Die Ableistung eines Auslandsstudiensemesters ist für Studierende der grundständigen Studiengänge im 6. Fachsemester, für Studierende der kooperativen Ingenieurausbildung im 8. Fachsemester möglich. Während des Auslandsaufenthaltes bleibt die/der Studierende immatrikuliert und wird durch einen Professor des Fachbereichs (in der Regel durch den Auslandsbeauftragten) betreut.
Voraussetzung für die Zulassung zum Auslandsstudiensemester
Studierende in den grundständigen Studiengängen müssen das 4. Fachsemester, Studierende der kooperativen Ingenieurausbildung das 6. Fachsemester abgeschlossen haben. Außerdem müssen aus den ersten beiden Semestern (grundständiger Studiengang) beziehungsweise aus den ersten vier Semestern (kooperativer Studiengang) mindestens 54 ECTS-Punkte vorliegen. Ausreichende Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes müssen vorhanden sein.
Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland
Die Bewerbung um einen Auslandsstudienplatz erfolgt über den Auslandsbeauftragten. Interessenten sollten sich etwa 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit ihm in Verbindung setzen.
Anerkennung des Auslandsstudiensemesters
Nach Rückkehr aus dem Ausland muss die/der Studierende einen Bericht über das Auslandsstudiensemester beim Betreuungsprofessor einreichen. Ferner muss sie/er über die im Ausland gewonnenen Erfahrungen in einem kurzen Vortrag (ca. 15 Minuten) berichten. Schließlich ist ein Nachweis über die im Ausland erbrachten Studien- und ggf. Prüfungsleistungen (certificate of attendance) einzureichen.