Schulungen / Seminare / Fortbildungen
für spezielle Berufsgruppen

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Erwerb und Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV

Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggfs. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf.

Das Weiterbildungsangebot umfasst folgende Schulungen:

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Ulrike Schoppmeyer
Zentrum für Weiterbildung Marketing | Vertrieb

Fortbildungen für pädagogische und soziale Arbeitsfelder

Das Fortbildungsangebot für Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich Kommunikations- und Konfliktkultur gibt neuen Input aus Wissenschaft und Forschung in komprimierter Form. Dies gelingt durch die interaktive Gestaltung unserer Fortbildungen, die stets Beispiele und Fragestellungen unserer Teilnehmenden berücksichtigen.

Das Fortbildungsangebot für pädagogische und soziale Arbeitsfelder finden Sie hier!