Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde
nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.
Über die Fortbildung

Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises  von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren  Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Staatliche Anerkennung

Die Hochschule Niederrhein bietet diese eintägige Fortbildung an und wurde mit Bescheid vom 19. Juni 2018 durch die Bezirksregierung Düsseldorf als Einrichtung zur bundesweiten Durchführung von Fortbildungs­veranstaltungen nach § 11 Absatz 2 der Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien (ChemVerbotsV) vom 20. Januar 2017 (BGBL. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) anerkannt.

Ziele der Fortbildung

Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen

  • allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
  • Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen

 

Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:

  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
  • Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Zielgruppe

Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.

Lehr- und Lernform

Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten

Das Curriculum und weitere Informationen finden Sie im Flyer und im Downloadbereich.

  • Ein Präsenztag: Mittwoch, 20.11.2024, 9 - 17 Uhr
  • Anmeldeschluss: 30.10.2024
  • Teilnehmendenzahl: jeweils max. 15 Personen
  • Ort: Präsenz am Campus Krefeld Süd
  • Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
  • Teilnahmevoraussetzungen: Gültige Sachkundebescheinigung (Bitte in Kopie einreichen).
    Für die Online-Schulung benötigen Sie einen internetfähigen PC (Zoom als Videokonferenzdienst) sowie ggf. ein Headset.
  • Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde

Den Link zu einer Vita von Professor Dr. Michael Dornbusch finden Sie rechts im Downloadbereich.

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Ihre Ansprechpartnerin:

Ulrike Schoppmeyer
Zentrum für Weiterbildung Marketing | Vertrieb