Sie haben Ihre Hebammenausbildung außerhalb der EU abgeschlossen und möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Wir bieten sowohl einen Anpassungslehrgang als auch die Möglichkeit einer Kenntnisprüfung an, um die Berufsanerkennung zu erlangen.
Der Ausgleich der festgestellten Unterschiede kann in der Regel wahlweise über einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung erfolgen (§ 59 HebG). Die zuständige Anerkennungsstelle prüft die Unterlagen und legt die auszugleichenden Inhalte fest.



















