Praxisreferat
des Fachbereich Sozialwesen

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Die Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik bietet Ihnen die Möglichkeit, den Arbeitsalltag in Ihrem Arbeitsfeld hautnah zu erleben. Sie lernen die konzeptionellen, organisatorischen, methodischen und rechtlichen Aspekte der Einrichtungen sowie deren Angebote kennen.

Für die Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik ist die fachlich angeleitete Praxisphase ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung, die im Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) festgelegt ist. Diese Anerkennung ist entscheidend, um in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik Ihre beruflichen Kompetenzen nachzuweisen und auf Fachkraft- sowie Leitungsebene tätig zu werden.

Alle Informationen für Studierende wie Vertragsunterlagen und Erklärungen der Praxisphase befinden sich ausschließlich im Moodlekurs:

Informationen zur Praxisphase 06
https://moodle.hsnr.de/course/view.php?id=5960 

Einschreibeschlüssel: EinführungPraxisPO2017

Martina Göß, Dipl.-Soz.Päd.
Methoden der Sozialen Arbeit, insbesondere Systemische Beratung Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase

Anne-Katrin Krause-Pogscheba, B.A.
Lehrkraft für besondere Aufgaben: Kindheitspädagogik Praxisreferat

Studiengangskoordinatorin BA Kindheitspädagogik Ansprechpartnerin des Prüfungsausschusses für die hochschulbegleitete Praxisphase

Daniel Marker
Praxissemestertutor

demnächst verfügbar

Praxisphase in den Bachelorstudiengängen des FB Sozialwesen

In den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik absolvieren die Studierenden eine studienintegrierte Praxisphase. Ziel dieser Phase ist es, die Berufspraxis unter Anleitung kennenzulernen, erste Aufgaben selbstständig zu übernehmen und einen reflektierten Umgang mit Alltagserfahrungen zu entwickeln.

Rechtliche Grundlagen

Das Praxissemester ist gesetzlich im Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) verankert, was die staatliche Anerkennung der erlernten berufspraktischen Kompetenzen sichert. Diese Anerkennung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Absolvent:innen die rechtlichen und fachlichen Qualifikationen besitzen, um in sensiblen Bereichen wie dem Schutz von Kindern, der Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und der Arbeit mit staatlichen Behörden tätig zu sein. Ohne staatliche Anerkennung ist eine Beschäftigung in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit nicht möglich.

Voraussetzung Praxiseinrichtung

Einrichtungen, die Studierende aufnehmen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Einsatz nur in einem relevanten Arbeitsfeld der Profession.
  • Schriftlicher Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag erforderlich.
  • Erstellung von Ausbildungs- und Zielvereinbarungen, die durch das Praxisreferat genehmigt werden.
  • Fachliche Anleitung muss durch die eigene Profession erfolgen.
  • Anleiter: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, Stelle von mindestens 50 % einer Vollzeitstelle.
  • Regelmäßige Reflexionsgespräche.
  • Wünschenswert: Erstellung einer qualifizierten Praktikumsbeurteilung durch die Praxisanleitung.
  • Rückmeldung an die Hochschule bei Gefährdung des Ausbildungsziels.
  • Kooperation mit der Hochschule, inklusive Reflexion & Evaluation.
  • Freistellung der Studierenden für verpflichtende Begleitveranstaltungen an der Hochschule.
  • Lernen unter Anleitung sowie selbstständiges Erproben muss gewährleistet sein (max. 50 % der Ausbildungszeit für selbstständige Tätigkeit).

Lernphase und Aufgaben

Die Praxisphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Studierende erarbeiten sich die konzeptionellen, methodischen sowie rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Einrichtung. In Absprache mit der Praktikumsstelle werden sie in die alltäglichen Arbeitsabläufe eingebunden. Ihnen können zusätzlich Aufgaben oder Projekte übertragen werden, die über das reguläre Angebot hinausgehen.

Ausbildungs- und Zielvereinbarung

Die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen sind ein zentrales Element des Praxissemesters – und weit mehr als nur ein formaler Schritt. Sie dienen als verbindlicher Nachweis für die im Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) verankerte staatliche Anerkennung. Nur wenn durch diese Vereinbarungen klar dokumentiert ist, welche konkreten Aufgaben die Studierenden übernehmen und welche fachlichen sowie persönlichen Kompetenzen die Studierenden erwerben, kann Ihre Praxisphase als Teil der beruflichen Qualifizierung anerkannt werden.

Die Vereinbarungen schaffen Transparenz und Klarheit: Sie legen zu Beginn der Praxisphase gemeinsam mit den Studierenden fest, was erarbeiten und was erlernt werden soll. Damit bilden sie das Fundament für eine zielgerichtete, qualitativ hochwertige Ausbildung im Feld der Kindheitspädagogik.

 

Festlegungen der Praxisphase:

  • Konkrete Arbeitsaufgaben: Welche Aufgaben übernimmt die/der Studierende?
  • Ziele und Kompetenzen: Welche Ziele und Kompetenzen sollen während der Praxisphase erreicht werden?
  • Für die Betreuung: Sind Leitfaden für die gemeinsame Reflexion und den Besuch der Einrichtung durch die/den Betreuungsdozent:in.
  • Für die Praxiseinrichtung: Gesprächsgrundlage für Zwischen- und Abschlussreflexionen. Bei Bedarf Grundgerüst für ein qualifiziertes Zeugnis.

Was sollten die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen unter anderem beinhalten:

  • Auseinandersetzung mit dem Konzept der Einrichtung,
  • Beobachten und Erlernen von Methoden,
  • Wissen über rechtliche Grundlagen der Einrichtung,
  • Wissen über die Organisationsstrukturen der Einrichtung,
  • Kennenlernen der anfallenden Verwaltungsaufgaben,
  • Teilnahme am Praxisalltag,
  • Projektentwicklung und Durchführung,
  • Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns,
  • Entwickeln einer professionellen Haltung,
  • Teilnahme an Teamsitzungen / Teamarbeit,
  • Spezifische Benennung der erlernten Kompetenzen

Vertragliche Regelungen

Die Praxisstelle schließt einen Vertrag über die Praxisphase mit den Studierenden ab, in dem Ausbildungsinhalte und Ziele festgehalten werden. Die Hochschule stellt für jeden Studiengang eine Vorlage für den Praxisvertrag bereit. Sollten eigene Verträge der Institution vorliegen, müssen folgende Punkte im Praktikumsvertrag benannt werden:

  • Vollständige Daten des/der Studierenden
  • Bezeichnung und Adresse der Institution sowie der zuständigen Abteilung/Arbeitsbereich
  • Beginn und Ende des Praktikums mit Datum sowie wöchentliche Arbeitszeit
  • Name und Qualifikation der Praxisanleitung

Genehmigung durch den Prüfungsausschuss

Aus studienrechtlichen Gründen muss der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sozialwesen die Praxisstelle, den Praktikantenvertrag sowie die Ausbildungs- und Zielvereinbarung überprüfen. Eine Genehmigung wird anschließend an die/den Praktikant:in versandt.

Praxisphase im Studiengang Soziale Arbeit

Die Praxisphase im Studiengang Soziale Arbeit ermöglicht Studierenden, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag und die verschiedenen Organisationsformen sozialer Dienste zu gewinnen. Diese Lernphase ist keine hauptberufliche Tätigkeit, sondern dient dazu, die Rolle der Studierenden im Berufsfeld zu erleben und zu erproben.

Integration in den Arbeitsalltag

Studierende werden aktiv in die täglichen Abläufe der Praktikumsstelle eingebunden und können eigenständig Projekte außerhalb der regulären Arbeitsabläufe mit Unterstützung ihrer Praxisanleitung durchführen. Der Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Klient:innen, wobei auch Kenntnisse zu finanziellen und institutionellen Rahmenbedingungen vermittelt werden sollen.

Betreuung durch Fachkräfte

Während der Praxisphase erfolgt die Betreuung durch eine qualifizierte Praxisanleitung. Diese Person sollte über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom) in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, idealerweise im relevanten Arbeitsfeld, verfügen.

Umfang der Praxisphase

Die Praxisphase umfasst insgesamt 690 Stunden, die über mindestens 22 Wochen verteilt sind, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 33 Stunden auf vier Werktage. Während der Vorlesungszeit finden mittwochs Begleitveranstaltungen statt. Bei Dienstzeiten, etwa an Wochenenden, darf die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Vertragliche Regelungen

Ein Praktikumsvertrag mit der Praxisstelle ist obligatorisch. Zudem wird eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung zwischen der Praxisstelle und dem Studierenden abgeschlossen.

Praxisphase im Studiengang Kulturpädagogik

Die Praxisphase im Studiengang Kulturpädagogik bietet Studierenden die Möglichkeit, den Arbeitsalltag in kulturpädagogischen und soziokulturellen Einrichtungen kennenzulernen. Dieser praktische Teil ist eine Lernphase, in der die Studierenden ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben können. Wichtig ist, dass die Tätigkeit klar kulturpädagogische Schwerpunkte hat; reine sozialpädagogische Aufgaben sind nicht zulässig.

Integration in den Arbeitsalltag

Die Studierenden arbeiten aktiv in den täglichen Abläufen der Praktikumsstelle mit und haben die Möglichkeit, eigenständig Projekte durchzuführen, unterstützt von ihrer Praxisanleitung. Der Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Klienten, wobei auch Kenntnisse zu finanziellen und institutionellen Rahmenbedingungen vermittelt werden.

Betreuung durch Fachkräfte

Während der Praxisphase werden die Studierenden von einer qualifizierten Praxisanleitung betreut. Diese Person sollte einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom) in Sozialpädagogik, Kulturwissenschaften oder einem verwandten Fach haben sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, idealerweise im entsprechenden Arbeitsfeld.

Umfang der Praxisphase

Die Praxisphase umfasst insgesamt 576 Stunden, die über mindestens 18 Wochen zu leisten sind, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa 32 Stunden auf vier Werktage verteilt. Während der Vorlesungszeit finden donnerstags Begleitveranstaltungen (4 SWS) an der Hochschule statt. Dienstzeiten, etwa an Wochenenden, dürfen die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschreiten.

Vertragliche Regelungen

Ein Praktikumsvertrag mit der Praxisstelle ist erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung zwischen der Praxisstelle und dem Studierenden abgeschlossen.

Praxisphase im Studiengang Kindheitspädagogik

Die Praxisphase im Studiengang Kindheitspädagogik bietet Studierenden die Möglichkeit, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag zu erhalten und die Organisationsformen sozialer Dienste sowie deren Bedeutung für die Unterstützung von Kindern zu verstehen. Diese praktische Studienphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit, weshalb die Studierenden in ihrer Mitarbeit ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben können. Die Praxisphase muss in einer Einrichtung stattfinden, die Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahren betreut.

Integration in den Arbeitsalltag

Die Studierenden werden in die täglichen Abläufe der Praktikumsstelle eingebunden. Darüber hinaus müssen sie eigenständige Projekte oder Angebote außerhalb der regulären Arbeitsabläufe, mit Unterstützung ihrer Praxisanleitung, durchführen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt auf der Arbeit mit den Klienten, wobei auch Kenntnisse zu finanziellen und institutionellen Rahmenbedingungen vermittelt werden.

Betreuung durch Fachkräfte

Während der Praxisphase werden die Studierenden von einer qualifizierten Praxisanleitung betreut. Diese Person sollte über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom) im Bereich der Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik oder eine Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in verfügen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, idealerweise im entsprechenden Arbeitsfeld, haben.

Umfang der Praxisphase

Die Praxisphase umfasst insgesamt 480 Stunden, die über mindestens 18 Wochen abgeleistet werden, wobei eine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden auf drei Werktage verteilt ist. Während der Vorlesungszeit finden montags und dienstags Begleitveranstaltungen an der Hochschule statt. Bei Dienstzeiten, etwa an Wochenenden, darf die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Vertragliche Regelungen

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Zudem wird eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung zwischen der Praxisstelle und dem Studierenden getroffen.

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