Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) soll gewährleisten, dass in der EU nur noch Stoffe hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden, die die Gesundheit und Umwelt nicht schädigen. Sie betrifft deshalb alle Hersteller, Importeure, Händler und Anwender chemischer Stoffe, die diese chemikalienrechtlichen Vorgaben seit dem Jahr 2007 korrekt umsetzen müssen und für den sicheren Umgang mit Chemikalien verantwortlich sind. Dabei stellen sich vor allem nachgeschalteten Anwendern Fragen:
- Was muss bei der langfristigen Umsetzung von REACH, ChemG und GefStoffV beachtet werden?
- Wie sind strategische Prognosen zur Rohstoffverfügbarkeit zu erstellen?
- Wer spielt im REACH-, SVHC-System die zentrale Rolle?