucher aus. Die Boxen sind tagesgleich zurückzugeben.

Buchung

  • Klicken Sie rechts auf den jeweiligen Belegungsplans Ihres Campus.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Hochschulkennung und dem dazugehörigem Passwort an. Geben Sie die Hochschulkennung einer zweiten Person an.
  • Die Buchung erfolgt mit zwei Klicks. Der erste Klick markiert die Anfangszeit, der zweite Klick die Endzeit. Nach dem ersten Klick erscheint die mögliche Buchungszeit von 3 Stunden in farbigen Kästen.
  • Bei Buchungen für den aktuellen bzw. den Folgetag ist die vollständige Anmeldung der zweiten Person mit der Hochschulkennung und dem dazugehörigen Passwort erforderlich. Für spätere Buchungen genügt die Hochschulkennung der zweiten Person; der Raum ist in diesem Fall lediglich vorgemerkt. Die zweite Person muss bis spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Termin durch Eingabe ihres Passwortes im Buchungsportal die Buchung bestätigen, sonst verfällt die Vormerkung.
  • Sie erhalten eine Buchungsbestätigung. Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf, um sie auf Verlangen vorzeigen zu können.
  • Buchungen können bis zu einer Woche im Voraus vorgenommen werden. Pro Tag und Person sind maximal 3 Stunden buchbar. Bei mehreren Buchungen am Tag ist eine Unterbrechung von mindestens 2 Stunden erforderlich.
  • Ihr Anspruch auf die Reservierung verfällt, wenn Sie den reservierten Raum bis spätestens 15 Minuten nach dem gebuchten Startzeitpunkt nicht belegen.

Stornierung

  • Auf "Login" klicken und anmelden.
  • Im Belegungsplan auf die Buchung klicken, die storniert werden soll; diese Buchung wird angezeigt.
  • Stornieren.
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