Studienfinanzierung
Überblick für Studierende

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Studienfinanzierung

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick über Ihren monatlichen Finanzbedarf verschaffen und Prioritäten für optionale Ausgaben festlegen. Im Web finden Sie verschiedene Vorlagen für entsprechende Haushaltsbücher und Budgetplaner, die helfen Ihre bisherigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben festzuhalten und Ihr künftiges Budget zu kalkulieren. 
 


Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Finanzierungsquellen für ihr Studium. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie als internationale Studierende (Nicht-EU), dass für Sie voraussichtlich andere Vorgaben gelten. Weitere Informationen und Beratung für International Studierende finden Sie auf unseren Seiten für internationale Studierende oder den Seiten des Deutschen Studierendenwerks.

Voraussetzungen und Beratungsangebote

Studierende können Bafög erhalten, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Ehepartner:in nicht ausreichen. Das BAföG wird in der Regel hälftig als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt.
 

Lassen Sie sich schon vor Beginn des Studiums über Ihre Möglichkeiten beim zuständigen Studierendenwerk beraten und reichen Sie frühzeitig die Anträge ein. Sprechzeiten und Kontaktpersonen
 

Das Studierendenwerk berät einmal im Monat an der Hochschule in Präsenz:

  • Mönchengladbach: jeden ersten Dienstag; 11-13 Uhr; Mensaraum AE 23
  • Krefeld-Süd: jeden vierten Mittwoch; 11-13 Uhr; Mensa, VIP-Raum.
  • Kontaktpersonen
     

Für Studierende mit Sozialleistungsbezug gibt es die Studienstarthilfe. Diese Studierenden dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schreiben sich erstmalig in Deutschland, der EU oder der Schweiz ein. Unter diesen Voraussetzungen können sie einen einmaligen Zuschuss von 1.000€ unabhängig von späterem Bafög erhalten. 

Bafög ist ohne Abzüge kombinierbar mit dem Deutschlandstipendium und/oder einem Minijob. Soziale Ausbildungshilfen, wie z.B. Bürgergeld,  werden bis auf wenige Ausnahmen angerechnet. 

Grundlagen

In Deutschland ist in erster Linie die Familie für die Finanzierung eines Studiums zuständig. Nach § 1601 BGB sind Eltern grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während der Ausbildung, also auch im Studium, Unterhalt zu zahlen. +

Umfassende Informationen zu den verschiedenen Formen und der Höhe der finanziellen Leistungen, die Ihnen zustehen, erhalten Sie auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks

Sollten Ihre Eltern nicht in der Lage oder nicht bereit sein, Unterhalt zu zahlen, erfahren Sie, welche weiteren Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.
 

Informationen

Neben dem Deutschlandstipendium (Bewerbung jährlich an der Hochschule vom 1. - 30. April) gibt es eine Vielzahl an weiteren Stipendien, bei denen man sich häufig zweimal jährlich bewerben kann. 
 

Bei den  Begabtenförderwerken des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können bis 5% der Geförderten eines Jahres Studierende aus EU-Mitglieds- oder EU-Beitrittsstaaten sein (§ 8 Bafög).

  
Eine Kombinationen Stipendien/Bafög ist nur beim Deutschlandstipendium (300,-€) oder einem zweckgebundenen Stipendium (z.B. für Bücher) möglich. Einen guten Überblick über alle Stipendien finden Sie unter mystipendium und stipendienkompass

Informationen

Sie sollten einen Studienkredit nur aufnehmen, wenn Stipendien, Bafög, Unterstützung durch die Eltern oder ein Nebenjob nicht ausreichen. Berechnen Sie zuerst Ihren tatsächlichen Kreditbedarf.
 

1. KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten und ist der einzige Anbieter, der bundesweit unabhängig vom Studiengang das gesamte Studium finanziert.

• Fördert Erst-, Zweit-, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie Promotionen
• Monatliche Auszahlung von 100 bis 650 Euro
• Maximaler Finanzierungsumfang: 54.600 Euro im Bachelor, 23.400 Euro im Master
• Zinssatz: variabel, effektiver Jahreszins: 6,13% (Stand: Mai 2025)
►  KfW-Studienkredit
 

2. Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes
Dieser Kredit zielt auf die Überbrückung und Abschlussfinanzierung ab
• Maximal 300 Euro monatlich für bis zu 24 Monate
• Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro möglich
• Effektiver Jahreszins: 4,87% (Stand: 2025)
Bildungskredit online beantragen
 

3. Daka Darlehen der Studierendenwerke e.V. (Daka) unterstützt Studierende durch die Bereitstellung eines zinslosen Darlehens. 
* bis zu einer Höhe von 12.000 Euro und variablen monatlichen Auszahlungsraten bis 1.000 Euro
* auch Darlehen speziell für ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum vis zu 6.000 Euro
* die Förderung ist in jeder Phase des Studiums möglich
* Sie benötigen zur Absicherung ein bis zwei Bürgschaften, abhängig von der Höhe des Darlehens.
Daka-Darlehen
 

4. Überblick über weitere Angebote finden Sie im Studienkredit-Test des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE). 
Dieses testet regelmäßig Studienkredite im „CHE-Studienkredit-Test“ und bewertet sie aus Sicht von Studierenden.
CHE- Studienkredit- Test 2024 (Download PDF)
 

Informationen

Schwangeren, Studierenden mit Kind(ern) und Studierenden, welche Angehörige pflegen, stehen je nach ihrer individuellen Lebenssituation verschiedene ergänzende staatliche Unterstützungsleistungen zu.

Der Familienservice der HSNR sowie die Sozialberatung des Studierendenwerks Düsseldorf  helfen Ihnen gerne bei der Orientierung zu den finanziellen Fragen.

Denken Sie daran, dass der Erhalt staatlicher Unterstützungsleistungen Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten kann.

Als internationale:r Studierende:r klären Sie bitte vor der Beantragung von Familienleistungen mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde ab, ob der Leistungsbezug Ihre weitere Aufenthaltsberechtigung gefährden kann. 

Studierende mit einer Beeinträchtigung

Studierende mit einer Beeinträchtigung finden Informationen zu Beratung und Unterstützungsangeboten hier.

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