Für ein Studium in Vollzeit | Teilzeit | Teilzeit ausbildungsbegleitend
Allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Bis zum Beginn des 4. Semesters in Vollzeit oder Teilzeit ist ein Vorpraktikum von insgesamt 4 Wochen nachzuweisen.
- Insgesamt müssen 2 Wochen im stationären Bereich (Krankenhaus / Altenheim / Reha) im Bereich der Pflege/Therapie/Medizin absolviert werden.
- Die restlichen Wochen können entweder im stationären oder im ambulanten Sektor erbracht werden. Hier kann das Praktikum auch in der Verwaltung oder Technik stattfinden.
Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten im Gesundheitswesen können auf das Praktikum angerechnet werden.
Für ein ausbildungsbegleitendes Teilzeitstudium:
Berechtigt, das Studium in der ausbildungsbegleitenden Version zu absolvieren, sind Studierende, die sich in einer Ausbildung mit einer anerkannten Ausbildungseinrichtung, insbesondere für den Beruf Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen befinden.